Zolltarifnummer 3907.30.00: Epoxidharze
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3907.30.00 steht für Epoxidharze. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
3907.30.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3907.30.00
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3907.30.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Epoxidharz (Harz-Komponente eines 2-Komponentenharz) -Das Harz besteht aus vorpolymerisierten und monomeren Epoxidkomponenten, genaue Angaben zur Zusammensetzung liegen vor.- Feststellungen an einem Warenmuster: Niedrigviskose, semitransparente Flüssigkeit, die sich nach dem vorgelegten Datenblatt wie ein Epoxidharz (nicht ausgehärtet) verhält. Befund: Prepolymer auf Basis eines Epoxidharz in Primärform
Angaben des Antragstellers: Dicyandiamid-Paste bestehend aus Epoxidharz und Dicyandiamid, die in Epoxidharzen zur Härtung eingesetzt werden soll. Befund: Epoxidharze in Primärformen
Angaben des Antragstellers: 10:1 Epoxidharz-Kleber CMT-1 Zweikomponentenkleber (hier Binder) zur Reparatur von med. Endoskopen. Dem Binder muss eine Härterkomponente zugesetzt werden, damit er als Klebstoff verwendet werden kann. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch ein Datenblatt beschrieben. Daraus geht hervor, dass es sich um eine hellgelbe Flüssigkeit handelt. Zur Zusammensetzung lagen vertrauliche Informationen vor. Befund: Es liegt ein Epoxidharz vor.
Angaben: Komponente A (Kanalharz) eines lösungsmittelfreien 2-Komponenten-Reaktionskunststoffs auf Epoxidharzbasis (Komponente B ist nicht Teil dieser vZTA); zur Kanalsanierung; ein Filz- oder Glasliner wird mit dem 2-Komponenten-Material getränkt und in die defekte Abwasserleitung gezogen. Befund: Es liegt ein Epoxidharz in Primärform im Sinne der Unterposition (KN) 3907 3000 vor.
Angaben des Antragstellers: Epoxidharzsystem mit Siliciumcarbid (SiC) und anderen Zuschlagsstoffen versetzt Es wurde kein Warenmuster vorgelegt. Nach vorgelegten Lichtbildern handelt es sich bei der Ware um eine graue, pastöse Masse, die in Kunststoffbehältern gehandelt wird. Für die Ware ist der Epoxidgehalt charakterverleihend. Befund: Es liegt ein anderes Epoxidharz der Unterposition (KN) 3907 3000 vor.
Angaben des Antragstellers: Part A einer 2-Komponenten Beschichtungsfarbe -Zusammensetzung: Epoxidharz und keramische Anteile- Feststellungen an einem Warenmuster: Blaue, schimmernde, körnige Paste die an der Luft ohne Zugabe des Part B nicht aushärtet. Befund: Es liegt ein anderes Epoxidharz der Unterposition (KN) 3907 3000 vor.
Angaben des Antragstellers: Bisphenol-Harze in flüssiger Form zur Aushärtung von Bauteilen, Mustern und Formen, in Verwendung durch 3D-Drucker. Das Resin ist in unterschiedlichen Abgabemengen und Formen erhältlich. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Gemäß beiliegendem Sicherheitsdatenblatt handelt es sich um Epoxidharze aus Bisphenol-A bzw. Bisphenol-F und Epichlorhydrin. Befund: Es liegt ein anderes Epoxidharz der Unterposition (KN) 3907 3000 vor.
Angaben des Antragstellers: Einkomponenten-Epoxy-Gießharz zur Verwendung im Elektronikbereich Zusammensetzung: Epoxidharz und Epoxidkomponenten mit 68 GHT Siliciumdioxid. Genaue Angaben zur Zusammensetzung liegen vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es liegt ein anderes Epoxidharz der Unterposition (KN) 3907 3000 vor.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören 1) Polyacetale. Dies sind Polymere, die von einem Aldehyd, normalerweise Formaldehyd, erhalten werden und durch Acetalfunktionen in der Polymerkette charakterisiert sind. Sie sind nicht mit den Polyvinylacetalen der Pos. 3905 zu verwechseln, in denen die Acetalfunktionen Substituenten an der Polymerkette sind. Diese Reihe von Kunststoffen umfasst Acetal-Copolymere, die als Kunststoffe für den technischen Bereich zum Herstellen von Kugellagerkäfigen, Nocken, Gehäusen für Kraftfahrzeuginstrumente, Türgriffen, Schaufelrädern für Pumpen und Ventilatorflügeln, Schuhabsätzen, mechanischen Spielzeugen, Fittings für Rohrleitungen usw. verwendet werden. 2) Andere Polyether. Dies sind Polymere, die aus Epoxiden, Glykolen oder ähnlichen Stoffen hergestellt wurden und sich durch Etherfunktionen in der Polymerkette kennzeichnen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1214/91 der Kommission vom 7. Mai 1991 (RV L 1214/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Gesättigter Polyester, als Granulat oder wässrige Dispersion, von der in der Textilindustrie als Schlichtemittel verwendeten Art Unterposition 3907 99 901) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 6 zu Kapitel 39 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3907 und 3907 99 901) (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 3809, Ausschlussbestimmung g). …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung zur 193. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie), 15. bis 16. Oktober 2018: Warenbeschreibung: Polydextrose – Polydextrose ist ein synthetisches, wasserlösliches Polymer, das durch Polykondensation von Glukose, Glucitol (Sorbit) und Zitronensäure hergestellt wird. Polydextrose wird in der Lebensmittelindustrie als Trägerstoff, Füllstoff oder Feuchthaltemittel Lebensmitteln zugesetzt (Zusatzstoff E 1200). Einreihung/Begründung: Polydextrose ist in die KN-Unterposition 3907 10 00 einzureihen, da die Polydextrose-Moleküle als Polyacetale anzusehen sind.
