Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3405.90.10: Schuhcreme, zum Polieren von Metall

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3405.90.10 steht für Schuhcreme, zum Polieren von Metall. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3405.90.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 34. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3405.90.10
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 34SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS
  2. 3405Schuhcreme, Möbel- und Bohnerwachs, Poliermittel für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen (auch in Form von Papier, Watte, Filz, Vliesstoff, Schaum-, Schwamm-, Zellkunststoff oder Zellkautschuk, mit diesen Zubereitungen getränkt, bestrichen oder überzogen), ausgenommen Wachse der Position 3404
  3. 3405.90andere
  4. 3405.90.10Schuhcreme, zum Polieren von Metall

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3405.90.10

HS-Code3405.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3405.90.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI14774/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-03

Angaben: Edelstahlreiniger; kombiniertes Reinigungs- und Pflegemittel für Metalloberflächen; dient dazu Schmutz, Fingerabdrücke und Fett in einem Reinigungsschritt zu entfernen und anschließend einen schützenden Glanz zu hinterlassen; Wasser/Mineralöl-Gemisch; bildet beim Austreiben aus der Sprühdose einen stabilen Schaum, der anschließend auf der zu reinigenden Oberfläche verrieben wird; in einer Sprühdose. Befund: Poliermittel für Metall. Die Ware stellt sowohl ein Reinigungsmittel der Position 3402 als auch ein Poliermittel für Metall im Sinne der Position 3405 dar. Da sowohl der Reinigungs- als auch der Poliervorgang von gleicher Bedeutung sind, kann kein charakterbestimmender Bestandteil nach AV 3 b) ermittelt werden und die Ware ist unter Anwendung der AV 3 c) in die Position 3405 einzureihen.

DEBTI49498/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-29

Angaben: Edelstahl- und Chrompflege; schützt, reinigt und pflegt in einem Arbeitsgang; für alle Oberflächen aus Edelstahl und Chrom; in 250 ml Gebinde (in Aufmachung für den Einzelverkauf). Befund: Poliermittel für Metall. Die Ware stellt sowohl ein Reinigungsmittel der Position 3402 als auch ein Poliermittel für Metall im Sinne der Position 3405 dar. Da sowohl der Reinigungs- als auch der Poliervorgang von gleicher Bedeutung sind, kann kein charakterbestimmender Bestandteil nach AV 3 b) ermittelt werden und die Ware ist unter Anwendung der AV 3 c) in die Position 3405 einzureihen.

DEBTI31936/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Angaben: Polierpaste für Metalloberflächen, wie zum Beispiel Gold, Silber, Messing und Kupfer; reinigt, poliert und pflegt; entfernt hartnäckige Verschmutzungen; ergibt beim Auspolieren streifenfreien Glanz; verpackt in 75 ml Kunststofftuben (Aufmachung für den Einzelverkauf); Anwendung: Mit einem Tuch auf der Oberfläche verreiben, anschließend mit einem trockenen Tuch bis zum streifenfreien Glanz bzw. auf Hochglanz auspolieren. Befund: Poliermittel für Metall. Die Ware stellt sowohl ein Reinigungsmittel der Position 3402 als auch ein Poliermittel für Metall im Sinne der Position 3405 dar. Da sowohl der Reinigungs- als auch der Poliervorgang von gleicher Bedeutung sind, kann kein charakterbestimmender Bestandteil nach AV 3 b) ermittelt werden und die Ware ist unter Anwendung der AV 3 c) in die Position 3405 einzureihen.

DEBTI37204/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-26

Angaben: Edelmetall Reiniger; zubereitetes Reinigungsmittel und Poliermittel; pflegt und schützt; für Messing, Kupfer, Silber und Gold; entfernt angelaufene Stellen und Verfärbungen sowie Wasser- und Fettflecken; in 0,5 l Gebinden (in Aufmachung für den Einzelverkauf) Befund: Poliermittel für Metall. Die Ware stellt sowohl ein Reinigungsmittel im Sinne der Position 3402 als auch ein Poliermittel für Metall im Sinne der Position 3405 dar. Da sowohl der Reinigungs- als auch der Poliervorgang von gleicher Bedeutung sind, kann kein charakterbestimmender Bestandteil nach AV 3 b) ermittelt werden und die Ware ist unter Anwendung der AV 3 c) in die Position 3405 einzureihen.

DEBTI34002/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-19

Angaben: Politur für Metalloberflächen wie Edelstahl-, Chrom- und Aluminiumoberflächen; Polierpaste; reinigt, poliert und pflegt; entfernt hartnäckige Verschmutzungen; ergibt beim Auspolieren streifenfreien Glanz; verpackt in 75 ml Kunststofftuben (Aufmachung für den Einzelverkauf); Anwendung: Mit einem Tuch auf der Oberfläche verreiben, anschließend mit einem trockenen Tuch auf Hochglanz auspolieren. Befund: Poliermittel für Metall. Die Ware stellt sowohl ein Reinigungsmittel der Position 3402 als auch ein Poliermittel für Metall im Sinne der Position 3405 dar. Da sowohl der Reinigungs- als auch der Poliervorgang von gleicher Bedeutung sind, kann kein charakterbestimmender Bestandteil nach AV 3 b) ermittelt werden und die Ware ist unter Anwendung der AV 3 c) in die Position 3405 einzureihen.

