Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3808.93: Insektizide, andere, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3808.93 steht für Insektizide, andere, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

3808.93 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 38. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3808.93
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 38VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  2. 3808Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger)
  3. 3808.93Insektizide, andere, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3808.93

HS-Code3808.936 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3808

Zu Unterposition 3808 93 90: Pflanzenwuchsregulatoren sind Stoffe, die die normalen physiologischen Vorgänge in Pflanzen in einem willkürlich bestimmten Sinn beeinflussen. Mit ihnen werden entweder die Pflanzen selbst, Teile davon oder aber der Boden behandelt. Sie können z. B. eine Wirkung haben auf: a) Gesamtwachstum, b) Längenwachstum (Verringerung oder Vergrößerung der Höhe), c) Größe oder Form der Knollen, d) Abstand der Internodien (Verbesserung der Windfestigkeit), e) Anzahl der Früchte und/oder deren Größe, f) Gehalt an Reservestoffen (Kohlenhydrate, Proteine, Fette), g) Blütezeit und/oder Fruchtreifung, h) Unfruchtbarkeit, ij) Anzahl der weiblichen Blüten. Pflanzenwuchsregulatoren können in vier große Gruppen unterteilt werden: 1. Auxine, die auf das Längenwachstum der Stengel, die Bildung von Wurzeln und die Entwicklung der Früchte wirken. …

Pos. 3808

Zu Unterpositionen 3808 91 bis 3808 99: Erzeugnissen mit verschiedener Verwendung, die in mehrere Unterpositionen eingereiht werden könnten, sind nach der Allgemeinen Vorschrift 3 einzureihen.

Pos. 3808

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 497/98 der Kommission vom 27. Februar 1998 (ABl. EG Nr. L 62/21) (RV L 497/98), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Mischung von Brommethan (67 GHT) und Chlorpikrin (33 GHT) zur Begasung des Bodens vor dem Pflanzen. Unterposition 3808 91 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 a) 2) zu Kapitel 38 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 3808, 3808 91 und 3808 91 90. Verordnung (EG) Nr. 1201/2001 der Kommission vom 18. Juni 2001 (ABl. EG Nr. L 163/8) (RV L 1201/01), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. …

Pos. 3808

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 10. März 2021 in der Rechtssache C‑941/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der sich aus der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der Kommission vom 16. Oktober 2014 ergebenden Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Erzeugnis, das in einer für Katzen bestimmten Lösung besteht, die mit Pipetten (0,5 ml) über die Haut lokal zu verabreichen ist (spot-on) und den Wirkstoff Fipronil (50 mg in einer Pipette) sowie Hilfsstoffe wie Butylhydroxyanisol E 320, Butylhydroxytoluol E 321, Benzylalkohol und Diethylenglykolmonoethylether enthält, vorbehaltlich der vom vorlegenden Gericht vorzunehmenden Beurteilung sämtlicher ihm vorliegenden Tatsachen als „Insektizid“ unter die Ta …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3808.93?

Die Zolltarifnummer 3808.93 umfasst Insektizide, andere, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3808.93?

Für 3808.93 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 3808.93?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 380893. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3808.93?

3808.93 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3808.93 im Zolltarif eingeordnet?

3808.93 steht in dieser Hierarchie: 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE > 3808 Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3808.93?

Zu 3808.93 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3808.93?

HS-Unterposition 3808.93 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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