Zolltarifnummer 3505.10.50: Dextrine und andere modifizierte Stärken, veretherte Stärken und veresterte Stärken
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3505.10.50 steht für Dextrine und andere modifizierte Stärken, veretherte Stärken und veresterte Stärken. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3505.10.50 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 35. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3505.10.50
- Drittlandszoll
- 7,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 35EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME
- 3505Dextrine und andere modifizierte Stärken (z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken
- 3505.10Dextrine und andere modifizierte Stärken
- 3505.10.50Dextrine und andere modifizierte Stärken, veretherte Stärken und veresterte Stärken
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3505.10.50
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7,7 % | MFN |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Chemisch-modifizierte Stärke auf Basis einer Maisstärke, in Form eines weißen Pulvers; aufgemacht in 25 kg Säcken.
Chemisch-modifizierte Stärke auf Basis einer Maisstärke, in Form eines weißen Pulvers; aufgemacht in 25 kg Säcken.
Angaben des Antragstellers: 10%ige Stärkelösung in Wasser -Wässrige Mischung aus 10 % Hydroxypropylstärke und Salzen, die produktionsbedingt enthalten sind.- Befund: Es liegt modifizierte (veretherte) Stärke vor.
Chemisch-modifizierte Stärke mit anorganischen Zusätzen in Form eines weißen, feinen Pulvers, aufgemacht in Säcken zu 20 kg bzw. in big bags zu 1.000 kg; das Erzeugnis dient – lt. Unternehmen – in der Bauchemie.
Chemisch-modifizierte Stärke auf Basis von Kartoffelstärke in Form eines weißen, feinen Pulvers, aufgemacht in Säcken zu 25 kg oder in big bags zu 1.000 kg; das Erzeugnis dient – lt. Unternehmen – in der Textilindustrie als Schlichtmittel.
Chemisch-modifizierte Stärke auf Basis von Maisstärke in Form eines weißen, feinen Pulvers, aufgemacht in Säcken zu 25 kg bzw. in big bags zu 1.000 kg oder lose in Silo-LKW´s; das Erzeugnis dient – lt. Unternehmen – in der Papierindustrie.
Angaben des Antragstellers: veresterte Stärke (Sodium Starch Glycolate), CAS No 9063-38-1 -Vernetzter, niedrig substituierter Carboxymethylether der Kartoffelstärke- weißes, geruchloses Pulver Befund: Es liegt eine modifizierte (veresterte) Stärke vor.
Chemisch-modifizierte Stärke auf Basis von Maisstärke in Form eines schmutzigweißen, grießähnlichen Pulvers, aufgemacht in Papiersäcken zu 25 kg oder in big bags zu 900 kg; das Erzeugnis dient – lt. Unternehmen – zur Verklebung von Papiersäcken.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3505 10: 1. Amphotere Maisstärke auf der Grundlage von kationischer Maisstärke mit Aminfunktionalität, der ein bestimmter Gehalt Phosphat zugegeben wurde. Das Produkt enthält 0,3872 GHT Phosphor und 0,000392 GHT Silicium. Ein Teil des zugegebenen Phosphats reagiert mit der Stärke und ist damit chemisch verbunden, wodurch ein anionischer Substituent in die kationisch modifizierte Stärke eingefügt wird. Ein Teil des zugegebenen Phosphats verbleibt ungebunden im Endprodukt. Sowohl die anionische Funktion als auch das ungebundene Phosphat verleihen dem Endprodukt eine bestimmte Funktion im Hinblick auf die Anwendung in der Papierherstellung. Das Erzeugnis ist von der im sauren Papierherstellungsprozess verwendeten Art, wobei der Stoffzentrale der Papiermaschine große Mengen Alaun zugesetzt werden. Anwendung der AV 1 und AV 6. 2. …
Zu Unterposition 3505 1050: Verordnung (EWG) Nr. 316/91 der Kommission vom 7. Februar 19911) (RV L 316/91): 3. Erzeugnis, hergestellt ausschließlich durch Veretherung von Stärke mit Epichlorhydrin und Natriummonochloracetat in Gegenwart von Natriumhydroxid mit folgenden analytischen Merkmalen: Aussehen weißes, krümeliges Pulver Trockenstoff 92,8 GHT Asche (600 ºC) 15,1 GHT darin nachgewiesen Natrium- und Chloridionen Löslichkeit löst sich in Wasser mit schwacher Trübung, quillt stark auf pH-Wert der Lösung 11,6 mikroskopisches Bild Stärkeart nicht erkennbar Jodprobe Dunkelblau Prüfung mit Stärkeether Positiv (papierchromatographisch) IR-Spektrum Banden von Carboxymethyl erkennbar Unterposition 3505 1050 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3505, 3505 10 und 3505 1050. 1) ABl. EG Nr. …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3505.10.50?
Die Zolltarifnummer 3505.10.50 umfasst Dextrine und andere modifizierte Stärken, veretherte Stärken und veresterte Stärken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3505.10.50?
Der Drittlandszollsatz für 3505.10.50 beträgt 7,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3505.10.50?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 350510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3505.10.50?
3505.10.50 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3505.10.50 im Zolltarif eingeordnet?
3505.10.50 steht in dieser Hierarchie: 35 EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME > 3505 Dextrine und andere modifizierte Stärken (z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken > 350510 Dextrine und andere modifizierte Stärken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3505.10.50?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3505.10.50 erfasst, zum Beispiel ATBTI2024000723-DEC. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3505.10.50?
KN-Code 3505.10.50 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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