Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3506.10.00.00: Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, zur Verwendung als Klebstoff…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3506.10.00.00 steht für Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3506.10.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 35. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3506.10.00.00
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 35EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME
  2. 3506Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
  3. 3506.10zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
  4. 3506.10.00.00Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3506.10.00.00

HS-Code3506.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3506.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3506.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Melilla0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Ceuta0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI17633/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-13

Angaben des Antragstellers: 12 transparente Klebestifte aus Ethylenvinylacetat, Harz und antioxiden Zusätzen für Heißklebepistolen (Maße: Ø11 x 100 mm) für Holz, Holzwerkstoffe, Papier, Pappe, Textilien, Glas, Keramik, Kunststoff, Metall, verpackt als Doppelblister. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Nach einer Abbildung handelt sich sich um transparente Profile in einer Bliesterverpackung aufgemacht. Eine Verkaufseinheit hat ein Gewicht von weniger als 1 kg. Befund: Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger

DEBTI13269/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-02

Angaben des Antragstellers: Doppelseitiges Acrylatschaum-Klebeband; Dicke: 800 µm Rollengewicht: 1 kg oder weniger Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Doppelseitiges Klebeband aus einer schwarzen, geschäumten, im Kern verfestigten Masse (Breite: ca. 20 mm). Das elastische Klebeband ist auf einer Kunststoffspule aufgewickelt und mit einer Schutzfolie versehen. Befund: Es handelt sich um zur Verwendung als Klebstoff geeignetes Erzeugnis in Aufmachung für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger.

DEBTI6837/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-26

Angaben des Antragstellers: Klebe-Stift Vielzweckkleber, 2 X 20 g auf einer Pappe mit einer Plastikhaube verpackt. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden zwei Klebestifte vorgelegt, die als Vielzweckkleber für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Befund: Zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger.

DEBTI48643/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Angaben des Antragstellers: 12 transparente Klebestifte für Heißklebepistole mit Akku aus EVA, Harz, Anti-Oxid-Zusätzen (Maße: Ø 7 x 100 mm) in einer Blisterkarte mit Euro-Lochung verpackt. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Klebestifte wurden anhand eines Fotos veranschaulicht und sind in Aufmachung für den Einzelverkauf in einem Verkaufsdisplay zu 12 Stück aufgemacht (Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger). Befund: Es handelt es sich um zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse in Aufmachung für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger.

DEBTI34129/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-09

Angaben: Klebestift-Set zum Basteln und Verzieren; Inhalt: 2 x 37 ml (gold und silber); in Aufmachung für den Einzelverkauf. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden zwei transparente Tuben, gefüllt mit einer goldfarbenen und einer silberfarbenen, Glitterpartikel enthaltenen Flüssigkeit, vorgelegt, die in Aufmachung für den Einzelverkauf vorliegen. Befund: Zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachung für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger

DEBTI35413/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Angaben: 30 mm breites und 3 bzw. 5 m langes, transparentes, wiederverwendbares, doppelseitiges Klebeband (Acrylat). Das Band ist dehnbar und weist keinen Träger auf. Es ist mit einer transparenten Schutzfolie versehen, auf einer Pappspule aufgewickelt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Befund: Zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger

DEBTI25661/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-24

Angaben des Antragstellers: Klebemasse auf einer Papprolle (Gesamtgewicht 400 g): wasserfeste, stark klebende Klebemasse (Butylkautschuk), geeignet zur Befestigung von Steckschaum in Gefäßen oder z.B. zur Dekoration auf Steckschaum. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch Warenfotos veranschaulicht. Befund: Zur Verwendung als Klebstoff geeignetes Erzeugnis in Aufmachung für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger.

DEBTI15194/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-28

Angaben: Textilkleber auf Wasserbasis zur dauerhaften Verbindung von vorgewaschenen Stoffen. Der Kleber ist in einer Kunststoffflasche (28 ml) in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt und als Klebstoff erkennbar. Befund: Zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachung für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3506

Zu Unterposition 3506 1000: Wegen der Aufmachung dieser Waren siehe die Erläuterungen zu Position 3506 des HS, erster Absatz Buchstabe A. (entfallen) Hierher gehört z. B. Methylcelluloseleim, der aus Flocken oder Klümpchen besteht, die durch bloßes Auflösen in Wasser einen Klebstoff ergeben, der insbesondere zum Kleben von Tapeten verwendet wird.

Pos. 3506

Zu Unterposition 3506 10: Schraubensicherung, eine blass blaue Flüssigkeit, in Plastikflaschen zu 50 ml mit einer Dosiertülle. Sie wird zum Dichten und Zusammenfügen von Teilen verwendet, die eventuell zu einem späteren Zeitpunkt wieder getrennt werden sollen. Das Erzeugnis besteht aus Polyglycoldimethacrylat, Polyglycoldioctanoat, Saccharin, Cumolhydrope-roxid, Polyvinylacetat und Silica. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 3506

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1417/2007 der Kommission vom 28. November 2007 (Abl. EG Nr. L 316/4) (RV L 316/2007): 3. Klebstoff-Lösung, bestehend aus: Ethylcyanacrylat, Silica, Poly(methylmethacrylat), Calixarenen, Hydrochinon, Triglyceriden. Die Lösung ist dazu bestimmt, künstliche Fingernägel auf die natürlichen Fingernägel aufzukleben. Sie härtet langsam aus, um ein Modellieren der künstlichen Fingernägel zu ermöglichen. Die Lösung ist in Röhrchen mit einer Spezialöffnung abgepackt, die ein einfaches und genaues Auftragen ermöglichen. Das Nettogewicht beträgt höchstens 1 kg. Unterposition 3506 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3506 und 3506 10 00. Das Produkt stellt keine Zubereitung zur Hand- oder Fußpflege der Position 3304 dar. …

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3506.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 3506.10.00.00 umfasst Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3506.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 3506.10.00.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3506.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 350610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3506.10.00.00?

3506.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3506.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

3506.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 35 EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME > 3506 Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger > 350610 zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3506.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3506.10.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI17633/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3506.10.00.00?

TARIC-Code 3506.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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