Zolltarifnummer 3401.19.00.00.0: Seifen, organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, in Form von…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3401.19.00.00.0 steht für Seifen, organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, und Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3401.19.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 34. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3401.19.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 34SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS
- 3401Seifen; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, als Seife verwendbar, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, auch ohne Gehalt an Seife; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife; Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen
- 3401.19andere
- 3401.19.00.00.0Seifen, organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, und Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3401.19.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben: Bodenfeuchttücher; zur Reinigung von Böden; in einem wiederverschließbaren Folienbeutel. Warenbeschaffenheit: Weiße, gemusterte Tücher (in den Maßen ca. 40 cm x 13 cm), getränkt mit tensidhaltiger Reinigungsflüssigkeit; jeweils 12 Stück in einem wiederverschließbaren, bedruckten Kunststoffbeutel verpackt. Befund: Vliesstoffe mit Reinigungsmitteln getränkt, andere als zur Körperpflege.
Angaben: Feuchttücher Bildschirm; 45 Stück; schnelle und streifenfreie Reinigung. Warenbeschaffenheit: Weiße, getränkte Vliestücher (mit den Maßen ca. 14,5 x 21 cm), zu 45 Stück in einem bedruckten, wiederverschließbaren dreiseitig verschweißten Folienbeutel verpackt. Befund: Vliesstoffe mit Reinigungsmitteln getränkt, andere als zur Körperpflege.
Angaben: Feuchttücher Bad; 35 Stück; einfach und effektiv reinigen; ideal für alle abwaschbaren Oberflächen im Bad. Warenbeschaffenheit: Weiße, getränkte Vliestücher (mit den Maßen ca. 25,5 x 19 cm), zu 35 Stück in einem bedruckten, wiederverschließbaren dreiseitig verschweißten Folienbeutel verpackt. Befund: Vliesstoffe mit Reinigungsmitteln getränkt, andere als zur Körperpflege.
Angaben: Feuchttücher Fliesen; 25 Stück; zur Bodenreinigung. Warenbeschaffenheit: Weiße, getränkte Vliestücher (mit den Maßen ca. 30 x 19,5 cm), zu 25 Stück in einem bedruckten, wiederverschließbaren dreiseitig verschweißten Folienbeutel verpackt. Befund: Vliesstoffe mit Reinigungsmitteln getränkt, andere als zur Körperpflege.
Angaben: Feuchttücher Parkett; auch für Laminat geeignet; 25 Stück; gründliche, schnelle und streifenfreie Reinigung. Warenbeschaffenheit: Weiße, getränkte Vliestücher (mit den Maßen ca. 30 x 22 cm), zu 25 Stück in einem bedruckten, wiederverschließbaren dreiseitig verschweißten Folienbeutel verpackt. Befund: Vliesstoffe mit Reinigungsmitteln getränkt, andere als zur Körperpflege.
Angaben: Feuchte Bodenreinigungstücher. Warenbeschaffenheit: Weiße Vliestücher (mit den Maßen ca. 29 x 22 cm), getränkt mit tensidhaltiger Reinigungsflüssigkeit, zu 15 Stück in einem bedruckten, wiederverschließbaren dreiseitig verschweißten Folienbeutel verpackt. Befund: Vliesstoffe mit Reinigungsmitteln getränkt, andere als zur Körperpflege.
Angaben: Reinigungstücher für Schuhe und Textilien; einzeln verpackt. Warenbeschreibung: Weiße Tücher (in den Maßen ca. 15 cm x 15 cm), getränkt mit tensidhaltiger Reinigungsflüssigkeit, verpackt in dreiseitig verschweißten, bedruckten Einzelsachets; zu 6 Stück in einer Pappschachtel verpackt. Befund: Vliesstoffe mit Reinigungsmitteln getränkt, andere als zur Körperpflege.
