Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3808.94.90.90.0: Insektizide, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3808.94.90.90.0 steht für Insektizide, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3808.94.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 38. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3808.94.90.90.0
Drittlandszoll
6 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 38VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  2. 3808Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger)
  3. 3808.94andere, Desinfektionsmittel
  4. 3808.94.90andere
  5. 3808.94.90.90andere
  6. 3808.94.90.90.0Insektizide, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3808.94.90.90.0

HS-Code3808.946 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3808.94.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3808.94.90.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3808.94.90.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6 %MFN
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI60651/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-12

Angaben des Antragstellers: Desinfektions-Gel (30 mL) mit Hautpflegestoffen und Ethanol für die hygienische Desinfektion von Händen. Kann ohne Wasser oder Seife angewendet werden. Frei von Farb- und Parfümstoffen. Neben den antimikrobiellen Eigenschaften besitzt das Desinfektions-Gel durch die Inhaltsstoffe Glyzerin (Glycerin) und Panthenol pflegende und feuchtigkeitsspendende Eigenschaften. Fläschchen mit Dosierspender und Aufhängevorrichtung. Feststellungen: Farbloses, transparentes Gel in einer teilweise weißen, ansonsten farblos transparenten Kunststoffflasche; Etikett mit Sicherheitshinweisen. Befund: Desinfektionsmittel, andere.

DEBTI35192/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-22

Angaben des Antragstellers: Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um einen in alkoholischer Lösung getränkten Reinraum-Einwegmopp, für die Reinigung und Desinfektion in Reinräumen. Der Mopp ist in einem etikettierten Aluminiumfolienbeutel in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt und soll zur Reinigung und Desinfizierung von Reinräumen verwendet werden. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Zwei mehrlagig gearbeitete Mopps aus synthetischen Fasern, die in einer grauen, versiegelten Aluminiumpouch verpackt sind. Aufgebaut aus einer Oberlage (Wischseite) aus einem Gestrick, zwei Zwischen- und einer Unterlage. Gefertigt und konfektioniert aus Polyester-Vliesstoff. Abmessungen: 19,5 x 7,0 cm. Befund: Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger); andere; Desinfektionsmittel; andere.

DEBTI30757/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-22

Angaben des Antragstellers: Es handelt sich bei der Ware um Tücher aus mit Alkohol getränktem Mikrofaser-Vlies, zur Reinigung und Desinfektion in Reinräume. Die Tücher werden in vier verschiedenen Varianten (steril und unsteril) und Größen vertrieben, die je eine Artikelnummer besitzen. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Graue Mikrofaser-Vliestücher, die zu insgesamt 30 Stück in einer versiegelten Aluminiumpouch in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt sind. Die Tücher werden steril und unsteril in je zwei Größen (229 x 229 mm und 305 x 305 mm) vertrieben. Befund: Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger); andere; Desinfektionsmittel; andere; andere.

DEBTI30712/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-22

Angaben des Antragstellers: Es handelt sich bei der Ware um Tücher aus mit Alkohol getränktem Mikrofaser-Vlies zur Reinigung und Desinfektion von Reinräumen. Die Tücher werden in vier verschiedenen Varianten (steril und unsteril) und Größen vertrieben, die je eine Artikelnummer besitzen. Inhalt: 30 Tücher/Beutel, 5 Beutel/Pack, 4 Packs/Karton (600 Stk.) Feststellungen anhand eines Warenmusters: Graue Mikrofaser-Vliestücher, die zu insgesamt 30 Stück in einer versiegelten Aluminiumpouch in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt sind. Die Tücher werden steril und unsteril in je zwei Größen (229 x 229 mm und 305 x 305 mm) vertrieben. Befund: Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger); andere; Desinfektionsmittel; andere.

