Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3405.90.10.00.0: Schuhcreme, zum Polieren von Metall

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3405.90.10.00.0 steht für Schuhcreme, zum Polieren von Metall. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3405.90.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 34. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3405.90.10.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 34SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS
  2. 3405Schuhcreme, Möbel- und Bohnerwachs, Poliermittel für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen (auch in Form von Papier, Watte, Filz, Vliesstoff, Schaum-, Schwamm-, Zellkunststoff oder Zellkautschuk, mit diesen Zubereitungen getränkt, bestrichen oder überzogen), ausgenommen Wachse der Position 3404
  3. 3405.90andere
  4. 3405.90.10zum Polieren von Metall
  5. 3405.90.10.00.0Schuhcreme, zum Polieren von Metall

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3405.90.10.00.0

HS-Code3405.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3405.90.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3405.90.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3405.90.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI44803/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-15

Angaben: Silikontuch für die Metallpflege; zum Polieren; Baumwolltuch in Silikon getränkt; in Folie eingeschweißt, Abbildung siehe Anlage. Warenbeschaffenheit: Gelbes, getränktes Tuch (Abmessungen ca. 24 x 24 cm), eingeschweißt in einer silberfarbenen Folie. Befund: Poliermittel für Metalle.

DEBTI32881/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-02

Angaben: Silikontuch für die Metallpflege; zum Polieren; Baumwolltuch in Silikon getränkt; in Folie eingeschweißt. Warenbeschaffenheit: Gelbes, getränktes Tuch (Abmessungen ca. 24 x 24 cm), eingeschweißt in einer silberfarbenen Folie. Befund: Poliermittel für Metalle.

DE790/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-01-29

Angaben: Poliermittel zum Polieren von Metallen, für die Verwendung in industriellen Anlagen; Produkt auf der Grundlage von Schleifmitteln und weiteren Bestandteilen. Warenbeschreibung: graue, breiig-feste Masse Befund: Poliermittel für Metall

DE12982/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-30

Angaben: Poliermittel zum Polieren von Metallen, für die Verwendung in industriellen Anlagen; graue, breiig-feste Masse; Produkt auf der Grundlage von Schleifmitteln und weiteren Bestandteilen. Befund: Poliermittel für Metall

DE12989/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-28

Angaben: Poliermittel zum Polieren von Metallen, für die Verwendung in industriellen Anlagen; graue, breiig-feste Masse; Produkt auf der Grundlage von Schleifmitteln und weiteren Bestandteilen. Befund: Poliermittel für Metall

DE12990/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-28

Angaben: Poliermittel zum Polieren von Metallen, für die Verwendung in industriellen Anlagen; graue Paste; Produkt auf der Grundlage von Schleifmitteln und weiteren Bestandteilen. Befund: Poliermittel für Metall

DE12985/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-28

Angaben: Poliermittel zum Polieren von Metallen, für die Verwendung in industriellen Anlagen; graue, breiig-feste Masse; Produkt auf der Grundlage von Schleifmitteln und weiteren Bestandteilen. Befund: Poliermittel für Metall

DE12987/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-28

Angaben: Poliermittel zum Polieren von Metallen, für die Verwendung in industriellen Anlagen; graue Paste; Produkt auf der Grundlage von Schleifmitteln und weiteren Bestandteilen. Befund: Poliermittel für Metall

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3405

Zu Unterposition 3405 9010: Poliermittel für Metall geben durch Reinigen der Oberfläche oxidiertem, verschmutztem oder patiniertem Metall sein ursprüngliches Aussehen wieder. Dieses Ergebnis wird durch Abschleifen (mechanische polierende Wirkung eines Schleifmittels) und durch chemische oder reinigende Einwirkungen von Säuren oder Alkalien auf die Oxide, Sulfide und andere Verschmutzungen erzielt. Die zum Herstellen von Poliermitteln für Metall verwendeten Rohstoffe sind sehr fein zerkleinerte Schleifstoffe (Bimsstein, Kreide, Kieselgur, Tripel, Bentonit, Kieselerde usw.), Säuren (Oxalsäure, Ölsäure, Schwefelsäure, Phosphorsäure usw.), flüchtige Lösemittel (Testbenzin, Trichlorethylen, vergällter Alkohol usw.), Alkalien (Ammoniak, Soda usw.), grenzflächenaktive Stoffe, wie z. B. sulfierte Fettalkohole, sowie Fette, Seifen und gelegentlich Farbstoffe und synthetische Riechstoffe. …

Pos. 3405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Toilettennecessaires, die von Fluggesellschaften an Fluggäste (während des Fluges oder an ihrem Zielort, falls das Gepäck nicht verfügbar ist), verteilt werden, bestehend aus einem rechteckigen Spinnstoffbeutel (etwa 25 × 16 × 12 cm), mit Innenfutter aus Kunststoff, u.a. …

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3405.90.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 3405.90.10.00.0 umfasst Schuhcreme, zum Polieren von Metall. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3405.90.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 3405.90.10.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3405.90.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 340590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3405.90.10.00.0?

3405.90.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3405.90.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

3405.90.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 34 SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS > 3405 Schuhcreme, Möbel- und Bohnerwachs, Poliermittel für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen (auch in Form von Papier, Watte, Filz, Vliesstoff, Schaum-, Schwamm-, Zellkunststoff oder Zellkautschuk, mit diesen Zubereitungen getränkt, bestrichen oder überzogen), ausgenommen Wachse der Position 3404 > 340590 andere > 34059010 zum Polieren von Metall. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3405.90.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3405.90.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI44803/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3405.90.10.00.0?

Warennummer 3405.90.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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