Zolltarifnummer 3306.20.00: Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide)
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3306.20.00 steht für Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide). Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3306.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 33. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3306.20.00
- Drittlandszoll
- 4 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 33ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
- 3306Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf
- 3306.20Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide)
- 3306.20.00Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3306.20.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zahnbürsteb und Zahnseide auf Rollen sind keine Gegenstände dieser vZTA. Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf; Zahnseidesticks Bei der Ware handelt es sich um einen Kunststoffhalter mit einem Stück Garn zum Reinigen der Zahnzwischenräume. Die als "Zahnseide-Sticks" bezeichnete Ware ist zu 70 bzw. 72 Stück in einer bunt beruckten Faltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist mit geachster und ungewachster Zahnseide erhältlich. Es handelt sich um Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, die in die Unterposition 3306 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen sind.
Interdentalbürsten und Zahnseide-Sticks sind keine Gegenstände dieser vZTA. Bei der Ware handelt es sich um gewachstes, aromatisiertes Garn, das zum Reinigen der Zahnzwischenräume verwendet werden soll. Je 2 Rollen zu je 80 m Länge sind in einer bunt bedruckten Faltschachtel für den Einzelverkauf als Zahnpflegeprodukt aufgemacht. Es handelt sich um ein Garn zur Reinigung der Zahnzwischenräume, in Aufmachung für den Einzelverkauf, das in die Unterposition 3306 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.
Garn zum Reinigen der Zahnzwischenräume; Zahnseide-Sticks gewachst Bei der einzureihenden Ware handelt es sich nach den vorliegenden Angaben um ein weißes Garn aus UHMWPE welches in einem weißen Plastikstäbchen aus PP aufgespannt ist (sog. Zahnseide-Sticks, Flossetten). Das Produkt soll zur Reinigung von Zahnzwischenräumen eingesetzt werden. Jeweils 75 Stück sind in einer bunt bedruckten Faltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zusammen mit weiteren Produkten zur Reinigung von Zahnzwischenräumen in einem Display im Markt angeboten. Die Ware ist als Garn zum Reinigen der Zahnzwischenräume in die Unterposition 3306 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Garn zum Reinigen der Zahnzwischenräume; Zahnseide-Sticks sensitiv Bei der einzureihenden Ware handelt es sich nach den vorliegenden Angaben um ein weißes Garn aus PTFE welches in einem weißen Plastikstäbchen aus PP aufgespannt ist (sog. Zahnseide-Sticks, Flossetten). Das Produkt soll zur Reinigung von Zahnzwischenräumen eingesetzt werden. Jeweils 70 Stück sind in einer bunt bedruckten Faltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zusammen mit weiteren Produkten zur Reinigung von Zahnzwischenräumen in einem Display im Markt angeboten. Die Ware ist als Garn zum Reinigen der Zahnzwischenräume in die Unterposition 3306 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Flosdraad, behandeld met wax van munt en witmakers. Het product wordt aangeboden in een verpakking voor de verkoop in het klein.
Een samengesteld artikel bestaande uit twee ringen en een kettinkje van onedel metaal met een hanger van kunststof, zijnde een sleutelhanger. De sleutelhanger heeft ondermeer de volgende uiterlijke kenmerken en eigenschappen: - voorzien van twee (split)ringen van onedel metaal; - de diameter van de grootste (split)ring bedraagt ongeveer 22 mm; - de ringen zijn met elkaar verbonden door middel van een kettinkje van onedel metaal (lengte 25 mm); - voorzien van een hanger van kunststof in de vorm van een kies die kan worden geopend; - de hanger bevat een hoeveelheid flosdraad (floszijde), te gebruiken voor het schoonmaken tussen de tanden; - het formaat van de hanger is ongeveer 40 x 30 x 10 mm. Het flosdraad in de vorm van de sleutelhanger is opgemaakt voor de verkoop in het klein. Het wezenlijke karakter van het samengestelde artikel wordt bepaald door het flosdraad.