Angaben: Crep Ultimate Pack; Schuhputz Box; zur Reinigung und Pflege von Schuhen, bestehend aus einem Imprägnierspray, einem Schuhreiniger, zwölf Schuhputztüchern, einer Bürste sowie einem Textilfasertuch. Warenbeschreibung: Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Imprägnierspray (Crep protect; 200 ml-Spraydose, gefüllt mit einer farblosen Flüssigkeit), einem Schuhreiniger (Crep Cure; 100 ml-Flasche, gefüllt mit einer gelb-braunen, süßlich duftenden Flüssigkeit), zwölf Schuhputztüchern (Crep protect wipes; zwölf weiße, einseitig mit roten Punkten versehene, reinigende, feuchte Tücher in den Maßen ca. 12 x 16 cm, verpackt in jeweils einem vierseitig verschweißten, bedruckten Einzelsachet; zusammenhängend (je 2 Stück)), einer Bürste und einem Textilfasertuch, gemeinsam verpackt in einer bedruckten Metalldose. Befund: Vliesstoffe mit Reinigungsmittel getränkt, andere als zur Körperpflege. Für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Imprägnierspray, einem Schuhreiniger, zwölf getränkten Schuhputztüchern, einer Schuhbürste sowie einem Textilfasertuch, bei der im Hinblick auf die Verwendung und die Menge die getränkten Schuhputztücher (Position 3401) als charakterbestimmend anzusehen sind.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Seifen Seife ist ein basisch reagierendes Salz (anorganisch oder organisch) einer Fettsäure oder einer Mischung von Fettsäuren mit mindestens acht Kohlenstoffatomen. In der Praxis ist bisweilen ein Teil der Fettsäuren durch Harzsäuren ersetzt. Hierher gehören nur die wasserlöslichen, d. h. eigentlichen Seifen. Sie bilden eine Klasse von anionisch-grenzflächenaktiven Stoffen mit alkalischer Reaktion, die in wässriger Lösung stark schäumen. Es gibt drei Gruppen von Seifen: Harte Seifen (Kernseife), die im Allgemeinen mit Natriumhydroxid oder Natriumcarbonat hergestellt werden. Sie bilden den größten Teil der gewöhnlichen Seifen. Sie können weiß, gefärbt oder marmoriert sein. Weiche Seifen (Schmierseifen), die dagegen mit Kaliumhydroxid oder Kaliumcarbonat hergestellt werden. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (Abl. EU Nr. L 317/1): 1. Toilettennecessaires, die von Fluggesellschaften an Fluggäste (während des Fluges oder an ihrem Zielort, falls das Gepäck nicht verfügbar ist), verteilt werden, bestehend aus einem rechteckigen Spinnstoffbeutel (etwa 25 × 16 × 12 cm), mit Innenfutter aus Kunststoff, u.a. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 7. Sitzung im Juni 2009 mit qualifizierter Mehrheit folgende Stellungnahme abgegeben: Bade- und Duschgel abgepackt in einem Kunststoffbehälter in Form einer Tierfigur, in Aufmachung für den Einzelverkauf, ist in die Position 3401 (KN-Code 3401 30 00) einzureihen. Das Erzeugnis liegt in flüssiger Form vor und enthält oberflächenaktive Substanzen. Der Behälter weist eine Höhe von ungefähr 23 cm und eine Grundfläche mit einer Breite von ungefähr 15 cm auf. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 5 b) und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und den Wortlauten der KN-Codes 3401 und 3401 30 00. Siehe auch die Erläuterungen zum HS zu Position 3401 Ziffer III. …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3401.19.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 3401.19.00.00.0 umfasst Seifen, organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, und Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3401.19.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 3401.19.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3401.19.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 340119. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3401.19.00.00.0?
3401.19.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3401.19.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
3401.19.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 34 SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS > 3401 Seifen; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, als Seife verwendbar, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, auch ohne Gehalt an Seife; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife; Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen > 340119 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3401.19.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3401.19.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI31367/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3401.19.00.00.0?
Warennummer 3401.19.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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