Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3814.00.90.40: Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, azeotrope Mischungen mit…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3814.00.90.40 steht für Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, azeotrope Mischungen mit Isomeren von Nonafluorbutyl(methylether) und/oder Nonafluorbutyl(ethylether). Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3814.00.90.40 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 38. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3814.00.90.40
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 38VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  2. 3814Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken
  3. 3814.00Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken
  4. 3814.00.90andere
  5. 3814.00.90.40Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, azeotrope Mischungen mit Isomeren von Nonafluorbutyl(methylether) und/oder Nonafluorbutyl(ethylether)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3814.00.90.40

HS-Code3814.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3814.00.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3814.00.90.4010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI40135/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-24

Angaben: Farblose, klare, flüssige Zubereitung (azeotropes Gemisch) mit perfluorierten organischen Verbindungen, u. a. zur Verwendung in der Elektronik-Fertigung und zur Dampfentfettung. Befund: Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere azeotrope Mischungen mit Isomeren von Nonafluorbutyl(methylether) und/oder Nonafluorbutyl(ethylether).

DEBTI4436/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-13

Angaben: Azeotrope Mischung eines Lösungsmittels mit einem Isomerengemisch von Nonafluorbutylmethylether. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie: Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken: andere: azeotrope Mischungen mit Isomeren von Nonafluorbutyl(methylether) und/oder Nonafluorbutyl(ethylether).

DEBTI50911/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-21

Angaben: Azeotrope Mischung von zwei Isomeren von Nonafluorbutyl(methylether) (CAS RN 163702-07-6 und 163702-08-7) mit 1,2-trans-Dichlorethylen und ggf. geringen Mengen Ethanol. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie: Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken: andere: azeotrope Mischungen mit Isomeren von Nonafluorbutyl(methylether) und/oder Nonafluorbutyl(ethylether).

DEBTI22085/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-11

Angaben des Antragstellers: Azeotropes Lösungsmittelgemisch in Gebinden zu je 4,5 kg, 22,7 kg und 250 kg, unter anderem zur Verwendung als Entfettungsmittel. Zur Zusammensetzung des Gemisches liegen vertrauliche Informationen vor. Befund: Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken; andere; azeotrope Mischungen mit Isomeren von Nonafluorbutyl(methylether) und/oder Nonafluorbutyl(ethylether)

DEBTI31942/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-19

Angaben: Flüssige Zubereitung (azeotropes Gemisch) auf Basis perfluorierter organisch-chemischer Verbindungen, die bspw. zur Dampfentfettung in der Elektronik-Fertigung verwendet werden soll. Befund: Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere azeotrope Mischungen mit Isomeren von Nonafluorbutyl(methylether) und/oder Nonafluorbutyl(ethylether).

DEBTI45505/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-04-11

Angaben: Azeotrope Mischung eines Lösungsmittels mit einem Isomerengemisch von Nonafluorbutylmethylether. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie: Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken: andere: azeotrope Mischungen mit Isomeren von Nonafluorbutyl(methylether) und/oder Nonafluorbutyl(ethylether).

DEBTI33951/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-11-01

Angaben: Azeotrope Mischung von Dichlorethan mit einem Isomerengemisch von (Nonafluorbutyl)methylether. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie: Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken: andere: azeotrope Mischungen mit Isomeren von Nonafluorbutyl(methylether) und/oder Nonafluorbutyl(ethylether).

DEBTI33481/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-10-11

Angaben: Azeotrope Mischung zweier Lösungsmittel mit einem Isomerengemisch von (Nonafluorbutyl)methylether. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie: Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken: andere: azeotrope Mischungen mit Isomeren von Nonafluorbutyl(methylether) und/oder Nonafluorbutyl(ethylether).

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3814

Zu Unterposition 3814 00: 1. Lösemittel, das als Nebenprodukt der Fischer-Tropsch Synthese erhalten wird, bestehend aus 63 – 65 % vol Ethylalkohol, 35 – 37 % vol Isopropylalkohol und maximal 1 % vol C3/C4-Alkoholen. Anwendung der AV 1. 2. Organisches Lösungsmittel, in Form einer farblosen, klaren, homogenen Flüssigkeit, ohne feste Verunreinigungen, bestehend aus Xylol (88,23 %), Toluol (0,55 %), Methylisobutylketon (7,68 %) und andere Substanzen (3,50 %). Es wird zur Herstellung von Asphaltmastix, Grundierungen, Farben, Lacken, Klebstoffen etc. verwendet. Es wird in Fässern von 20 Litern dargeboten. Anwendung der AV 1 3. Klare transparente Flüssigkeit, bestehend aus Testbenzin (57 GHT), Decahydronaphthalin (DHN, 35 GHT), Benzylalkohol (5 GHT) und Ethylhexanol (3 GHT), in Stahlfässern von 200 Litern. …

Pos. 3814

Zu Position 3814 gehören auch zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel mit einem Gehalt an Erdöl von mehr als 70 GHT (siehe auch die HS- Erläuterungen zu Position 3814, Abschnitt 1) Der Wortlaut von Position 3814 ist genauer als der von Position 2710, da hierin nicht nur die Zusammensetzung, sondern auch die Verwendung der Ware spezifiziert wird (siehe auch die HS-Einreihungsauffassung 3814.00/3). Die Ware ist daher als anderes zusammengesetztes organisches Lösemittel in den KN-Code 3814 00 90 einzureihen. 1) ABl. EG Nr. L 24/14

Kapitel 38

1. Zu Kapitel 38 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten: 1) künstlicher Grafit (Position 3801) (RV E3801A10); 2) Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art (RV E3801A20); 3) Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben (Position 3813) (RV E3801A30); 4) zertifizierte Referenzmateralien, gemäß nachstehender Anmerkung 2 (RV E3801A40); 5) die in der nachstehenden Anmerkung 3 a) oder 3 c) aufgeführten Erzeugnisse (RV E3801A50); b) Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernähr …

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3814.00.90.40?

Die Zolltarifnummer 3814.00.90.40 umfasst Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, azeotrope Mischungen mit Isomeren von Nonafluorbutyl(methylether) und/oder Nonafluorbutyl(ethylether). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3814.00.90.40?

Der Drittlandszollsatz für 3814.00.90.40 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3814.00.90.40?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 381400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3814.00.90.40?

3814.00.90.40 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3814.00.90.40 im Zolltarif eingeordnet?

3814.00.90.40 steht in dieser Hierarchie: 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE > 3814 Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken > 381400 Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken > 38140090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3814.00.90.40?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3814.00.90.40 erfasst, zum Beispiel DEBTI40135/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3814.00.90.40?

TARIC-Code 3814.00.90.40 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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