Zolltarifnummer 3903.19.00.90: Polystyrol, anderes
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3903.19.00.90 steht für Polystyrol, anderes. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3903.19.00.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3903.19.00.90
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- 3903I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Styrols, in Primärformen
- 3903.19anderes
- 3903.19.00Polystyrol, anderes
- 3903.19.00.90Polystyrol, anderes
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3903.19.00.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: expandiertes Polystyrol in Form eines Pulvers aus weißen, leichten Kügelchen Perlendurchmesser 0,5 -1,5 mm Schüttdichte ca. 25 g/l Bestimmungszweck: Verfüllung in Kissen Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Polystyrol in Primärformen der Unterposition (KN) 3903 1900
Angaben des Antragstellers: Kunststoffmaterial in Primärform für die Herstellung von Teilen von Resttonerbehältern. Das Material ist nicht expandierbar. Untersuchungsergebnisse an Warenmuster (Untersuchungen aus dem Jahr 2013): Harte, schwarze Granulate mit ovalem Querschnitt aus Polystyrol. Befund: Es liegt nicht expandierbares Polystyrol in Primärform im Sinne der Position 3903 vor.
Angaben des Antragstellers: expandiertes Polystyrol Perlendurchmesser 0,5 -1,5 mm Schüttdichte ca. 25 g/l Bestimmungszweck: Verfüllung in Kissen. Feststellungen an einem Warenmuster (Untersuchung aus dem Jahr 2008): Pulver aus leichten, weißen Kügelchen Lupenbild: Zellstruktur in den Kügelchen erkennbar IR-Spektrum: wie Polystyrol Befund: Polystyrol in Primärformen der Unterposition 3903 1900
Zogenoemde kunstsneeuw met -volgens opgave- onder meer de volgende kenmerken: - vervaardigd van polystyreen; - in primaire vorm (fijn gemalen); - aangeboden in een kleinhandelsverpakking met een inhoud van 4 liter; - bedoeld ter decoratie. Het als kunstsneeuw bedoelde artikel kan niet als een kerstfeestartikel noch als een feestartikel worden aangemerkt, omdat het geheel is opgemaakt voor het decoreren van andere artikelen om deze zodoende een winteruiterlijk te geven. Winter wordt in het maatschappelijk verkeer niet aangemerkt als een feest.
GRANULES DE POLYSTYRENE NON EXPANSES ET DESTINES A L’INJECTION DE PIECES PLASTIQUES POUR TONER D’IMPRIMANTE.
Angaben des Antragstellers: Polymer-Pulver, vorbereitet zur Verarbeitung in 3D-Druckern zum Herstellen von Formen, Werkstücken, Werkzeugen und Anschauungsmaterial - sowie Kleinserien derselben. Die Ware wird in Gebinden von 10 kg (z.B. Säcke, Eimer oder Flaschen) geliefert. Es liegen vertrauliche Informationen zur Zusammensetzung des Polymerpulvers vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Gemäß Sicherheitsdatenblatt handelt es sich um ein weißes Pulver. Befund: Es liegt ein Kunststoff in Primärform der Unterposition (KN) 3903 1900 vor.
Angaben des Antragstellers: Kunststoffmaterial in Primärform für die Herstellung von Teilen von Resttonerbehältern. Das Material ist nicht expandierbar. Untersuchungsergebnisse an Warenmuster: Harte, schwarze Granulate mit ovalem Querschnitt aus Polystyrol. Befund: Es liegt nicht expandierbares Polystyrol in Primärform im Sinne der Position 3903 vor.
Angaben des Antragstellers: Kunstschnee ca. 50 g je Beutel, aus Styropor. Nur für Dekorationszwecke. Artikelnummer: 96655 Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Weiße, kleine, krümelige, komprimierbare Flocken in einem farblosen, transparenten Kunststofffolienbeutel. Befund: Es liegt Polystyrol in Primärform im Sinne der Position 3903 vor.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 3903 1100 und 3903 1900: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3901 1010 und 3901 1090, erster Absatz, gelten sinngemäß.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 825/2011 der Kommission vom 12. August 2011 (ABL EU L 211/5) (RV L 825/11): Styrol-Butadien-Copolymers in Primärform. Dieses Copolymer wird durch die Mischung von Styrol-Butadien-Kautschuklatex (SBR) mit Harzlatex mit hohem Styrolgehalt hergestellt. Das Enderzeugnis ist eine Mischung von Styrol-Butadien-Copolymeren mit einem Styrolgehalt von 65 GHT oder mehr. Unterposition 3903 90 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomen-klatur, den Anmerkungen 1, 4 und 6 zu Kapitel 39, Anmerkung 4 Buchstaben a und c zu Kapitel 40, Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 39 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3903, 3903 90 und 3903 90 90. …
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3903.19.00.90?
Die Zolltarifnummer 3903.19.00.90 umfasst Polystyrol, anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3903.19.00.90?
Der Drittlandszollsatz für 3903.19.00.90 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3903.19.00.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390319. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3903.19.00.90?
3903.19.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3903.19.00.90 im Zolltarif eingeordnet?
3903.19.00.90 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3903 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Styrols, in Primärformen > 390319 anderes > 39031900 Polystyrol, anderes. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3903.19.00.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3903.19.00.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI16460/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3903.19.00.90?
TARIC-Code 3903.19.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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