Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3606.90.90.00.0: Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3606.90.90.00.0 steht für Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3606.90.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 36. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3606.90.90.00.0
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 36PULVER UND SPRENGSTOFFE; PYROTECHNISCHE ARTIKEL; ZÜNDHÖLZER; ZÜNDMETALL-LEGIERUNGEN; LEICHT ENTZÜNDLICHE STOFFE
  2. 3606Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel
  3. 3606.90andere
  4. 3606.90.90andere
  5. 3606.90.90.00.0Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3606.90.90.00.0

HS-Code3606.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3606.90.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3606.90.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3606.90.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI2793/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-24

Angaben: Hussala Gartenfackel. Warenbeschaffenheit: Ca. 70 cm lange, blaue Fackel aus einer Schicht Wachs und einer Schicht Gewebe (augenscheinlich wachsgetränkt) auf einem quaderförmigen Holzstab. Befund: Ware aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu Kapitel 36 Zusammengesetzte Ware, bei der die leicht entzündlichen Bestandteile als charakterbestimmend angesehen werden.

DE11654/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-07-06

Angaben: 196651 Gartenfackel 3er Set; Material: Parafin Wax, Bambus Stöcke; Wachsgewicht: 300 g / Set. Warenbeschaffenheit: in einer farblosen Kunststofffolie verpackt befand sich ein Set aus 3 ca. 65 cm langen, stabförmigen Fackeln (rot, gelb, blau) aus 2 Schichten Wachs, dazwischen eine Schicht wachsgetränktem Papier auf einem kurzen, runden Holzstab mit einem kurzen Docht an der Oberseite (ca. 4 cm). Befund: Ware aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu Kapitel 36 Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3b) die leicht entzündlichen Bestandteile im Hinblick auf die Verwendung und den Umfang als charakterbestimmend angesehen werden.

DE23256/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-12-09

Angaben: Warenbezeichnung: Hohlfackeln aus mit künstl. Wachs getränktem Tuch, mit Handgriff aus Holz, 45 cm, Art.Nr.: 07741 - Sonstiges: ohne Docht. Feststellungen: Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Danach handelt es sich zolltariflich bei der Fackel um eine Ware aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu Kapitel 36, der Position 3606 des EZT.

DE23255/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-12-09

Angaben: Warenbezeichnung: Hohlfackeln aus mit künstl. Wachs getränktem Tuch, mit Handgriff aus Holz, 60 cm, Art.Nr.: 07742 - Sonstiges: ohne Docht. Feststellungen: Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Danach handelt es sich zolltariflich bei der Fackel um eine Ware aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu Kapitel 36, der Position 3606 des EZT.

DE8756/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-07-20

Angaben: Bezeichnung: Brenngel - Verkaufseinheit: 1000 ml Flasche - Bestandteile: Ethanol 50 % / Isopropanol 25 % / Zellulose und Wasser = der Rest 25 % - Verwendungszweck: zur Nutzung in dekorativen Feuerstellen. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Eine zylindrische Original-Flasche mit einem Etikett mit u.a. dem Aufdruck "BRENNGEL DF1171-00 - 1000 ml - HEISSNER - Leicht entzündlich - Reizend - Verwendung: Für alle dekorativen Feuerstellen" enthielt: eine farblose, viskose Flüssigkeit. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Danach handelt es sich zolltariflich bei dem Erzeugnis um eine Ware aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu Kapitel 36, der Position 3606 des EZT.

DE8767/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-07-08

Angaben: Bezeichnung: Feststoff-Anzünder 12er / ATU-Nr: PM8530 - Zusammensetzung: Paraffingetränkte Holzfaserstückchen. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Ein rechteckiger, flacher Original-Karton mit u.a. dem Aufdruck "12 GRILLANZÜNDER - LANDMANN - 0140 - Landmann-Peiga GmbH & Co. Handels-KG D-27711 Osterholz-Scharmbeck" enthielt: eine braune, rechteckige, in 12 abbrechbare Segmente aufgeteilte, in farblose Kunststofffolie verschweißte Tafel (Abmessungen: 24,4 cm x 7,5 cm x 1,7 cm) aus einem zusammengepressten, faserigen, vliesartigen, mit einem Bindemittel getränkten Material. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Danach handelt es sich zolltariflich bei dem Erzeugnis um eine Ware aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu Kapitel 36, der Position 3606 des EZT.

