Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3901.90.80.53.0: Copolymer aus Ethylen und Acrylsäure (CAS RN 9010-77-9) mit - einem Acrylsäuregehalt…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3901.90.80.53.0 steht für Copolymer aus Ethylen und Acrylsäure (CAS RN 9010-77-9) mit - einem Acrylsäuregehalt von 18,5 GHT oder mehr, andere :, Copolymer aus Ethylen und Acrylsäure (CAS RN 9010-77-9) mit, einem Acrylsäuregehalt von 18,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,5 GHT (ASTM-D4094), und, einer Schmelzflussrate von 10 g/10 min (MFR 125 °C/2,16 kg, ASTM-D1238) oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3901.90.80.53.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3901.90.80.53.0
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3901I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Ethylens, in Primärformen
  3. 3901.90andere
  4. 3901.90.80andere
  5. 3901.90.80.53Copolymer aus Ethylen und Acrylsäure (CAS RN 9010-77-9) mit - einem Acrylsäuregehalt von 18,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,5 GHT (ASTM-D4094), und - einer Schmelzflussrate von 10 g/10 min (MFR 125 °C/2,16 kg, ASTM-D1238) oder mehr
  6. 3901.90.80.53.0Copolymer aus Ethylen und Acrylsäure (CAS RN 9010-77-9) mit - einem Acrylsäuregehalt von 18,5 GHT oder mehr, andere :, Copolymer aus Ethylen und Acrylsäure (CAS RN 9010-77-9) mit, einem Acrylsäuregehalt von 18,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,5 GHT (ASTM-D4094), und, einer Schmelzflussrate von 10 g/10 min (MFR 125 °C/2,16 kg, ASTM-D1238) oder mehr

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3901.90.80.53.0

HS-Code3901.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3901.90.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3901.90.80.5310 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3901.90.80.53.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3901

Zu Unterpositionen 3901 90 30 und 3901 90 80 In Anwendung der Anmerkung 4 und der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 39 gehören hierher: 1. Copolymere des Ethylens und anderer Monomere (ausgenommen Vinylacetat) (z. B. Copolymere aus Ethylen und Propylen), sowie Gemische von Polymeren analoger Zusammensetzung, bei denen das Ethylenmonomer vorherrscht; 2. chemisch modifiziertes Polyethylen im Sinne der Anmerkung 5 zu Kapitel 39 (z. B. Polyethylenchlorid und Polyethylenchlorosulfid).

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3901.90.80.53.0?

Die Zolltarifnummer 3901.90.80.53.0 umfasst Copolymer aus Ethylen und Acrylsäure (CAS RN 9010-77-9) mit - einem Acrylsäuregehalt von 18,5 GHT oder mehr, andere :, Copolymer aus Ethylen und Acrylsäure (CAS RN 9010-77-9) mit, einem Acrylsäuregehalt von 18,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,5 GHT (ASTM-D4094), und, einer Schmelzflussrate von 10 g/10 min (MFR 125 °C/2,16 kg, ASTM-D1238) oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3901.90.80.53.0?

Der Drittlandszollsatz für 3901.90.80.53.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3901.90.80.53.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3901.90.80.53.0?

3901.90.80.53.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3901.90.80.53.0 im Zolltarif eingeordnet?

3901.90.80.53.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3901 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Ethylens, in Primärformen > 390190 andere > 39019080 andere > 3901908053 Copolymer aus Ethylen und Acrylsäure (CAS RN 9010-77-9) mit - einem Acrylsäuregehalt von 18,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,5 GHT (ASTM-D4094), und - einer Schmelzflussrate von 10 g/10 min (MFR 125 °C/2,16 kg, ASTM-D1238) oder mehr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3901.90.80.53.0?

Zu 3901.90.80.53.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3901.90.80.53.0?

Warennummer 3901.90.80.53.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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