Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3401.19.00: Seifen; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3401.19.00 steht für Seifen; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3401.19.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 34. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3401.19.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 34SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS
  2. 3401Seifen; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, als Seife verwendbar, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, auch ohne Gehalt an Seife; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife; Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen
  3. 3401.19andere
  4. 3401.19.00Seifen; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3401.19.00

HS-Code3401.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3401.19.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

NLBTI2026-0291Erteilt von NLGültig bis 2029-08-13

Een geïmpregneerd schoonmaakdoekje met -volgens opgave- onder ander de volgende kenmerken en bestanddelen: - voor het reinigen van oppervlakten; - een vierkant doekje van gebonden textielvlies dat geïmpregneerd is met fenoxyethanol. Per 58 stuks verpakt in een kunststof emmer met deksel met voorziening voor de afgifte van de doekjes.

ESBTIESBTI2026REN403Erteilt von ESGültig bis 2029-04-20

Toallita limpia gafas. Toallita compuesta por celulosa, impregnada con una loción limpiadora y perfume para la limpieza de lentes. Se presenta para su venta al por menor en envase de 32 unidades envasadas individualmente. Medidas de la toallita 140 x 140 mm. Función o uso: Para la limpieza de lentes como: lentes fotográficas, pantallas de tablets y móviles, todo tipo de gafas.

PLBTIWIT-2025-001189Erteilt von PLGültig bis 2028-09-24

Chusteczki jednorazowego użytku, nasączone wodnym roztworem zawierającym środki powierzchniowo czynne spełniające warunki zgodnie uwagą 3. do działu 34 Wspólnej Taryfy Celnej. Charakter produktu nadaje nasączenie detergentem. Chusteczki wykonane są z białej włókniny syntetycznej o masie powierzchniowej 40 g/m2. Wymiary chusteczki: ok. 20 x 14 cm. Produkt jest przeznaczony do czyszczenia elementów wnętrza samochodu (kierownicy, deski rozdzielczej). Występuje w dwóch wersjach zapachowych: cytryna i zielona herbata. Chusteczki sprzedawane są w opakowaniu foliowym z funkcją wielokrotnego zamykania, zawierającym 50 sztuk chusteczek. Masa opakowania 208 g, wymiary: 23 x 12,5 x 3 cm. Do celów transportu opakowania umieszczone są po 6 sztuk w kartonie, następnie po 8 kartonów w kartonie zbiorczym.

DEBTI18227/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-26

Angaben: Feuchttücher; getränkte Glasreinigungstücher; entfernen Öl und Fett von glänzenden Oberflächen; 75 weiße Tücher pro Packung. Warenbeschaffenheit: Weiße Vliestücher (mit den Maßen ca. 19,5 cm x 30 cm), getränkt mit tensidhaltiger Reinigungsflüssigkeit, miteinander verbunden, durch Abrissperforation trennbar; 75 Stück in einem etikettierten Kunststoffbeutel verpackt. Befund: Vliesstoffe mit Reinigungsmitteln getränkt, andere als zur Körperpflege.

DEBTI18228/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-26

Angaben: Feuchttücher; getränkte Glasreinigungstücher; entfernen Öl und Fett von glänzenden Oberflächen; 75 weiße Tücher pro Packung. Warenbeschaffenheit: Weiße Vliestücher (mit den Maßen ca. 19,5 cm x 30 cm), getränkt mit tensidhaltiger Reinigungsflüssigkeit, miteinander verbunden, durch Abrissperforation trennbar; 75 Stück in einem etikettierten Kunststoffbeutel in einem wiederverschließbaren, etikettierten Dosierspender verpackt. Befund: Vliesstoffe mit Reinigungsmitteln getränkt, andere als zur Körperpflege. Zusammengesetzte Ware aus mit Reinigungsmitteln getränkten Vliestüchern und einem Dosierspender aus Kunststoff, bei der im Hinblick auf die Verwendung die mit Reinigungsmittel getränkten Vliestücher als charakterbestimmend angesehen werden.

DEBTI18688/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-16

Angaben: Reinigungstuch im Sachet; getränktes Tuch; zur Reinigung von Flächen und Spendersystemen; ein Tuch pro Sachet. Warenbeschaffenheit: Weißes Vliestuch (mit den Maßen ca. 17 x 21 cm), getränkt mit tensidhaltiger, schäumenden Reinigungsflüssigkeit; einzeln verpackt in einem bedruckten Sachet (vierseitig verschweißte Folie). Befund: Vliesstoffe mit Reinigungsmitteln getränkt, andere als zur Körperpflege.

