Zolltarifnummer 3506.10.00.00.0: Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, zur Verwendung als Klebstoff…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3506.10.00.00.0 steht für Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3506.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 35. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3506.10.00.00.0
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 35EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME
- 3506Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
- 3506.10zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
- 3506.10.00.00.0Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3506.10.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Einkomponentiger, universeller und neutraler Alkoxy-härtender Klebe- und Dichtstoff für allgemeine Klebe- und Dichtungsanwendungen. Die Ware wird in für den Einzelverkauf aufgemachten Kartuschen mit einem Inhalt von 310 ml gehandelt. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Nach einer Abbildung ist die Ware in einer Kartusche aufgemacht. Nach dem vorliegenden Sicherheitsdatenblatt ist die Grundlage des Klebstoffs ein Silikonelastomer. Befund: Klebstoff in Aufmachung für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von weniger als 1 kg.
Angaben: Heißklebesticks aus EVA, transparent, Aufmachung für den Einzelverkauf, Packungsgröße mit einem Gewicht von weniger als 1 kg Feststellung an einem Warenmuster: Es wurden längliche, farblose Stäbe mit einem runden Querschnitt vorgelegt. Einer eingereichten Fotographie zufolge liegt die Ware in Aufmachung für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger vor. Befund: Zur Verwendung als Klebstoff geeignetes Erzeugnis in Aufmachung für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Angaben: Heißklebesticks aus EVA, verschiedene Farben, mit Glitzer, Aufmachung für den Einzelverkauf, Packungsgröße mit einem Gewicht von weniger als 1 kg Feststellung an einem Warenmuster: Es wurden längliche, farbige, glitzernde Stäbe mit einem runden Querschnitt vorgelegt. Einer eingereichten Fotographie zufolge liegt die Ware in Aufmachung für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger vor. Befund: Zur Verwendung als Klebstoff geeignetes Erzeugnis in Aufmachung für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Angaben des Antragstellers: Textilkleber, zum Einzelverkauf verpackt in einer weißen Kunststoffflasche (50 mL), zum Verkleben von Textilen aller Art. Z.B. Hosensäumen, umgenähte Gardinen. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch ein Warenfoto veranschaulicht und stellt sich als etikettierte Kunststoffflasche mit bedruckter Umverpackung dar. Den Aufdrucken kann entnommen werden, dass es sich um wasserlöslichen Textilkleber handelt. Befund: Zur Verwendung als Klebstoff geeignetes Erzeugnis in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger.
Angaben des Antragsteller: Klebstoff zur Reparatur von Schlauchbooten Vulkanisierender Klebstoff zur Reparatur von Schlauchbooten Feststellungen an einem Warenmuster: Weiße Metalltube (Inhalt < 1 kg) mit einer zähflüssigen, transparenten Masse gefüllt, die nach Lösungsmittel riecht. Befund: Klebstoff in Aufmachung für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von weniger als 1 kg.
Angaben des Antragstellers: Sekundenkleber Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Nach einer Abbildung handelt es sich bei der Ware um eine grüne Tube (Inhalt 3 g), die in Aufmachung für den Einzelverkauf vorliegt und laut Verpackung als Sekundenkleber beschrieben wird. Befund: Es liegt ein zur Verwendung als Klebstoff geeignetes Erzeugnis in Aufmachung für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger vor.
Angaben: Wiederverwendbares Klebeband auf Rolle, das in einem bedruckten Karton für den Einzelverkauf verpackt ist. Feststellungen: Es wurde ein beidseitig selbstklebendes, transparentes, elastisches Band auf Rolle vorgelegt, das mit einer Schutzfolie versehen ist. Das Klebeband weist keinen Träger auf. Das Band ist in Aufmachung für den Einzelverkauf aufgemacht und als Klebeband deklariert. Befund: Zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Angaben: Es handelt sich um einen Silikonkleber, der in implantierbaren Elektroden eingesetzt wird um Silikonkomponenten mit Metallkomponenten zu verbinden und in Einzelverpackungen mit Füllmengen von 1 kg oder weniger vorliegt und als Klebstoff gekennzeichnet ist. Aus der eingereichten Abbildung geht hervor, dass es sich um eine Doppelkartusche mit zwei Aufsatzspitzen handelt. Befund: Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen, zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3506 1000: Wegen der Aufmachung dieser Waren siehe die Erläuterungen zu Position 3506 des HS, erster Absatz Buchstabe A. (entfallen) Hierher gehört z. B. Methylcelluloseleim, der aus Flocken oder Klümpchen besteht, die durch bloßes Auflösen in Wasser einen Klebstoff ergeben, der insbesondere zum Kleben von Tapeten verwendet wird.
Zu Unterposition 3506 10: Schraubensicherung, eine blass blaue Flüssigkeit, in Plastikflaschen zu 50 ml mit einer Dosiertülle. Sie wird zum Dichten und Zusammenfügen von Teilen verwendet, die eventuell zu einem späteren Zeitpunkt wieder getrennt werden sollen. Das Erzeugnis besteht aus Polyglycoldimethacrylat, Polyglycoldioctanoat, Saccharin, Cumolhydrope-roxid, Polyvinylacetat und Silica. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1417/2007 der Kommission vom 28. November 2007 (Abl. EG Nr. L 316/4) (RV L 316/2007): 3. Klebstoff-Lösung, bestehend aus: Ethylcyanacrylat, Silica, Poly(methylmethacrylat), Calixarenen, Hydrochinon, Triglyceriden. Die Lösung ist dazu bestimmt, künstliche Fingernägel auf die natürlichen Fingernägel aufzukleben. Sie härtet langsam aus, um ein Modellieren der künstlichen Fingernägel zu ermöglichen. Die Lösung ist in Röhrchen mit einer Spezialöffnung abgepackt, die ein einfaches und genaues Auftragen ermöglichen. Das Nettogewicht beträgt höchstens 1 kg. Unterposition 3506 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3506 und 3506 10 00. Das Produkt stellt keine Zubereitung zur Hand- oder Fußpflege der Position 3304 dar. …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3506.10.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 3506.10.00.00.0 umfasst Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3506.10.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 3506.10.00.00.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3506.10.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 350610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3506.10.00.00.0?
3506.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3506.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
3506.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 35 EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME > 3506 Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger > 350610 zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3506.10.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3506.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI45856/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3506.10.00.00.0?
Warennummer 3506.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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