Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3824.99.92: Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und…

Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026

Die Zolltarifnummer 3824.99.92 steht für Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), andere, andere, chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in flüssiger Form bei 20 °C. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

3824.99.92 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 38. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3824.99.92
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 38VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  2. 3824Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 3824.99andere, andere
  4. 3824.99.92Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), andere, andere, chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in flüssiger Form bei 20 °C

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3824.99.92

HS-Code3824.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3824.99.928 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstoil palmnur teilweise erfasst2023/1115
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1C111Propellants and constituent chemicals for propellants, other than those specified in 1C011, as follows:
  • 1C233Lithium enriched in the lithium-6 ( 6 Li) isotope to greater than its natural isotopic abundance, and products or devices containing enriched lithium, as follows: elemental lithium, alloys, compounds, mixtures containing lithium, manufactures thereof, waste or scrap of any of the foregoing.
  • 1C3501Chemicals, which may be used as precursors for toxic chemical agents, as follows, and "chemical mixtures" containing one or more thereof:
  • 1C35010Chemicals, which may be used as precursors for toxic chemical agents, as follows, and "chemical mixtures" containing one or more thereof:
  • 1C35011Chemicals, which may be used as precursors for toxic chemical agents, as follows, and "chemical mixtures" containing one or more thereof:
  • 1C35012Chemicals, which may be used as precursors for toxic chemical agents, as follows, and "chemical mixtures" containing one or more thereof:
  • 1C35013Chemicals, which may be used as precursors for toxic chemical agents, as follows, and "chemical mixtures" containing one or more thereof:
  • 1C35014Chemicals, which may be used as precursors for toxic chemical agents, as follows, and "chemical mixtures" containing one or more thereof:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

DEBTI11674/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-05

Angaben des Antragstellers: Schwarze Flüssigkeit in einer gekennzeichneten Gebinden: 1 L-Dose, 5 L- oder 10 L-Metalleimer, 180 L-Fass. Voranstrich (Haftvermittler) auf der Grundlage von organischen Lösungsmitteln zur Verbesserung der Haftung insbesondere bei DENSOLEN®-Bändern und -Bandsystemen (Korrosionsschutzsysteme für Pipelines). Nach dem Auftragen auf eine Metalloberfläche oder Werksbeschichtung verdampfen die Lösungsmittel und der klebrige Rückstand soll die Haftung von Korrosionsschutzbändern (nicht Bestandteil dieser vZTA) auf dem Untergrund verbessern. Befund: Chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen; in flüssiger Form bei 20 °C.

FRBTIFR-BTI-2026-03525Erteilt von FRGültig bis 2029-09-28

Préparation se présentant sous forme de gel de massage à base argile verte, de camphre, de menthol, d’extraits de plantes et d’huiles essentielles, prêt à l’emploi, agissant par le froid et le chaud pour soulager les douleurs articulaires et musculaires conditionnée pour la vente au détail en tube d’une contenance allant de 50 ml à 500 ml.

DEBTI18977/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-21

Angaben des Antragstellers: Shishavasen-Aromen in verschiedenen Geschmacksrichtungen bestehend aus Invertzucker, Glycerin und Aromen zur Verwendung in Shishavasenwasser. Die Erzeugnisse werden nicht selbst erhitzt, sondern der bereits entstandene Rauch soll beim Passieren des Shishawassers zusätzlich aromatisiert werden. Die Erzeugnisse werden in Fläschchen mit 60 mL Inhalt gehandelt. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Klare, farblose Flüssigkeit mit einem Mentholhaltigen Geruch in einer weißen Kunststoffflasche (Abmessungen: Durchmesser: ca. 3 cm; Höhe: ca. 12 , 5 cm) mit einer Tropfverschlussvorrichtung und einem roten Schraubdeckel. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere; Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen, überwiegend aus organischen Bestandteilen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen; in flüssiger Form bei 20 °C.

DEBTI2326/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-13

Angaben: Polyaminhärter für Epoxidharze. Feststellungen: Gelbe, viskose Flüssigkeit. Mischung/Zubereitung auf Grundlage von Aminen. Befund: Chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen; in flüssiger Form bei 20°C.

DEBTI27603/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-13

Angaben des Antragstellers: Gemisch aus Isopentan und Isobutan. Das Erzeugnis soll als Aerosol-Treibmittel oder als Blähmittel für Kunststoffschäume eingesetzt und in Fässern, Tankwagen, Containern und Kesselwagen gehandelt werden. Nach den Angaben liegt eine Zubereitung aus einem bei 15°C und 1013 mbar gasförmigen Kohlenwasserstoff und einem flüssigen Kohlenwasserstoff vor. Der Transport erfolgt in verflüssigtem Zustand. Befund: Chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen; in flüssiger Form bei 20 °C; andere.

