Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3306.20.00.00.0: Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide)

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3306.20.00.00.0 steht für Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide). Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3306.20.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 33. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3306.20.00.00.0
Drittlandszoll
4 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 33ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
  2. 3306Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf
  3. 3306.20Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide)
  4. 3306.20.00.00.0Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3306.20.00.00.0

HS-Code3306.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3306.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3306.20.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3306.20.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Ceuta0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI33462/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-17

Garn zum Reinigen der Zahnzwischenräume; Zahnseide Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein schwarzes Baumwollgarn, das als Zahnseide verwendet werden soll. Das Produkt ist in einer bunt bedruckten Faltkartonage für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als Garn zum Reinigen der Zahnzwischenräume in die Unterposition 3306 20 00 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI33470/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-17

Garn zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide); Zahnzwischenraumseide Bei der Ware handelt es sich um 50 Zahnseidenhalter aus schwarzem Kunststoff mit einer bügelförmigen Seite mit einem eingespannten schwarzen Garn (Baumwolle und Maisstärke) und einem spitzzulaufenden, als Zahnstocher geformten Griffende. In der Mitte ist der Zahnseidenhalter beidseitig geriffelt. Die Ware dient zur Zahnzwischenraumreinigung. Die Zahnseidenhalter sind in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Angaben zur Zusammensetzung und zur Anwendung liegen vor. Die Ware ist als "Garn zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide)" in die Codenummer 3306 2000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.

DEBTI33464/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-15

Garn zum Reinigen der Zahnzwischenräume; Zahnseide Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein braunes Baumwollgarn, das als Zahnseide verwendet werden soll. Das Produkt ist in einer bunt bedruckten Faltkartonage für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als Garn zum Reinigen der Zahnzwischenräume in die Unterposition 3306 20 00 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI33466/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-15

Garn zum Reinigen der Zahnzwischenräume; Zahnseide Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein weißes Baumwollgarn, das als Zahnseide verwendet werden soll. Das Produkt ist in einer bunt bedruckten Faltkartonage für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als Garn zum Reinigen der Zahnzwischenräume in die Unterposition 3306 20 00 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE6789/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-29

Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume; Zahnseide-Sticks Die Ware stellt sich dar als eine Einweg-Zahngeige (Flossette) aus weißem Kunststoff (Länge ca. 8 cm) mit eingespannter Zahnseide sowie mit einem als Zahnstocher geformten Griffende. Die Erzeugnisse sind zu 100 Stück in einer durchsichtigen Kunststoffschachtel mit Deckel und bedrucktem Etikett für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Unterposition 3306 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE14308/11-6Erteilt von DEGültig bis 2017-12-06

Zahnseide, gewachst mit Mintgeschmack. Die Zahnseide mit einer Länge von ca. 15 m (16,5 yards) ist auf einer Rolle aufgewickelt in einer Kunststoffbox ( L x B x D = 4 x 2 x 1,7 cm) mit Klappdeckel und einem Aufkleber mit Produktinformationen enthalten. Die Box ist mit einer Abreißvorrichtung aus unedlem Metall versehen. Die Zahnseide ist zusammen mit einer Zahnbürste, einem Mundspiegel, einer Reisezahnbürste, Fädelhilfen in Form von Kunststoffstäbchen mit Öse, einer Sanduhr, Dentalwachs und einer Interdentalbürste (alle nicht Gegenstand dieser vZTA, weil kein gemeinsamer Bedarf vorliegt, darum getrennte Einreihung aller Bestandteile) in einem Kunststoffmäppchen mit Zippverschluss verpackt. Diese Ware ist als "Garn zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf" einzureihen.

DEB/2333/06-3Erteilt von DEGültig bis 2012-10-17

Garn zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), gewachst mit Mintgeschmack. Die Zahnseide ist mit einer Länge von ca. 25 m (27,5 yds) auf einer Rolle aufgewickelt in einer grünen Kunststoffbox ( L x B x H = 4 x 1,6 x 5 cm) mit Abreissvorrichtung aus unedlem Metall und Produktaufkleber enthalten und zusammen mit einer Zahnbürste, einem Mundspiegel, einer Reisezahnbürste, Reinigungsstäbchen für Zahnzwischenräume, einer Sanduhr, Dentalwachs und einer Interdentalbürste (alle, nicht Gegenstand dieser vZTA weil kein gemeinsamer Bedarf, darum getrennte Einreihung) in einem Kunststoffmäppchen mit Zippverschluss verpackt. Abbildung siehe Internet.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3306

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören zubereitete Mund- und Zahnpflegemittel, wie: I) Zahnpflegemittel aller Art: 1) Zahnpasten und andere Zubereitungen für die Zähne. Diese sind Stoffe oder Zubereitungen, die mittels einer Zahnbürste angewendet werden und entweder zum Reinigen oder Polieren der zugänglichen Oberflächen der Zähne oder zu anderen Zwecken wie z. B. zur vorbeugenden Behandlung gegen Karies dienen. Zahnpasten oder andere Zubereitungen für die Zähne verbleiben in dieser Position, unabhängig davon, ob sie Mittel mit scheuernden Eigenschaften enthalten oder ob sie von Zahnärzten verwendet werden. 2) Zubereitungen zum Reinigen oder Polieren von künstlichen Gebissen, auch solche, die Mittel mit scheuernden Eigenschaften enthalten. II) Mittel zum Spülen der Mundhöhle und gegen Mundgeruch. …

Pos. 3306

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 4/97 der Kommission vom 03. Januar 1997 (ABl. EG Nr. L 3/1) (RV L 4/97), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Zubereitung entweder in Form einer mit Minze oder Anis aromatisierten Paste oder in Form eines mit Minze aromatisierten Gels mit folgender Zusammensetzung: Dinatriumfluorophosphat 0,760 g Natriumfluorid 0,3315 g (250 mg aktives Fluorid für 100 g) Natriumbenzoat 4 g Bindemittel q. s. …

Kapitel 33

1. Zu Kapitel 33 gehören nicht: a) natürliche Oleoresine und Pflanzenauszüge der Position 1301 oder 1302 (RV E3301A00); b) Seifen und andere Erzeugnisse der Position 3401 (RV E3301B00); c) Balsam-, Holz- oder Sulfatterpentinöl und andere Erzeugnisse der Position 3805 (RV E3301C00). 2. Als Riechstoffe im Sinne der Position 3302 gelten nur die Substanzen der Position 3301, die aus diesen Substanzen isolierten Riechstoffe sowie synthetische Aromastoffe (RV E3302000). 3. Zu den Positionen 3303 bis 3307 gehören insbesondere Erzeugnisse, auch ungemischt (ausgenommen destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle), die zur Verwendung als Erzeugnisse dieser Positionen geeignet und zu diesem Zweck für den Einzelverkauf aufgemacht sind (RV E3303000). 4. …

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3306.20.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 3306.20.00.00.0 umfasst Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3306.20.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 3306.20.00.00.0 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3306.20.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 330620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3306.20.00.00.0?

3306.20.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3306.20.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

3306.20.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 33 ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL > 3306 Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 330620 Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3306.20.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3306.20.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI33462/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3306.20.00.00.0?

Warennummer 3306.20.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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