DEBTI29903/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-10-19

Angaben: Polierpaste für Metalloberflächen, wie zum Beispiel Gold, Silber, Messing und Kupfer; reinigt, poliert und pflegt; entfernt hartnäckige Verschmutzungen; ergibt beim Auspolieren streifenfreien Glanz; verpackt in 75 ml Kunststofftuben (Aufmachung für den Einzelverkauf); Anwendung: Mit einem Tuch auf der Oberfläche verreiben, anschließend mit einem trockenen Tuch bis zum streifenfreien Glanz bzw. auf Hochglanz auspolieren. Befund: Poliermittel für Metall. Die Ware stellt sowohl ein Reinigungsmittel der Position 3402 als auch ein Poliermittel für Metall im Sinne der Position 3405 dar. Da sowohl der Reinigungs- als auch der Poliervorgang von gleicher Bedeutung sind, kann kein charakterbestimmender Bestandteil nach AV 3 b) ermittelt werden und die Ware ist unter Anwendung der AV 3c) in die Position 3405 einzureihen.

DEBTI29779/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-10-18

Angaben: Politur für Metalloberflächen wie Edelstahl-, Chrom- und Aluminiumoberflächen; Polierpaste; reinigt, poliert und pflegt; entfernt hartnäckige Verschmutzungen; ergibt beim Auspolieren streifenfreien Glanz; verpackt in 75 ml Kunststofftuben (Aufmachung für den Einzelverkauf); Anwendung: Mit einem Tuch auf der Oberfläche verreiben, anschließend mit einem trockenen Tuch auf Hochglanz auspolieren. Befund: Poliermittel für Metall. Die Ware stellt sowohl ein Reinigungsmittel der Position 3402 als auch ein Poliermittel für Metall im Sinne der Position 3405 dar. Da sowohl der Reinigungs- als auch der Poliervorgang von gleicher Bedeutung sind, kann kein charakterbestimmender Bestandteil nach AV 3 b) ermittelt werden und die Ware ist unter Anwendung der AV 3c) in die Position 3405 einzureihen.

DEBTI6285/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-03-25

Angaben: Abrasivschmierstoff; abrasive Paste zum Strömungsschleifen in der Automobilzulieferindustrie (zum Abschleifen/Polieren von Metallen); bestehend aus Schleifkörnern verschiedener Größe und Konzentration in einer polymeren Kunststoffmasse mit definierter Viskosität. Befund: Poliermittel für Metall

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3405

Zu Unterposition 3405 9010: Poliermittel für Metall geben durch Reinigen der Oberfläche oxidiertem, verschmutztem oder patiniertem Metall sein ursprüngliches Aussehen wieder. Dieses Ergebnis wird durch Abschleifen (mechanische polierende Wirkung eines Schleifmittels) und durch chemische oder reinigende Einwirkungen von Säuren oder Alkalien auf die Oxide, Sulfide und andere Verschmutzungen erzielt. Die zum Herstellen von Poliermitteln für Metall verwendeten Rohstoffe sind sehr fein zerkleinerte Schleifstoffe (Bimsstein, Kreide, Kieselgur, Tripel, Bentonit, Kieselerde usw.), Säuren (Oxalsäure, Ölsäure, Schwefelsäure, Phosphorsäure usw.), flüchtige Lösemittel (Testbenzin, Trichlorethylen, vergällter Alkohol usw.), Alkalien (Ammoniak, Soda usw.), grenzflächenaktive Stoffe, wie z. B. sulfierte Fettalkohole, sowie Fette, Seifen und gelegentlich Farbstoffe und synthetische Riechstoffe. …

Pos. 3405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Toilettennecessaires, die von Fluggesellschaften an Fluggäste (während des Fluges oder an ihrem Zielort, falls das Gepäck nicht verfügbar ist), verteilt werden, bestehend aus einem rechteckigen Spinnstoffbeutel (etwa 25 × 16 × 12 cm), mit Innenfutter aus Kunststoff, u.a. …

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3405.90.10?

Die Zolltarifnummer 3405.90.10 umfasst Schuhcreme, zum Polieren von Metall. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3405.90.10?

Der Drittlandszollsatz für 3405.90.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3405.90.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 340590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3405.90.10?

3405.90.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3405.90.10 im Zolltarif eingeordnet?

3405.90.10 steht in dieser Hierarchie: 34 SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS > 3405 Schuhcreme, Möbel- und Bohnerwachs, Poliermittel für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen (auch in Form von Papier, Watte, Filz, Vliesstoff, Schaum-, Schwamm-, Zellkunststoff oder Zellkautschuk, mit diesen Zubereitungen getränkt, bestrichen oder überzogen), ausgenommen Wachse der Position 3404 > 340590 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3405.90.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3405.90.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI14774/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3405.90.10?

KN-Code 3405.90.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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