DEBTI17764/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-16

Angaben: Feuchttücher; getränkte Tücher zur Entfernung von Graffiti und Verunreinigungen; 75 weiße Tücher pro Packung. Warenbeschaffenheit: Weiße Vliestücher (mit den Maßen ca. 19,5 cm x 29 cm), getränkt mit tensidhaltiger Reinigungsflüssigkeit, miteinander verbunden, durch Abrissperforation trennbar; 75 Stück in einem etikettierten Kunststoffbeutel verpackt. Befund: Vliesstoffe mit Reinigungsmitteln getränkt, andere als zur Körperpflege.

DEBTI18548/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-16

Angaben: Reinigungstücher; Feuchttücher; zur Reinigung von sehr stark verschmutzten Händen und Maschinen; zur Entfernung sämtlicher Verunreinigungen durch Fette, Öle, Schmieren, Tinte, Wachs, Teer, Kohle, Graphit, Grasflecken usw.; 75 Tücher pro Packung. Warenbeschaffenheit: Orangefarbene Vliestücher mit aufgerauter Struktur (in den Maßen ca. 20 cm x 30 cm), getränkt mit tensidhaltiger Reinigungsflüssigkeit, miteinander verbunden, durch Abrissperforation trennbar; 75 Stück in einem wiederverschließbaren, etikettierten Dosierspender verpackt. Befund: Vliesstoffe mit Reinigungsmitteln getränkt, andere als zur Körperpflege. Zusammengesetzte Ware aus mit Reinigungsmitteln getränkten Vliestüchern und einem Dosierspender aus Kunststoff, bei der im Hinblick auf die Verwendung die mit Reinigungsmittel getränkten Vliestücher als charakterbestimmend angesehen werden. Die Ware stellt sowohl einen Vliesstoff, mit Reinigungsmitteln getränkt zur Körperpflege im Sinne der Unterposition 3401 11, als auch einen anderen Vliesstoff, mit Reinigungsmitteln getränkt im Sinne der Unterposition 3401 19 dar. Daher ist die Ware unter Anwendung der AV 3 c) in die Unterposition 3401 19 einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3401

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Seifen Seife ist ein basisch reagierendes Salz (anorganisch oder organisch) einer Fettsäure oder einer Mischung von Fettsäuren mit mindestens acht Kohlenstoffatomen. In der Praxis ist bisweilen ein Teil der Fettsäuren durch Harzsäuren ersetzt. Hierher gehören nur die wasserlöslichen, d. h. eigentlichen Seifen. Sie bilden eine Klasse von anionisch-grenzflächenaktiven Stoffen mit alkalischer Reaktion, die in wässriger Lösung stark schäumen. Es gibt drei Gruppen von Seifen: Harte Seifen (Kernseife), die im Allgemeinen mit Natriumhydroxid oder Natriumcarbonat hergestellt werden. Sie bilden den größten Teil der gewöhnlichen Seifen. Sie können weiß, gefärbt oder marmoriert sein. Weiche Seifen (Schmierseifen), die dagegen mit Kaliumhydroxid oder Kaliumcarbonat hergestellt werden. …

Pos. 3401

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (Abl. EU Nr. L 317/1): 1. Toilettennecessaires, die von Fluggesellschaften an Fluggäste (während des Fluges oder an ihrem Zielort, falls das Gepäck nicht verfügbar ist), verteilt werden, bestehend aus einem rechteckigen Spinnstoffbeutel (etwa 25 × 16 × 12 cm), mit Innenfutter aus Kunststoff, u.a. …

Pos. 3401

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 7. Sitzung im Juni 2009 mit qualifizierter Mehrheit folgende Stellungnahme abgegeben: Bade- und Duschgel abgepackt in einem Kunststoffbehälter in Form einer Tierfigur, in Aufmachung für den Einzelverkauf, ist in die Position 3401 (KN-Code 3401 30 00) einzureihen. Das Erzeugnis liegt in flüssiger Form vor und enthält oberflächenaktive Substanzen. Der Behälter weist eine Höhe von ungefähr 23 cm und eine Grundfläche mit einer Breite von ungefähr 15 cm auf. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 5 b) und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und den Wortlauten der KN-Codes 3401 und 3401 30 00. Siehe auch die Erläuterungen zum HS zu Position 3401 Ziffer III. …

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3401.19.00?

Die Zolltarifnummer 3401.19.00 umfasst Seifen; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3401.19.00?

Der Drittlandszollsatz für 3401.19.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3401.19.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 340119. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3401.19.00?

3401.19.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3401.19.00 im Zolltarif eingeordnet?

3401.19.00 steht in dieser Hierarchie: 34 SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS > 3401 Seifen; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, als Seife verwendbar, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, auch ohne Gehalt an Seife; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife; Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen > 340119 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3401.19.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3401.19.00 erfasst, zum Beispiel NLBTI2026-0291. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3401.19.00?

KN-Code 3401.19.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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