Zolltarifnummer 3905.21.00.00: Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in wässriger Dispersion
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3905.21.00.00 steht für Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in wässriger Dispersion. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3905.21.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3905.21.00.00
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3905.21.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Das Produkt ist ein wasserbasierter Dispersionsklebstoff basierend auf einem Gemisch aus einem Ethylenvinylacetat-Copolymer und Vinylacetat-Vinylalkohol-Copolymer und weiteren Additiven in geringem Umfang. Das Produkt wird in der Tabakindustrie als Klebstoff verwendet. Die Mindestverpackungsgröße beträgt 30 l. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Es wurden vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung gemacht. Befund: Es liegt ein Vinylacetat-Copolymer in wässriger Dispersion der Unterposition (KN) 3905 2100 vor. Es liegt kein Klebstoff im Sinne der Position 3506 vor, da keine Stoffe enthalten sind, die in der Position 3905 nicht als Additive erlaubt sind.
PRODUIT POUR L'ENROBAGE DES FROMAGES, INCOLORE, SOUS FORME D'EMULSION ACQUEUSE DE COPOLYMERE A BASE D'ACETATE DE VINYLE ET D'ACIDE MALEIQUE (VINYLACETATE-DIETHYL MALEATE) ET ADDITIFS ALIMENTAIRES, CONSERVATEUR (PIMARICINE), STABILISANT (CARBOXYMETHYLCELLULOSE), PREPARATION SANS FONCTION NUTRITIVE.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, von denen das Poly(vinylacetat) bei weitem das wichtigste ist, sind wegen ihrer zu hohen Weichheit und Elastizität ungeeignet zum Herstellen von Gegenständen. Sie werden allgemein zum Zubereiten von Lacken, Farben, Klebstoffen, Appreturen und Imprägnierungsmitteln für Textilien usw. eingesetzt. Poly(vinylacetat)-Lösungen und -Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) werden beispielsweise als Klebstoff verwendet. Poly(vinylalkohol) wird normalerweise durch Hydrolyse von Poly(vinylacetat) hergestellt. Poly(vinylalkohol) gibt es in verschiedenen Qualitäten, die sich nach dem Gehalt an nicht hydrolysierten Acetatgruppen unterscheiden. …
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3905.21.00.00?
Die Zolltarifnummer 3905.21.00.00 umfasst Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in wässriger Dispersion. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3905.21.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 3905.21.00.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3905.21.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390521. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3905.21.00.00?
3905.21.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3905.21.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
3905.21.00.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3905 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen > 390521 in wässriger Dispersion. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3905.21.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3905.21.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI16470/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3905.21.00.00?
TARIC-Code 3905.21.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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