Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3911.90.11: Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnisse, auch chemisch…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3911.90.11 steht für Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnisse, auch chemisch modifiziert, Poly(oxy-1,4-phenylensulfonyl-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylenisopropyliden-1,4-phenylen), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3911.90.11 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3911.90.11
Drittlandszoll
3,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3911I. PRIMÄRFORMEN, Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
  3. 3911.90andere
  4. 3911.90.11Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnisse, auch chemisch modifiziert, Poly(oxy-1,4-phenylensulfonyl-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylenisopropyliden-1,4-phenylen), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3911.90.11

HS-Code3911.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3911.90.118 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE21630/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-06

Angaben des Antragstellers: Polymer (Polysulfon) für die industrielle Weiterverarbeitung; geruchloses Granulat Zur genauen Zusammensetzung des Produktes liegen vertrauliche Informationen vor. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein leicht gelbliches Granluat vorgelegt. Befund: Es handelt sich um ein Polysulfon im Sinne der Unterposition (KN) 3911 9011.

DE8259/09-1Erteilt von DEGültig bis 2009-09-25

Angaben des Antragstellers: Lichtstabilisator für Kunststoffe und Lacke auf Polymerbasis Zur Zusammensetzung der Ware liegen vertrauliche Angaben vor. Demnach liegt ein Polymer mit mehr als 5 Monomereinheiten vor. Dieses Polymer zeichnet sich durch eine Aminoamidstruktur aus. Untersuchungen an einem Warenmuster: gelbes Granulat

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3911

Zu Unterposition 3911 9011 bis 3911 9019: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 3911 des HS, erster Absatz Ziffern 2 bis 5, genannten Erzeugnisse.

Pos. 3911

Zu Unterposition 3911 90: 1. Polymerisate von flüssigem Kaschu-Nussschalen-Auszug (cashew nutschell liquid (CNSL)), das sind viskose Erzeugnisse, die durch Polymerisation nur der ungesättigten olefinischen Kette des CNSL in Gegenwart eines sauren Katalysators mittels Erhitzen erhalten werden; das Herstellungsverfahren lässt die in der Struktur der Bestandteile des CNSL enthaltene Phenolgruppe unberührt; sie werden als Teil eines Bindemittels für die Herstellung von Reibungsbelägen für Bremsen und Kupplungen verwendet. 2. …

Pos. 3911

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1260/89 der Kommission vom 8. Mai 1989 (ABl. EG Nr. L 126/12) (RV L 1260/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): Lösung in einem flüchtigen organischen Lösemittel (ca. 25 GHT) eines Triazinderivats (ca. 75 GHT) aus der Umlagerungspolymerisation von Hexamethylendiisocyanat (HMDI), mit blockierten Isocyanatgruppen. Unterposition 3911 9019 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 e) zu Kapitel 39 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 3911 und 3911 9019. Das gelöste Erzeugnis weist die Merkmale eines Polymeren auf und ist als Prepolymer anzusehen.

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3911.90.11?

Die Zolltarifnummer 3911.90.11 umfasst Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnisse, auch chemisch modifiziert, Poly(oxy-1,4-phenylensulfonyl-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylenisopropyliden-1,4-phenylen), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3911.90.11?

Der Drittlandszollsatz für 3911.90.11 beträgt 3,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3911.90.11?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3911.90.11?

3911.90.11 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3911.90.11 im Zolltarif eingeordnet?

3911.90.11 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3911 I. PRIMÄRFORMEN, Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen > 391190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3911.90.11?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3911.90.11 erfasst, zum Beispiel DE21630/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3911.90.11?

KN-Code 3911.90.11 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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