Zolltarifnummer 3901.10.10: Polyethylen mit einer Dichte von weniger als 0,94, lineares Polyethylen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3901.10.10 steht für Polyethylen mit einer Dichte von weniger als 0,94, lineares Polyethylen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3901.10.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3901.10.10
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3901.10.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Kunstschnee. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden weiß-transparente, leicht glitzernde, kleine Folienstücke in Aufmachung für den Einzelverkauf vorgelegt. Die Folienstücke bestehen aus LLDPE. Befund: Anderes, lineares Polyethylen in Primärform.
Angaben des Antragstellers: Es handelt sich um ultrahochmolekulares, lineares Polyethylen in Pulverform. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch ein Foto sowie Sicherheitsdatenblätter beschrieben. Eine Recherche zu den angegebenen Artikeln ergab, dass es sich um Polyethylen mit einer Dichte von 0,93 g/cm³ handelt. Befund: Es liegt lineares Polyethylen mit einer relativen Dichte von weniger als 0,94, in Primärform vor.
Linearni etilen na bazi heksena , u obliku granula, gustoće manje od 0,94. Koristi se za proizvodnju plastičnih folija i vrećica. Proizvod je dostupan u rasutom stanju, u kontejnerima, 571,50 kg.
Granulés gris, en vrac, conditionnés sous sac plastique, utilisés pour la fabrication de câbles électriques. Le produit est du polyéthylène linéaire basse densité sous forme primaire (granulés) composé de : PE-LLD 49,48 %, craie 31,87 %, retardateur de flamme (MgO) 10,62 %, huile silicone 4,49 %, stabilisant Ca / Zn 2,83 %, PE-LD compoline 0,47 %, anti Oxydant 0,24 %.
Granulés de matière plastique, de type mélange-maître, contenant deux additifs (monoolétae de glycérol à 5%, et 35% de polyisobutylène), dilués dans du polyéthylène linéaire basse densité (45%) et très basse densité (15%). Ces granulés, emballés dans des sacs de 25 kg, sont destinés aux installations industrielles pour la fabrication de films anti-buée et collants.
Angaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um ein Verarbeitungshilfsmittel-Masterbatch-Granulat, welches speziell geeignet ist für die Coextrusion von LLDPE und HDPE. Zur technischen Spezifikation der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein trübes, hellcremefarbenes Granulat vorgelegt. Befund: Es handelt sich um Polyethylen in Primärform im Sinne der Position (HS) 3901.
Angaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um ein lineares Polyethylen-Granulat niedriger Dichte, welches zur Coextrusion von Verbundfolien verwendet wird. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißliches, transparentes Granulat vorgelegt. Befund: Es liegt lineares Polyethylen niedriger Dichte (LLDPE) im Sinne der Unterposition (KN) 3901 1010 vor.
Angaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um ein modifiziertes lineares Polyethylen-Granulat mit niedriger Dichte (LLDPE) als Bestandteil zur Herstellung von coextrudierten Verbundfolien. Zur technischen Spezifikation der Ware liegen vertrauliche Angaben vor. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, leicht transparentes, rundes Granulat mit einem Durchmesser von ca. 3,5 mm vorgelegt. Befund: Es liegt lineares Polyethylen niedriger Dichte (LLDPE) im Sinne der Unterposition (KN) 3901 1010 vor.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 3901 10 10 und 3901 10 90: Hierher gehören nur die Homopolymere des Ethylens, d. h. Polymere, bei denen Ethylen 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt. Die Dichte des Polyethylens ist unter Verwendung eines Polymers ohne Zusatzstoffe zu bestimmen. Flüssiges Polyethylen gehört nur dann hierher, wenn es den Bedingungen der Anmerkung 3 a) zu Kapitel 39 entspricht. Andernfalls gehört es zu den Unterpositionen 2710 12 11 bis 2710 19 99. Polyethylenwachse gehören zu Position 3404.
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 3901.10.10.20Leichtfließendes, lineares Polyethylen-1-buten niedriger Dichte (LLDPE) (CAS RN 25087-34-7) in Pulverform mit -einer Schmelzflussrate (MFR 190 °C / 2,16 kg) von 16 g / 10 min oder mehr, jedoch nicht mehr als 24 g / 10 min, -einer Dichte (ASTM D 1505) von 0,922 g/cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,926 g/cm³ und -einer Vicat-Erweichungstemperatur von mindestens 94 °C
- 3901.10.10.50Copolymer aus Ethylen und 1-Buten (CAS RN 25087-34-7) mit -einer Dichte (ASTM D 1505) von 0,924 g/cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,928 g/cm³, -einer Schmelzflussrate (190 °C/2,16 kg) von 48 g/10 min oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 g/10 min und -einer Spitzenschmelztemperatur von 120 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 124 °C
- 3901.10.10.60Copolymer aus Ethylen und 1-Buten (CAS RN 25087-34-7) mit -einer Dichte (ASTM D 1505) von 0,922 g/cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,926 g/cm³ und -einer Schmelzflussrate (190 °C/2,16 kg) von 18 g/10 min oder mehr, jedoch nicht mehr als 22 g/10 min
- 3901.10.10.90anderes
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3901.10.10?
Die Zolltarifnummer 3901.10.10 umfasst Polyethylen mit einer Dichte von weniger als 0,94, lineares Polyethylen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3901.10.10?
Der Drittlandszollsatz für 3901.10.10 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3901.10.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3901.10.10?
3901.10.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3901.10.10 im Zolltarif eingeordnet?
3901.10.10 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3901 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Ethylens, in Primärformen > 390110 Polyethylen mit einer Dichte von weniger als 0,94. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3901.10.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3901.10.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI59726/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3901.10.10?
KN-Code 3901.10.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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