Zolltarifnummer 3808.94.20.90.0: Insektizide, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3808.94.20.90.0 steht für Insektizide, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3808.94.20.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 38. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3808.94.20.90.0
- Drittlandszoll
- 6 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 38VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
- 3808Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger)
- 3808.94andere, Desinfektionsmittel
- 3808.94.20auf der Grundlage von halogenierten Verbindungen
- 3808.94.20.90andere
- 3808.94.20.90.0Insektizide, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3808.94.20.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6 % | MFN |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Desinfektionstücher Angaben des Antragstellers: Die Ware soll zur Desinfektion und Reinigung von Oberflächen verwendet werden und ist für den Einzelverkauf aufgemacht. Befund: Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger); andere; Desinfektionsmittel; auf der Grundlage von halogenierten Verbindungen; andere.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 3808 94 10 bis 3808 94 90: Siehe die Erläuterungen zu Position 3808 des HS, Ziffer IV nach den Sternchen, erster bis dritter Absatz.
Zu Unterpositionen 3808 91 bis 3808 99: Erzeugnissen mit verschiedener Verwendung, die in mehrere Unterpositionen eingereiht werden könnten, sind nach der Allgemeinen Vorschrift 3 einzureihen.
Zu Unterposition 3808 94: 1. Zubereitungen, bestehend aus einer Mischung aus Ameisensäure und Propionsäure, auch mit Zusatz von Ammoniumformiat, verdünnt in Wasser, wegen ihrer antimikrobiellen Eigenschaften verwendet bei der Herstellung von Tierfutter, um unerwünschte Mikroorganismen, wie Bakterien (z. B. Salmonellen), Hefen oder Schimmel zu begrenzen. Anwendung der AV 1. 2. Antimikrobielles Breitbandmittel auf der Basis von Isothiazolinon-Derivaten, in wässriger Lösung. Bei Kontakt mit Mikroorganismen, z. B. Pilzen, Bakterien und Algen, bewirkt es eine sofortige Wachstumshemmung, die zum Zelltod führt. Es wird bei der Wasseraufbereitung und in Papierfabriken eingesetzt, um das Wachstum von Bakterien, Pilzen und Algen zu kontrollieren. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 c) und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 497/98 der Kommission vom 27. Februar 1998 (ABl. EG Nr. L 62/21) (RV L 497/98), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Mischung von Brommethan (67 GHT) und Chlorpikrin (33 GHT) zur Begasung des Bodens vor dem Pflanzen. Unterposition 3808 91 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 a) 2) zu Kapitel 38 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 3808, 3808 91 und 3808 91 90. Verordnung (EG) Nr. 1201/2001 der Kommission vom 18. Juni 2001 (ABl. EG Nr. L 163/8) (RV L 1201/01), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3808.94.20.90.0?
Die Zolltarifnummer 3808.94.20.90.0 umfasst Insektizide, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3808.94.20.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 3808.94.20.90.0 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3808.94.20.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 380894. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3808.94.20.90.0?
3808.94.20.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3808.94.20.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
3808.94.20.90.0 steht in dieser Hierarchie: 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE > 3808 Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger) > 380894 andere, Desinfektionsmittel > 38089420 auf der Grundlage von halogenierten Verbindungen > 3808942090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3808.94.20.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3808.94.20.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI29768/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3808.94.20.90.0?
Warennummer 3808.94.20.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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