Zolltarifnummer 3903.19.00: Polystyrol, anderes
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3903.19.00 steht für Polystyrol, anderes. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3903.19.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3903.19.00
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3903.19.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Escamas estirenicas, con predominio de escamas/copos de poliestireno de alto y medio impacto, de formas irregulares y con diferentes tamaños que se suministran en diferentes colores (blanco, gris, negro, etc.). Se presentan en “big bag” o a granel en tono monocolor o con varios colores. Función o uso: Según la información aportada se destina a la fabricación de palets, piezas para la construcción, packaging y embalajes, productos de jardinería, etc.
Angaben des Antragstellers: Leuchtsteine groß Material: 93% Polystyrol, 7% photolumineszierende Füllung Verwendungszweck: Dekorative Beleuchtung für Innen- und Außenbereiche Weitere Eigenschaften: - Set mit 6 Leuchtsteinen - Drei verschiedene Formen, alle in typischer Kieselsteinoptik mit abgerundeten Ecken - Wetterbeständig Die Leuchtsteine bestehen aus Polystyrol und stellen sich aufgrund der unregelmäßigen Form als Kunststoff in Primärform dar. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Polystyrol in Primärformen
Angaben des Antragstellers: Bei der als Perlschaum bezeichneten Ware handelt es sich um ein Granulat aus recycliertem, expandiertem Polystyrol mit einer Körnung von 0-10 mm zur Herstellung von wärmedämmenden Schüttungen für Bauanwendungen. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch Fotos veranschaulicht. Befund: Es handelt sich um expandiertes Polystyrol in Primärform.
Trozos irregulares de distintos colores, tamaños y formas constituidos fundamentalmente por poliestireno no expandible en una proporción superior al 90% (aproximadamente el 92%), siendo el resto distintos copolímeros de estireno. Se utiliza como aditivo para la fabricación de asfalto y cemento.
Desperdicios y recortes de poliestireno no expandible de varios colores y tamaños. Las piezas son de una sola materia termoplástica presentada en forma primaria. Se utiliza para la industria del plástico. El producto se suministra a granel en sacos.
Kunststofpellets, nl. een mengsel van polystyreen, hexabrocyclododecaan en stabilisatie. Dit mengsel vormt een zogenaamde vlamvertragende masterbatch. Dit product wordt toegevoegd tijdens de productie van kunststof artikelen om deze vlamwerende eigenschappen te bezorgen en wordt aangeboden in 1250 kg bigbags.
Nach Angaben des Antragstellers handelt es sich bei der Ware um ein Polystyrolgranulat. Die Laboruntersuchungen ergaben, dass es sich bei der Ware um ein farbloses Granulat aus nicht expandierbaren Polystyrol handelt. Die Ware ist als anderes Polystyrol in Primärform in die Unterposition (KN) 3903 1900 des Zolltarifs einzureihen.
Angaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um ein sehr hochschlagzähes Polystyrol-Granulat für die Extrusionsindustrie. Es wurde entwickelt, um mit Standard-Polystyrol verdünnt zu werden und dient der Coextrusion von Verbundfolien. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes Granulat vorgelegt. Befund: Es handelt sich um Polystyrol in Primärform im Sinne der Unterposition (KN) 3903 1900.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 3903 1100 und 3903 1900: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3901 1010 und 3901 1090, erster Absatz, gelten sinngemäß.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 825/2011 der Kommission vom 12. August 2011 (ABL EU L 211/5) (RV L 825/11): Styrol-Butadien-Copolymers in Primärform. Dieses Copolymer wird durch die Mischung von Styrol-Butadien-Kautschuklatex (SBR) mit Harzlatex mit hohem Styrolgehalt hergestellt. Das Enderzeugnis ist eine Mischung von Styrol-Butadien-Copolymeren mit einem Styrolgehalt von 65 GHT oder mehr. Unterposition 3903 90 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomen-klatur, den Anmerkungen 1, 4 und 6 zu Kapitel 39, Anmerkung 4 Buchstaben a und c zu Kapitel 40, Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 39 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3903, 3903 90 und 3903 90 90. …
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3903.19.00?
Die Zolltarifnummer 3903.19.00 umfasst Polystyrol, anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3903.19.00?
Der Drittlandszollsatz für 3903.19.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3903.19.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390319. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3903.19.00?
3903.19.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3903.19.00 im Zolltarif eingeordnet?
3903.19.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3903 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Styrols, in Primärformen > 390319 anderes. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3903.19.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3903.19.00 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2026SOL1165. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3903.19.00?
KN-Code 3903.19.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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