Zolltarifnummer 3504.00.90.10.0: Caseinproteinhydrolysat, bestehend aus, 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3504.00.90.10.0 steht für Caseinproteinhydrolysat, bestehend aus, 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT freien Aminosäuren und, Peptonen, von denen mehr als 90 GHT eine Molekularmasse von nicht mehr als 2 000 Da haben. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3504.00.90.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 35. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3504.00.90.10.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 35EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME
- 3504Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert
- 3504.00Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert
- 3504.00.90andere
- 3504.00.90.10Caseinproteinhydrolysat, bestehend aus -20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT freien Aminosäuren und -Peptonen, von denen mehr als 90 GHT eine Molekularmasse von nicht mehr als 2 000 Da haben
- 3504.00.90.10.0Caseinproteinhydrolysat, bestehend aus, 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT freien Aminosäuren und, Peptonen, von denen mehr als 90 GHT eine Molekularmasse von nicht mehr als 2 000 Da haben
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3504.00.90.10.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3504 00 90: Hierher gehören Erzeugnisse auf pflanzlicher Basis mit einem hohen Proteingehalt von mehr als 85 GHT, bezogen auf die Trockenmasse. Davon ausgenommene Erzeugnisse werden im Allgemeinen in Position 2106 oder 2309 eingereiht.
Zu Unterposition 3504 00: 1. Milchproteinkonzentrat, bestehend aus 92 GHT Milchproteinen (77 GHT Casein, 15 GHT Molkenproteine), berechnet auf den Trockenstoff, Fett (weniger als 1,5 %), Asche (weniger als 4,5 %) und Wasser (weniger als 6 %). Das Produkt wird für die Proteinanreicherung verschiedener Lebensmittelzubereitungen verwendet. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1. 2. Milchproteinkonzentrat, unmittelbar durch Membranfiltration von Milchproteinen erhalten, bestehend aus 86 GHT Milchproteinen (80 GHT Caseine und 20 GHT Molkenproteine) bezogen auf die Trockenmasse, Asche (7,4 GHT), Wasser (5,1 GHT), Lactoserückstand (1 GHT) und Fett (0,5 GHT). Dieses Erzeugnis wird zur Herstellung von Milcherzeugnissen verwendet. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 55/2003 der Kommission vom 13. Januar 2003 (ABl. EG Nr. L 8/3) (RV L 55/2003), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 5. Pulverförmige Ware mit folgender Zusammensetzung (in GHT): - Protein 92 - Collagengehalt: 65 - Feuchtigkeit 4 - Asche (550 ºC) 4 Das wasserlösliche Erzeugnis wird durch Hydrolyse aus Knochen hergestellt. Es wird für das Binden von Wasser z.B. in Fleischwaren verwendet. Unterposition 3504 00 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 3504 00 und 3504 00 90. Aufgrund seiner Zusammensetzung und weil das Erzeugnis aus Knochen hergestellt ist, kann es nicht als Fleischextrakt der Position 1603 angesehen werden. …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3504.00.90.10.0?
Die Zolltarifnummer 3504.00.90.10.0 umfasst Caseinproteinhydrolysat, bestehend aus, 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT freien Aminosäuren und, Peptonen, von denen mehr als 90 GHT eine Molekularmasse von nicht mehr als 2 000 Da haben. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3504.00.90.10.0?
Der Drittlandszollsatz für 3504.00.90.10.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3504.00.90.10.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 350400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3504.00.90.10.0?
3504.00.90.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3504.00.90.10.0 im Zolltarif eingeordnet?
3504.00.90.10.0 steht in dieser Hierarchie: 35 EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME > 3504 Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert > 350400 Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert > 35040090 andere > 3504009010 Caseinproteinhydrolysat, bestehend aus -20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT freien Aminosäuren und -Peptonen, von denen mehr als 90 GHT eine Molekularmasse von nicht mehr als 2 000 Da haben. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3504.00.90.10.0?
Zu 3504.00.90.10.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3504.00.90.10.0?
Warennummer 3504.00.90.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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