Zolltarifnummer 3702.31.97.00: Fotografische Filme in Rollen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3702.31.97.00 steht für Fotografische Filme in Rollen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3702.31.97.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 37. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3702.31.97.00
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 37ERZEUGNISSE ZU FOTOGRAFISCHEN ODER KINEMATOGRAFISCHEN ZWECKEN
- 3702Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet
- 3702.31andere Filme, nicht gelocht, mit einer Breite von 105 mm oder weniger, für mehrfarbige Aufnahmen
- 3702.31.97andere
- 3702.31.97.00Fotografische Filme in Rollen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3702.31.97.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben: Holographie-Film; lichtempfindlicher bzw. sensibilisierter Film in Rollen, nicht belichtet, nicht gelocht, aus einer Photopolymerfolie sowie Schutzfolien aus PET; für mehrfarbige Aufnahmen; kein Negativfarbfilm zum Herstellen von Sofortbildfilmen; Abmessungen: 101,6 mm breit, 751,3 m lang. Befund: Fotografischer Film in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe), nicht gelocht, mit einer Breite von 105 mm oder weniger, für mehrfarbige Aufnahmen. Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3b) im Hinblick auf die Verwendung die Photopolymerfolie als charakterbestimmend angesehen wird.
Angaben: Holographie-Film: lichtempfindlicher bzw. sensibilisierter Film in Rollen, nicht belichtet, nicht gelocht, aus einer Photopolymerfolie sowie Schutzfolien aus PET, für mehrfarbige Aufnahmen, kein Negativfarbfilm zum Herstellen von Sofortbildfilmen. Abmessungen: 101, 6 mm breit, 751,3 m lang. Befund: fotografischer Film in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe) Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3b) im Hinblick auf die Verwendung die Photopolymerfolie als charakterbestimmend angesehen wird
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Fotografische Filme in Rollen, aus anderen Stoffen als Papier, Pappe oder Spinnstoffen. Diese Rollfilme sind lichtempfindlich aber nicht belichtet und dienen zur Aufnahme einer mehr oder weniger großen Anzahl von Bildern. Der Träger ist biegsam und besteht im Allgemeinen aus Poly(ethylenterephthalat) oder Celluloseacetat. Diese Position umfasst nicht lichtempfindliche Papiere, Pappen oder Spinnstoffwaren, die manchmal als Negative verwendet werden; sie gehören zu Position 3703. Diese Filme können auch gelocht sein und sind gegen das Licht durch eine Kapsel, ein mit ihnen spiralförmig aufgerolltes Papier oder durch andere Verpackungen geschützt. Hierzu gehören: 1) Kinematrografische Filme zur Aufnahme einer zusammenhängenden Bildreihe, mit einer Breite von 35, 16, 9//2 oder 8 mm. …
1. Zu Kapitel 37 gehören weder Abfälle noch Ausschusswaren (RV E3701000). 2. Im Kapitel 37 bezieht sich der Begriff „fotografisch“ auf das Verfahren, mit dem sichtbare Bilder direkt oder indirekt durch das Einwirken von Licht oder anderen Strahlenarten auf lichtempfindliche, einschließlich wärmeempfindliche, Oberflächen erzeugt werden (RV E3702000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Bei Tonfilmen, die getrennt als Bild- und Tonband eingehen, ist jedes Band für sich getrennt nach seiner Beschaffenheit einzureihen (RV G3701000). 2. Als „Wochenschaufilme" im Sinne der Unterposition 3706 90 52 gelten Filme mit einer Länge von weniger als 330 m, die aktuelle Ereignisse, z. B. politischen, geschichtlichen, sozialen, wirtschaftlichen, sportlichen, militärischen, wissenschaftlichen, literarischen, volkskundlichen, touristischen oder gesellschaftlichen Charakters, darstellen (RV G3702000).
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3702.31.97.00?
Die Zolltarifnummer 3702.31.97.00 umfasst Fotografische Filme in Rollen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3702.31.97.00?
Der Drittlandszollsatz für 3702.31.97.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3702.31.97.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 370231. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3702.31.97.00?
3702.31.97.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3702.31.97.00 im Zolltarif eingeordnet?
3702.31.97.00 steht in dieser Hierarchie: 37 ERZEUGNISSE ZU FOTOGRAFISCHEN ODER KINEMATOGRAFISCHEN ZWECKEN > 3702 Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet > 370231 andere Filme, nicht gelocht, mit einer Breite von 105 mm oder weniger, für mehrfarbige Aufnahmen > 37023197 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3702.31.97.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3702.31.97.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI3634/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3702.31.97.00?
TARIC-Code 3702.31.97.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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