Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3901.30.00: Ethylen-Vinylacetat-Copolymere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3901.30.00 steht für Ethylen-Vinylacetat-Copolymere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3901.30.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3901.30.00
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3901I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Ethylens, in Primärformen
  3. 3901.30Ethylen-Vinylacetat-Copolymere
  4. 3901.30.00Ethylen-Vinylacetat-Copolymere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3901.30.00

HS-Code3901.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3901.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI48111/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-11

Angaben des Antragstellers: Rohstoff für die Herstellung von Kaltfließverbesserern für Dieselkraftstoff Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angabe vor. Feststellungen an einem Warenmuster: Gelbliche, viskose Masse Nach der vorliegenden Rezeptur liegt ein Copolymer aus überwiegend Polyethylen und Vinylacetat vor (>95 GHT des Polymers). Das Copolymer ist mit geringen Mengen weiterer Additive versehen. Aufgrund der flüssig-viskosen Eigenschaft des Produkts scheidet eine Einreihung in das Kapitel 34 aus. Es liegt kein synthetisches Wachs im Sinne des Kapitel 34 vor. Befund: Polymere des Ethylens, in Primärformen, Ethylen-Vinylacetat-Copolymere

CZBTI31/062950/2022-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2025-06-20

Dle poskytnutých údajů se jedná o polymer v pevné primární formě (granulát) na bázi ethylen-vinylacetátového kopolymeru (EVA). Používá se po natavení (převedení do tekuté formy) k čistění (odstranění) natavených nánosů PUR lepidel na nanášecích zařízení (olepovačkách nábytkových desek). Teplota měknutí: cca 80 °C Balení: 5 kg nebo 20 kg.

DE22675/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-10

Angaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um ein Copolymer aus Ethylen und Vinylacetat. Das Granulat wird zur Herstellung von coextrudierten Verbundfolien verwendet. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein transparentes Granulat mit einem runden Querschnitt (Durchmesser: ca. 2,5 mm) vorgelegt. Befund: Es liegt ein Ethylen-Vinylacetat-Copolymer im Sinne der Unterposition (KN) 3901 3000 vor.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3901

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Polyethylen und chemisch modifiziertes Polyethylen (z. B. chloriertes und chlorsulfoniertes Polyethylen) sowie auch Ethylencopolymere (z. B. Ethylen- und Vinylacetat-Copolymere), bei denen das Ethylen die vorherrschende Comonomereinheit bildet. Bezüglich der Einreihung der Polymere (einschließlich Copolymere), der chemisch modifizierten Polymere und der Polymergemische siehe die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel. Polyethylen ist ein durchscheinendes Material mit vielen Anwendungsbereichen. Weiches Polyethylen, (LDPE) d. h. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3901.30.00?

Die Zolltarifnummer 3901.30.00 umfasst Ethylen-Vinylacetat-Copolymere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3901.30.00?

Der Drittlandszollsatz für 3901.30.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3901.30.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390130. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3901.30.00?

3901.30.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3901.30.00 im Zolltarif eingeordnet?

3901.30.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3901 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Ethylens, in Primärformen > 390130 Ethylen-Vinylacetat-Copolymere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3901.30.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3901.30.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI48111/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3901.30.00?

KN-Code 3901.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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