DEBTI14372/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-07

Angaben des Antragstellers: Transparente, farblose oder leicht gelbliche Flüssigkeit in einer gekennzeichneten 1 L-Dose mit Schraubverschluss. Anorganischer Haftungsförderer (Primer, Haftvermittler, Vernetzer) in einem Gemisch aus organischen Verbindungen. Nach dem Auftragen auf ein Substrat verdampft das Lösungsmittel und der Rückstand soll die Haftung von Klebebändern (nicht Bestandteil dieser vZTA) auf dem Untergrund verbessern. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen; in flüssiger Form bei 20 °C; andere.

DEBTI14366/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-30

Angaben des Antragstellers: Transparente, farblose oder leicht gelbliche Flüssigkeit in einer gekennzeichneten 1 L-Dose mit Schraubverschluss. Anorganischer Haftungsförderer (Primer, Haftvermittler, Vernetzer) in einem Gemisch aus organischen Verbindungen. Nach dem Auftragen auf ein Substrat verdampft das Lösungsmittel und der Rückstand soll die Haftung von Klebebändern (nicht Bestandteil dieser vZTA) auf dem Untergrund verbessern. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen; in flüssiger Form bei 20 °C; andere.

DEBTI20627/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-30

Angaben: Wässrige Suspension paramagnetischer Mikropartikel mit einem Gehalt von 5 %, die als Substrat zur Herstellung von diagnostischen Reagenzien (Immunoassays) verwendet werden sollen. Die Partikel weisen eine Größe von ca. 5 µm auf und bestehen aus Polystyrol mit einem Anteil von ca. 10 % Eisen und 0 , 03 % eines Konservierungsmittels. Die Suspension wird in etikettierten 400 mL-Kunststoffflaschen gehandelt. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen: andere: chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen: in flüssiger Form bei 20 °C: andere.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Pos. 3824

Zu Unterposition 3824 99 92 und 3824 99 93: Chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen Für die Einreihung von chemischen Erzeugnissen oder Zubereitungen dieser Unterpositionen ist die Wassermenge nicht zu berücksichtigen. Der Begriff ‚organische Verbindungen‘ gilt für alle „organische Verbindungen“, unabhängig davon, wo sie eingereiht sind. Hierher gehören Oxoöle und deren Fraktionen, die einer vollständigen oder teilweisen Veresterung, Alkoxylierung, Kondensation oder Hydrolyse unterworfen waren. …

Pos. 3824

Zu Unterposition 3824 99: 1. Zubereitung, die außer zahlreichen anderen Nebenbestandteilen Natriumpyro- und -triphosphat, einen optischen Aufheller und einen anionisch grenzflächenaktiven Stoff enthält und zum Herstellen von zubereiteten Waschmitteln verwendet wird, z. B. durch Zusatz von Detergentien. 2. Kombinierter Emulgator und Stabilisator in Pulverform, hauptsächlich bestehend aus einer Mischung von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (der Triglyceridgehalt des Erzeugnisses stellt einen Rückstand aus dem Herstellungsverfahren dar), Natriumcarboxymethylcellulose, Guargum, Carrageenan, Natriumalginat und Johannisbrotkernmehl, dazu bestimmt, in geringen Mengen (weniger als 1 %) Eiscreme oder Softeis zum Verbessern der Textur und der Konsistenz zugefügt zu werden. 3. …

Pos. 3824

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2275/88 der Kommission vom 25. Juli 1988 (ABl. EG Nr. L 291/12) (RV L 2275/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Zubereitung zur Verwendung als Grundstoff für kosmetische Produkte mit folgender Zusammensetzung: - Extrakt aus tierischer Plazenta: etwa 10 GHT; - Maiskeimöl: etwa 90 GHT. Unterposition 3824 90 97 1) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften Ziffern 1 und 6 sowie nach dem Wortlaut der Position 3824 und der Unterposition 3824 90 97 1). Das Erzeugnis kann nicht als ein Eiweißstoff der Position 3504 angesehen werden. …

Pos. 3824

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 26. November 2015 in der Rechtssache C-44/15 Tenor Position 9025 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie - gegebenenfalls mit einer Kunststofffolie überzogene – Umgebungstemperaturanzeiger aus Papier erfasst, die wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren durch eine Farbänderung irreversibel und ohne Möglichkeit einer anschließenden Wiederverwendung angeben, ob eine oder mehrere Temperaturschwellen erreicht worden sind Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 9. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3824.99.92?

Die Zolltarifnummer 3824.99.92 umfasst Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), andere, andere, chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in flüssiger Form bei 20 °C. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3824.99.92?

Für 3824.99.92 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 3824.99.92?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 382499. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3824.99.92?

3824.99.92 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3824.99.92 im Zolltarif eingeordnet?

3824.99.92 steht in dieser Hierarchie: 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE > 3824 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen > 382499 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3824.99.92?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3824.99.92 erfasst, zum Beispiel DEBTI11674/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 3824.99.92 von der EUDR betroffen?

Ja. 3824.99.92 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff oil palm). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ist 3824.99.92 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3824.99.92 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C111, 1C233, 1C3501, 1C35010, 1C35011, 1C35012, 1C35013, 1C35014. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3824.99.92?

KN-Code 3824.99.92 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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