Garn zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), gewachst mit Mintgeschmack. Die Zahnseide ist mit einer Länge von ca. 25 m (27,5 yds) auf einer Rolle aufgewickelt in einer grünen Kunststoffbox ( L x B x H = 4 x 1,6 x 5 cm) mit Abreissvorrichtung aus unedlem Metall und Produktaufkleber enthalten und zusammen mit einer Zahnbürste, einem Mundspiegel, einer Reisezahnbürste, Reinigungsstäbchen für Zahnzwischenräume, einer Sanduhr, Dentalwachs und einer Interdentalbürste (alle, nicht Gegenstand dieser vZTA weil kein gemeinsamer Bedarf, darum getrennte Einreihung) in einem Kunststoffmäppchen mit Zippverschluss verpackt. Abbildung siehe Internet.
Zahnseideaufsatz, Zubehörteil für ein elektrisches Gerät zur Interdentalpflege. Bei der Ware handelt es sich um einen Aufsatz aus weißem Kunststoff (Länge ca. 42 mm, Breite ca. 20 mm), bei dem zwischen zwei gabelförmigem Enden ein Faden aus Zahnseide gespannt ist, wobei die Zahnseide nicht auswechselbar ist. In Verbindung mit dem elektrischen Zahnpflegegerät Oral-B wird die Ware zur Reinigung der Zahnzwischenräume verwendet. Sie kann auch ohne diesen Aufsatz verwendet werden.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören zubereitete Mund- und Zahnpflegemittel, wie: I) Zahnpflegemittel aller Art: 1) Zahnpasten und andere Zubereitungen für die Zähne. Diese sind Stoffe oder Zubereitungen, die mittels einer Zahnbürste angewendet werden und entweder zum Reinigen oder Polieren der zugänglichen Oberflächen der Zähne oder zu anderen Zwecken wie z. B. zur vorbeugenden Behandlung gegen Karies dienen. Zahnpasten oder andere Zubereitungen für die Zähne verbleiben in dieser Position, unabhängig davon, ob sie Mittel mit scheuernden Eigenschaften enthalten oder ob sie von Zahnärzten verwendet werden. 2) Zubereitungen zum Reinigen oder Polieren von künstlichen Gebissen, auch solche, die Mittel mit scheuernden Eigenschaften enthalten. II) Mittel zum Spülen der Mundhöhle und gegen Mundgeruch. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 4/97 der Kommission vom 03. Januar 1997 (ABl. EG Nr. L 3/1) (RV L 4/97), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Zubereitung entweder in Form einer mit Minze oder Anis aromatisierten Paste oder in Form eines mit Minze aromatisierten Gels mit folgender Zusammensetzung: Dinatriumfluorophosphat 0,760 g Natriumfluorid 0,3315 g (250 mg aktives Fluorid für 100 g) Natriumbenzoat 4 g Bindemittel q. s. …
1. Zu Kapitel 33 gehören nicht: a) natürliche Oleoresine und Pflanzenauszüge der Position 1301 oder 1302 (RV E3301A00); b) Seifen und andere Erzeugnisse der Position 3401 (RV E3301B00); c) Balsam-, Holz- oder Sulfatterpentinöl und andere Erzeugnisse der Position 3805 (RV E3301C00). 2. Als Riechstoffe im Sinne der Position 3302 gelten nur die Substanzen der Position 3301, die aus diesen Substanzen isolierten Riechstoffe sowie synthetische Aromastoffe (RV E3302000). 3. Zu den Positionen 3303 bis 3307 gehören insbesondere Erzeugnisse, auch ungemischt (ausgenommen destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle), die zur Verwendung als Erzeugnisse dieser Positionen geeignet und zu diesem Zweck für den Einzelverkauf aufgemacht sind (RV E3303000). 4. …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3306.20.00?
Die Zolltarifnummer 3306.20.00 umfasst Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3306.20.00?
Der Drittlandszollsatz für 3306.20.00 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3306.20.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 330620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3306.20.00?
3306.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3306.20.00 im Zolltarif eingeordnet?
3306.20.00 steht in dieser Hierarchie: 33 ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL > 3306 Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 330620 Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3306.20.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3306.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI27685/24-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3306.20.00?
KN-Code 3306.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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