Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0: Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0 steht für Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3306.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 33. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3306.90.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 33ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
  2. 3306Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf
  3. 3306.90andere
  4. 3306.90.00.00.0Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0

HS-Code3306.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3306.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3306.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3306.90.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Ceuta0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI34224/23-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-31

Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahnaufheller-Gel Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um ein Zahnaufheller-Gel zur Anwendung in der zahnärztlichen Praxis. Das Gel besteht aus zwei Komponenten und wird zur Anwendung frisch angemischt. Die beiden Komponenten sind in Spritzen abgefüllt und in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Durch Verbinden der Spritzen und Hin- und Herbewegen der Kolben werden die Komponenten vermischt und anschließend mit den beiliegenden Applikatoraufsätzen auf die Zähne aufgebracht. Die Ware ist als zubereitetes Zahnpflegemittel in die Unterposition 3306 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI34401/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-10

Anderes zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahndesensibilisierungsgel Die Ware stellt sich dar als ein farbloses Gel, das auf zwei Kunststoffschienen (sogenannten Trays) in Form von bogenähnlichen Zahnschienen aus hellgrünem Kunststoff aufgetragen ist. Die Schienen sind einzeln in Blisterpackungen verpackt. Alternativ wird das Erzeugnis in 1,2 ml-Applikationsspritzen vertrieben. Angaben zur Anwendung sind vorhanden. Die Ware ist für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als anderes zubereitetes Zahnpflegemittel in die Unterposition 3306 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI34943/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-10

Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahnlack Bei der Ware handelt es sich um eine Zubereitung auf der Grundlage von biokompatiblem Harz und Ethanol, die sich in einer Dosierspritze befindet (deklarierter Inhalt ca. 1,2 ml). Die Ware ist zur Versiegelung von empfindlichen Zahnhälsen bestimmt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als zubereitetes Zahnpflegemittel in die Unterposition 3306 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI33281/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-19

Anderes zubereitetes Zahnpflegemittel; Fluoridlack Die vorliegende Ware stellt sich dar als eine fluoridhaltige Lösung auf der Grundlage von natürlichen Harzen als Träger. Die Zubereitung liegt entweder in einer Kunststoffspritze (deklarierte Füllmenge 1,2 ml) oder in einer mit Aluminiumverbundmaterial verschlossenen Kunststoffverpackung als Portionseinheit (deklarierte Füllmenge 0,4 ml) mit Pinsel verpackt vor. Das Erzeugnis dient nach den beigefügten Anlagen zur Behandlung von Zahnhypersensibilität und als präventives Mittel zur Reduzierung des Kariesrisikos. Die Ware ist als anderes zubereitetes Zahnpflegemittel in die Unterposition 3306 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI34229/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-27

Zubereitetes Zahnpflegemittel; Bleichmittel für devitale Zähne Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um ein Bleichmittel mit Wasserstoffperoxid für verfärbte, devitale (tote) Zähne zur Anwendung in der zahnärztlichen Praxis. Die Ware ist für den Einzelverkauf aufgemacht und in gebrauchsfertigen 1,2-ml-Spritzen abgefüllt. Die Ware ist als zubereitetes Zahnpflegemittel in die Unterposition 3306 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI32205/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-27

Zubereitetes Zahnpflegemittel; Kunststoffschienen mit Zahnaufheller-Gel Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um Kunststoffschienen, die mit einem Zahnaufheller-Gel vorpräpariert sind. Die Ware ist für den Einzelverkauf zur kosmetischen Zahnaufhellung aufgemacht. Die Schienen sind einzeln in Blisterpackungen verpackt und zur einmaligen Verwendung vorgesehen. Zum Bleichen der Zähne werden die Schienen auf die Kiefer aufgebracht, die äußere Schiene entfernt und die gelgefüllte Schiene zum Einwirken auf den Zähnen belassen. Ein Beipackzettel mit Anwendungshinweisen liegt bei. Die Ware ist als zubereitetes Zahnpflegemittel in die Unterposition 3306 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Charakterbestimmender Bestandteil der Warenzusammenstellung ist das Zahnaufheller-Gel.