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 3907.30.00.05Waren mit einem Gehalt von mehr als 35 GHT an Epoxidharzen – auch als Epoxyharze oder Polyepoxide bezeichnet –, bei denen es sich um Polymere oder Vorpolymerisate mit reaktiven Epoxidgruppen auf der Grundlage von Epichlorhydrin (im Folgenden „ECH“) und einem aliphatischen oder aromatischen alkoholischen Bestandteil (wie BPA) handelt, fest, halbfest oder flüssig, aller Kategorien, Reinheitsgrade, Molekülgewichte oder -strukturen, auch mit Modifikatoren, Härtern oder Zusatzstoffen, sofern die Härter keine chemische Reaktion eingegangen sind, durch die das Epoxidharz gehärtet oder in eine andere Ware umgewandelt worden wäre, die keine Epoxidgruppen mehr enthält
- 3907.30.00.08andere
- 3907.30.00.20Waren mit einem Gehalt von mehr als 35 GHT an Epoxidharzen – auch als Epoxyharze oder Polyepoxide bezeichnet –, bei denen es sich um Polymere oder Vorpolymerisate mit reaktiven Epoxidgruppen auf der Grundlage von Epichlorhydrin (im Folgenden „ECH“) und einem aliphatischen oder aromatischen alkoholischen Bestandteil (wie BPA) handelt, fest, halbfest oder flüssig, aller Kategorien, Reinheitsgrade, Molekülgewichte oder -strukturen, auch mit Modifikatoren, Härtern oder Zusatzstoffen, sofern die Härter keine chemische Reaktion eingegangen sind, durch die das Epoxidharz gehärtet oder in eine andere Ware umgewandelt worden wäre, die keine Epoxidgruppen mehr enthält
- 3907.30.00.23andere
- 3907.30.00.40Epoxidharz, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 70 GHT oder mehr, zum Verkapseln von Waren der Positionen 8504, 8533, 8535, 8536, 8541, 8542 oder 8548
- 3907.30.00.70Zubereitung aus Epoxidharz (CAS RN 29690-82-2) und Phenolharz (CAS RN 9003-35-4) - mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (CAS RN 60676-86-0) von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 GHT und - auch mit einem Gehalt an Ruß (CAS RN 1333-86-4) von nicht mehr als 0,5 GHT
- 3907.30.00.80Waren mit einem Gehalt von mehr als 35 GHT an Epoxidharzen – auch als Epoxyharze oder Polyepoxide bezeichnet –, bei denen es sich um Polymere oder Vorpolymerisate mit reaktiven Epoxidgruppen auf der Grundlage von Epichlorhydrin (im Folgenden „ECH“) und einem aliphatischen oder aromatischen alkoholischen Bestandteil (wie BPA) handelt, fest, halbfest oder flüssig, aller Kategorien, Reinheitsgrade, Molekülgewichte oder -strukturen, auch mit Modifikatoren, Härtern oder Zusatzstoffen, sofern die Härter keine chemische Reaktion eingegangen sind, durch die das Epoxidharz gehärtet oder in eine andere Ware umgewandelt worden wäre, die keine Epoxidgruppen mehr enthält
- 3907.30.00.85andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3907.30.00?
Die Zolltarifnummer 3907.30.00 umfasst Epoxidharze. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3907.30.00?
Für 3907.30.00 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 3907.30.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390730. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3907.30.00?
3907.30.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3907.30.00 im Zolltarif eingeordnet?
3907.30.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3907 I. PRIMÄRFORMEN, Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen > 390730 Epoxidharze. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3907.30.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3907.30.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI2301/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3907.30.00?
KN-Code 3907.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.