Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3908.90.00.90.0: Polyamide in Primärformen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3908.90.00.90.0 steht für Polyamide in Primärformen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3908.90.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3908.90.00.90.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3908I. PRIMÄRFORMEN, Polyamide in Primärformen
  3. 3908.90andere
  4. 3908.90.00andere
  5. 3908.90.00.90andere
  6. 3908.90.00.90.0Polyamide in Primärformen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3908.90.00.90.0

HS-Code3908.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3908.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3908.90.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3908.90.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI19005/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-06-03

Angaben des Antragstellers: Polyamidpulver Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Verpackung: Fass Verwendung: Sicherungsbeschichtung auf Verbindungselementen (Schrauben, Bolzen, Muttern, u. ä.) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein feines, rotes Pulver vorgelegt. Befund: Es handelt sich um ein anderes Polyamid in Primärform im Sinne der Unterposition (KN) 3908 9000.

DEBTI19006/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-06-03

Angaben des Antragstellers: Polyamidpulver Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Verpackung: Fass Verwendung: Sicherungsbeschichtung auf Verbindungselementen (Schrauben, Bolzen, Muttern, u. ä.) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein feines, blaues Pulver vorgelegt. Befund: Es handelt sich um ein anderes Polyamid in Primärform im Sinne der Unterposition (KN) 3908 9000.

DEBTI19010/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-06-03

Angaben des Antragstellers: Polyamidpulver Verpackung: Fass Verwendung: Sicherungsbeschichtung auf Verbindungselemente (Schrauben, Bolzen, Muttern, u.ä.) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein feines, orangefarbenes Pulver vorgelegt. Befund: Es handelt sich um ein anderes Polyamid in Primärform im Sinne der Unterposition (KN) 3908 9000.

DE22392/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-26

Angaben des Antragstellers: zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es liegt ein anderes Polyamid, hergestellt durch Copolymerisation aus Aminosäuren, im Sinne der Position 3908 vor. Eine Einreihung in die Position 3002 kommt nicht in Betracht, da es sich bei dem Erzeugnis nicht um eine Blutfraktion, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt, handelt. Aufgrund der Copolymerisation aus vier Aminosäuren kann die Ware auch nicht als immunologisches Erzeugnis im Sinne der Anmerkung 2 zu Kapitel 30 angesprochen werden.

DEHH/570/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-05-09

Arlen (TM) ein modiziertes Polyamid T6: Zum Polyamid wurden vertrauliche Angaben gemacht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3908

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Polyamide und deren Copolymere. Lineare Polyamide sind unter der Bezeichnung Nylon bekannt. Polyamide werden durch Kondensationspolymerisation von zweibasischen organischen Säuren (z. B. Adipinsäure, Sebacinsäure) mit Diaminen oder durch Kondensationspolymerisation bestimmter Aminosäuren miteinander (z. B. 11-Aminoundecansäure) oder durch Umlagerungspolymerisation von Lactamen (z. B. Epsilon-Caprolactam) gebildet. Einige der wichtigsten Polyamide von der Art des Nylons sind Polyamid-6, Polyamid-11, Polyamid-12, Polyamid-6,6, Polyamid-6,9, Polyamid-6,10 und Polyamid-6,12. Als nicht lineare Polyamide sind die Kondensationspolymerisate von dimerisierten pflanzlichen Ölsäuren mit Aminen zu nennen. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3908.90.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 3908.90.00.90.0 umfasst Polyamide in Primärformen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3908.90.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 3908.90.00.90.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3908.90.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3908.90.00.90.0?

3908.90.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3908.90.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

3908.90.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3908 I. PRIMÄRFORMEN, Polyamide in Primärformen > 390890 andere > 39089000 andere > 3908900090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3908.90.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3908.90.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI19005/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3908.90.00.90.0?

Warennummer 3908.90.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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