DEBTI34234/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-27

Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahnaufhellungs-Gel Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um ein Zahnaufheller-Kit zum Bleichen der Zähne mittels einer individuellen Schiene. Die Ware ist in Kunststoffspritzen (deklarierter Inhalt 1,2 ml) abgefüllt und für den Einzelverkauf aufgemacht (4 x 1,2 ml oder 12 x 1,2 ml). Die Ware ist als zubereitetes Zahnpflegemittel in die Unterposition 3306 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI34244/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-24

Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahnaufheller-Gel in Spritzen Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um eine Warenzusammenstellung zum Bleichen der Zähne. Das Zahnaufheller-Kit ist für den Einzelverkauf aufgemacht, wird in der zahnärztlichen Praxis verwendet und enthält 1,2 ml-Spritzen mit Zahnaufheller-Gel. Zur Aktivierung des Gels werden jeweils eine Spritze mit Basisgel und Katalysatorgel miteinander verbunden und durch Hin- und Herbewegen der Stempel vermischt. Je nach Zusammenstellung der Kits sind Spritzen gefüllt mit Abdeckungskunststoff, Spritzenaufsätze und weiteres Zubehör beigelegt. Die Ware ist als zubereitetes Zahnpflegemittel in die Unterposition 3306 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Charakterbestimmender Bestandteil ist das Zahnaufheller-Gel.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3306

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören zubereitete Mund- und Zahnpflegemittel, wie: I) Zahnpflegemittel aller Art: 1) Zahnpasten und andere Zubereitungen für die Zähne. Diese sind Stoffe oder Zubereitungen, die mittels einer Zahnbürste angewendet werden und entweder zum Reinigen oder Polieren der zugänglichen Oberflächen der Zähne oder zu anderen Zwecken wie z. B. zur vorbeugenden Behandlung gegen Karies dienen. Zahnpasten oder andere Zubereitungen für die Zähne verbleiben in dieser Position, unabhängig davon, ob sie Mittel mit scheuernden Eigenschaften enthalten oder ob sie von Zahnärzten verwendet werden. 2) Zubereitungen zum Reinigen oder Polieren von künstlichen Gebissen, auch solche, die Mittel mit scheuernden Eigenschaften enthalten. II) Mittel zum Spülen der Mundhöhle und gegen Mundgeruch. …

Pos. 3306

Zu Unterposition 3306 90: 1. Antiseptische Lösung, die insbesondere Borsäure, Thymol, Eukalyptol und Benzoesäure enthält und zur Mund- und Zahnhygiene bestimmt ist, um schlechtem Atem und der Bildung von Zahnbelag vorzubeugen, jedoch nur untergeordnete therapeutische oder prophylaktische Eigenschaften besitzt. 2. Anti-Plaque-Zubereitung in flüssiger Form, dazu bestimmt, Zahnbelag zu entfernen und den Zähnen Glanz zu verleihen. Diese Zubereitung ist zum Spülen der Mundhöhle bestimmt, bevor die Zähne mit Zahnbürste und Zahnpasta gebürstet werden.

Pos. 3306

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 4/97 der Kommission vom 03. Januar 1997 (ABl. EG Nr. L 3/1) (RV L 4/97), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Zubereitung entweder in Form einer mit Minze oder Anis aromatisierten Paste oder in Form eines mit Minze aromatisierten Gels mit folgender Zusammensetzung: Dinatriumfluorophosphat 0,760 g Natriumfluorid 0,3315 g (250 mg aktives Fluorid für 100 g) Natriumbenzoat 4 g Bindemittel q. s. …

Kapitel 33

1. Zu Kapitel 33 gehören nicht: a) natürliche Oleoresine und Pflanzenauszüge der Position 1301 oder 1302 (RV E3301A00); b) Seifen und andere Erzeugnisse der Position 3401 (RV E3301B00); c) Balsam-, Holz- oder Sulfatterpentinöl und andere Erzeugnisse der Position 3805 (RV E3301C00). 2. Als Riechstoffe im Sinne der Position 3302 gelten nur die Substanzen der Position 3301, die aus diesen Substanzen isolierten Riechstoffe sowie synthetische Aromastoffe (RV E3302000). 3. Zu den Positionen 3303 bis 3307 gehören insbesondere Erzeugnisse, auch ungemischt (ausgenommen destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle), die zur Verwendung als Erzeugnisse dieser Positionen geeignet und zu diesem Zweck für den Einzelverkauf aufgemacht sind (RV E3303000). 4. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0 umfasst Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3306.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 3306.90.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3306.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 330690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0?

3306.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3306.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

3306.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 33 ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL > 3306 Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 330690 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3306.90.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3306.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI34224/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0?

Warennummer 3306.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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