DEF/3794/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-07-01

Angaben: Warenart: Kaminholz- und Grillanzünder - Zusammensetzung: Holzschnitzel aus gepresstem Pinienholz und Paraffinwachs - Verpackungseinheiten: Kunststoffbeutel à 1 Stück; Kartons à 12, 24, 35, 50, 100 oder 350 Stück. Feststellung: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Ein kleiner, farbloser Kunststoffbeutel mit einem Papp-Etikett mit u.a. dem Aufdruck "Lightnin`Bug - Lightning Nugget - Lightning Nuggets, Inc. - FIRESTARTES - MADE IN THE U.S.A." enthielt: eine hellbraune, harte Halbkugel aus zusammengepressten Holzspänen. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Danach handelt es sich zolltariflich bei dem Erzeugnis um eine Ware aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu Kapitel 36, der Position 3606 des EZT.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3606

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Cer-Eisen und andere Zündmetalllegierungen in jeder Form Zündmetalllegierungen sind Legierungen, die beim Reiben auf rauhen Flächen genügend Funken geben, um Gas, Benzin, Zunder oder andere entflammbare Stoffe zu entzünden. Sie bestehen meist aus Legierungen des Ceriums und anderer Metalle. Das meistgebrauchte ist Cer-Eisen. Diese Erzeugnisse gehören in jeder Form hierher, insbesondere als kleine zylindrische oder rechteckige Stücke für Feuerzeuge (Zündsteine) oder für andere mechanische Feueranzünder. Sie können auch für den Einzelverkauf aufgemacht sein. II) Waren aus leicht entzündlichen Stoffen Zu dieser Gruppe gehören nur: A) Flüssige Brennstoffe oder brennbare Flüssiggase (z. B. …

Pos. 3606

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1586/89 der Kommission vom 7. Juni 19891) (RV L 1586/89): 1. Holzkohlestücke, getränkt mit einer wachsartigen Kohlenwasserstoffverbindung in einer Größenordnung von 25 % des Gesamtgewichts Und 2. Kohlebriketts, mit Hilfe eines Bindemittels agglomeriert, Natriumnitrat enthaltend. Diese Waren werden als Brennstoff beim Grillen verwendet und sind in Säcken von 2 bis 10 kg abgepackt. Unterposition 3606 9090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 Buchstabe a) zu Kapitel 36 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 3606 und 3606 9090. Es handelt sich um feste zubereitete Brennstoffe; diese Waren können nicht in den KN-Code 4402 eingereiht werden (siehe auch die HS-Erläuterungen, Pos. 3606, Abschnitt II Buchstabe C). 1) ABl. EG Nr. L 156/20

Kapitel 36

1. Zu Kapitel 36 gehören nicht isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in der nachstehenden Anmerkung 2 Buchstabe a) oder b) aufgeführten Erzeugnisse (RV E3601000). 2. Als „Waren aus leicht entzündlichen Stoffen“ im Sinne der Position 3606 gelten ausschließlich: a) Metaldehyd, Hexamethylentetramin und ähnliche Erzeugnisse in Tabletten, Stäbchen oder ähnlichen Formen, aus denen sich ihre Verwendung als Brennstoff ergibt; Brennstoffe auf der Grundlage von Alkohol und ähnliche zubereitete Brennstoffe, fest oder pastenförmig (RV E3602A00); b) flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3 oder weniger (RV E3602B00); c) Pech- und Harzfackeln, Kohlenanzünder und ähnliche Erzeugnisse (RV E3602C00).

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3606.90.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 3606.90.90.00.0 umfasst Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3606.90.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 3606.90.90.00.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3606.90.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 360690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3606.90.90.00.0?

3606.90.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3606.90.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

3606.90.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 36 PULVER UND SPRENGSTOFFE; PYROTECHNISCHE ARTIKEL; ZÜNDHÖLZER; ZÜNDMETALL-LEGIERUNGEN; LEICHT ENTZÜNDLICHE STOFFE > 3606 Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel > 360690 andere > 36069090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3606.90.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3606.90.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI2793/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3606.90.90.00.0?

Warennummer 3606.90.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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