Zolltarifnummer 3911.90: Petroleumharze, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3911.90 steht für Petroleumharze, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
3911.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3911.90
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3911.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Sevelamercarbonat -Poly(allylaminhydrochlorid)-polymer in Form des Carbonats- Feststellungen an einem Warenmuster: Feines, leicht cremefarbenes Pulver Befund: Anderes Polymer der Unterposition 3911 90
Angaben: Zubereitung im Wesentlichen aus einem aliphatischen Polyisocyanat (> 50 %) und einem organischen Lösungsmittel. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3911 90: 1. Polymerisate von flüssigem Kaschu-Nussschalen-Auszug (cashew nutschell liquid (CNSL)), das sind viskose Erzeugnisse, die durch Polymerisation nur der ungesättigten olefinischen Kette des CNSL in Gegenwart eines sauren Katalysators mittels Erhitzen erhalten werden; das Herstellungsverfahren lässt die in der Struktur der Bestandteile des CNSL enthaltene Phenolgruppe unberührt; sie werden als Teil eines Bindemittels für die Herstellung von Reibungsbelägen für Bremsen und Kupplungen verwendet. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1260/89 der Kommission vom 8. Mai 1989 (ABl. EG Nr. L 126/12) (RV L 1260/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): Lösung in einem flüchtigen organischen Lösemittel (ca. 25 GHT) eines Triazinderivats (ca. 75 GHT) aus der Umlagerungspolymerisation von Hexamethylendiisocyanat (HMDI), mit blockierten Isocyanatgruppen. Unterposition 3911 9019 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 e) zu Kapitel 39 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 3911 und 3911 9019. Das gelöste Erzeugnis weist die Merkmale eines Polymeren auf und ist als Prepolymer anzusehen.
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 3911.90.11Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnisse, auch chemisch modifiziert, Poly(oxy-1,4-phenylensulfonyl-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylenisopropyliden-1,4-phenylen), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel
- 3911.90.13Poly(thio-1,4-phenylen)
- 3911.90.19Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnisse, auch chemisch modifiziert, andere
- 3911.90.92Copolymer aus p-Kresol und Divinylbenzol, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 50 GHT oder mehr; hydrierte Copolymere aus Vinyltoluol und α-Methylstyrol
- 3911.90.99andere, andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3911.90?
Die Zolltarifnummer 3911.90 umfasst Petroleumharze, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3911.90?
Für 3911.90 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 3911.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3911.90?
3911.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3911.90 im Zolltarif eingeordnet?
3911.90 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3911 I. PRIMÄRFORMEN, Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3911.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3911.90 erfasst, zum Beispiel DE11579/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3911.90?
HS-Unterposition 3911.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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