DEBTI35194/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-22

Angaben des Antragstellers: Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um zwei in alkoholischer Lösung getränkte Reinraum-Einwegmopps, für die Reinigung und Desinfektion steriler Räume. Die Mopps sind zu je fünf Stück beziehungsweise zwei Stück in einem etikettierten Aluminiumfolienbeutel in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt und sollen zur Reinigung und Desinfizierung von Reinräumen verwendet werden. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Mehrlagig gearbeitete Mopps aus synthetischen Fasern, die in einer grauen, versiegelten Aluminiumpouch verpackt sind. Aufgebaut aus einer Oberlage (Wischseite) aus einem Gestrick mit Schlingen, einer Zwischen- und einer Unterlage. Gefertigt und konfektioniert aus Polyester-Vliesstoff. Abmessungen: 40,0 x 12,5 cm. Befund: Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger); andere; Desinfektionsmittel; andere.

DEBTI18131/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-27

Angaben: Reinraum-Einwegwischmopp zur Reinigung und Desinfektion von Reinräumen. Vorgetränkter, dreilagiger, rechteckig konfektionierter (48 x 12 cm) Einwegwischmopp, verpackt in einem etikettierten Alufolienbeutel . Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie; Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger); andere; Desinfektionsmittel; andere.

DEBTI18165/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-27

Angaben: Reinraumwischtuch zur Reinigung und Desinfektion in Reinräumen. 50 vorgetränkte, quadratische (23 x 23 cm), einzeln gefaltete, weiße Mikrofaservliestücher, verpackt in einem wiederverschließbaren, laminierten Aluminiumpouch. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie; Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger); andere; Desinfektionsmittel; andere.

DEBTI3965/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-25

Angaben: Mischung zur Verwendung in der kosmetischen Industrie als Konservierungsmittel für Kosmetika. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie; Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger): andere: Desinfektionsmittel: andere.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3808

Zu Unterpositionen 3808 94 10 bis 3808 94 90: Siehe die Erläuterungen zu Position 3808 des HS, Ziffer IV nach den Sternchen, erster bis dritter Absatz.

Pos. 3808

Zu Unterpositionen 3808 91 bis 3808 99: Erzeugnissen mit verschiedener Verwendung, die in mehrere Unterpositionen eingereiht werden könnten, sind nach der Allgemeinen Vorschrift 3 einzureihen.

Pos. 3808

Zu Unterposition 3808 94: 1. Zubereitungen, bestehend aus einer Mischung aus Ameisensäure und Propionsäure, auch mit Zusatz von Ammoniumformiat, verdünnt in Wasser, wegen ihrer antimikrobiellen Eigenschaften verwendet bei der Herstellung von Tierfutter, um unerwünschte Mikroorganismen, wie Bakterien (z. B. Salmonellen), Hefen oder Schimmel zu begrenzen. Anwendung der AV 1. 2. Antimikrobielles Breitbandmittel auf der Basis von Isothiazolinon-Derivaten, in wässriger Lösung. Bei Kontakt mit Mikroorganismen, z. B. Pilzen, Bakterien und Algen, bewirkt es eine sofortige Wachstumshemmung, die zum Zelltod führt. Es wird bei der Wasseraufbereitung und in Papierfabriken eingesetzt, um das Wachstum von Bakterien, Pilzen und Algen zu kontrollieren. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 c) und 6.

Pos. 3808

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 497/98 der Kommission vom 27. Februar 1998 (ABl. EG Nr. L 62/21) (RV L 497/98), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Mischung von Brommethan (67 GHT) und Chlorpikrin (33 GHT) zur Begasung des Bodens vor dem Pflanzen. Unterposition 3808 91 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 a) 2) zu Kapitel 38 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 3808, 3808 91 und 3808 91 90. Verordnung (EG) Nr. 1201/2001 der Kommission vom 18. Juni 2001 (ABl. EG Nr. L 163/8) (RV L 1201/01), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3808.94.90.90.0?

Die Zolltarifnummer 3808.94.90.90.0 umfasst Insektizide, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3808.94.90.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 3808.94.90.90.0 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3808.94.90.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 380894. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3808.94.90.90.0?

3808.94.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3808.94.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

3808.94.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE > 3808 Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger) > 380894 andere, Desinfektionsmittel > 38089490 andere > 3808949090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3808.94.90.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3808.94.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI60651/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3808.94.90.90.0?

Warennummer 3808.94.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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