Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3907.30.00.40: Epoxidharz, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 70 GHT oder mehr, zum Verkapseln von…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3907.30.00.40 steht für Epoxidharz, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 70 GHT oder mehr, zum Verkapseln von Waren der Positionen 8504, 8533, 8535, 8536, 8541, 8542 oder 8548. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3907.30.00.40 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3907.30.00.40
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3907I. PRIMÄRFORMEN, Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen
  3. 3907.30Epoxidharze
  4. 3907.30.00Epoxidharze
  5. 3907.30.00.40Epoxidharz, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 70 GHT oder mehr, zum Verkapseln von Waren der Positionen 8504, 8533, 8535, 8536, 8541, 8542 oder 8548

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3907.30.00.40

HS-Code3907.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3907.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3907.30.00.4010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE4433/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-08

Angaben des Antragstellers: Epoxidharz, ohne Lösemittel, Siliciumdioxid als mineralischer Füllstoff enthaltend, ohne Glasfasern, mit einem spezifischen Gewicht bei 25 °C von 1,55 g/cm³ bis 1,60 g/cm³. Die Ware dient zum Einbetten elektronischer integrierter Schaltungen der Position 8542. Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Schwarze, pastenförmige Masse. Die Masse befindet sich in einer farblosen, transparenten Kunststoffkartusche mit Luer-Lock-Anschluss. Befund: Es liegt Epoxidharz im Sinne der Postion 3907 vor.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3907

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören 1) Polyacetale. Dies sind Polymere, die von einem Aldehyd, normalerweise Formaldehyd, erhalten werden und durch Acetalfunktionen in der Polymerkette charakterisiert sind. Sie sind nicht mit den Polyvinylacetalen der Pos. 3905 zu verwechseln, in denen die Acetalfunktionen Substituenten an der Polymerkette sind. Diese Reihe von Kunststoffen umfasst Acetal-Copolymere, die als Kunststoffe für den technischen Bereich zum Herstellen von Kugellagerkäfigen, Nocken, Gehäusen für Kraftfahrzeuginstrumente, Türgriffen, Schaufelrädern für Pumpen und Ventilatorflügeln, Schuhabsätzen, mechanischen Spielzeugen, Fittings für Rohrleitungen usw. verwendet werden. 2) Andere Polyether. Dies sind Polymere, die aus Epoxiden, Glykolen oder ähnlichen Stoffen hergestellt wurden und sich durch Etherfunktionen in der Polymerkette kennzeichnen. …

Pos. 3907

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1214/91 der Kommission vom 7. Mai 1991 (RV L 1214/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Gesättigter Polyester, als Granulat oder wässrige Dispersion, von der in der Textilindustrie als Schlichtemittel verwendeten Art Unterposition 3907 99 901) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 6 zu Kapitel 39 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3907 und 3907 99 901) (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 3809, Ausschlussbestimmung g). …

Pos. 3907

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung zur 193. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie), 15. bis 16. Oktober 2018: Warenbeschreibung: Polydextrose – Polydextrose ist ein synthetisches, wasserlösliches Polymer, das durch Polykondensation von Glukose, Glucitol (Sorbit) und Zitronensäure hergestellt wird. Polydextrose wird in der Lebensmittelindustrie als Trägerstoff, Füllstoff oder Feuchthaltemittel Lebensmitteln zugesetzt (Zusatzstoff E 1200). Einreihung/Begründung: Polydextrose ist in die KN-Unterposition 3907 10 00 einzureihen, da die Polydextrose-Moleküle als Polyacetale anzusehen sind.

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3907.30.00.40?

Die Zolltarifnummer 3907.30.00.40 umfasst Epoxidharz, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 70 GHT oder mehr, zum Verkapseln von Waren der Positionen 8504, 8533, 8535, 8536, 8541, 8542 oder 8548. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3907.30.00.40?

Der Drittlandszollsatz für 3907.30.00.40 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3907.30.00.40?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390730. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3907.30.00.40?

3907.30.00.40 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3907.30.00.40 im Zolltarif eingeordnet?

3907.30.00.40 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3907 I. PRIMÄRFORMEN, Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen > 390730 Epoxidharze > 39073000 Epoxidharze. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3907.30.00.40?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3907.30.00.40 erfasst, zum Beispiel DE4433/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3907.30.00.40?

TARIC-Code 3907.30.00.40 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.