Zolltarifnummer 3911.90.19.90.0: Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnisse, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3911.90.19.90.0 steht für Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnisse, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3911.90.19.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3911.90.19.90.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- 3911I. PRIMÄRFORMEN, Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
- 3911.90andere
- 3911.90.19Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnisse, auch chemisch modifiziert, andere
- 3911.90.19.90andere
- 3911.90.19.90.0Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnisse, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3911.90.19.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1C008Non-fluorinated polymeric substances as follows:
- 1C009Unprocessed fluorinated compounds as follows:
- 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
- 1C008Non-fluorinated polymeric substances as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Polymeric Carbodiimide Es handelt sich um einen Antihydrolysestabilisator für Kunststoffe. Feststellungen an einem Warenmuster: Leicht gelbliches, sehr feines Pulver. Das Pulver stellt sich als polymeres Carbodiimidderivat dar. Befund: Es handelt sich um ein anderes Kondensationspolymerisationserzeugnis im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 39, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärform.
Angaben des Antragstellers: Bei der Ware "Eurolite 2020" handelt es sich um ein Polyamin mit der CAS-Nr. 192268-64-7. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde anhand eines technischen Datenblatts beschrieben. Die leicht gelblichen Pellets haben eine Molmasse von 2600 - 3400 g/mol. Befund: Es handelt sich um ein anderes Kondensationspolymerisationserzeugnis im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 39, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärform.
Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um ein sterisch gehindertes Amin mit der CAS-Nr. 152261-33-1. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde anhand eines technischen Datenblatts beschrieben. Das Polyimid liegt in gelblichen Pellets vor und hat eine Molmasse von 3000 - 4000 g/mol. Befund: Es handelt sich um ein anderes Kondensationspolymerisationserzeugnis im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 39, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärform.
Angaben des Antragstellers: Flammschutzmittel für Kunststoffe. Kondensationsprodukt aus Trichlortriazin mit Piperazin und Morpholin (CAS-Nr. 93058-67-4) Durchschnittliche Molmasse: > 2500 g/mol Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es liegt ein anderes Polymer im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 39 vor. Das Polymer ist in die Unterposition (KN) 3911 9019 einzureihen.
Angaben des Antragstellers: Polymerhalbleiter in Form eines Polyimins - Polymer auf Basis von Poly[9,9-dioctylfluorenyl-2,7-diyl)-co-)4,4'-(N-(4-sec-butylphenyl)diphenylamin] (CAS 220797-16-0) in Pulverform - Ein Warenmuster lag nicht vor. Befund: Anderes Polymer der Unterposition 3911 9019
Angaben des Antragstellers: Polymerhalbleiter in Form eines Polyimins - Polymer auf Basis von Poly[9,9-dioctylfluorenyl-2,7-diyl)-co-)4,4'-(N-(4-sec-butylphenyl)diphenylamin] (CAS 220797-16-0) in Pulverform - Ein Warenmuster lag nicht vor. Befund: Anderes Polymer der Unterposition 3911 9019
Angaben des Antragstellers: Lackzusatz zur Beschleunigung des Trocknungs- und Härtungsprozesses von Lacken. Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es liegt ein Polyisocyanat im Sinne der Position 3911 vor.
Angaben des Antragstellers: Härter für Klarlack (Automobillack). Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es liegt ein aliphatisches Polyisocyanat vor. Aliphatische Polyisocyanate sind Prepolymere im Sinne der Anmerkung 3 e) zum Kapitel 39.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3911 9011 bis 3911 9019: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 3911 des HS, erster Absatz Ziffern 2 bis 5, genannten Erzeugnisse.
Zu Unterposition 3911 90: 1. Polymerisate von flüssigem Kaschu-Nussschalen-Auszug (cashew nutschell liquid (CNSL)), das sind viskose Erzeugnisse, die durch Polymerisation nur der ungesättigten olefinischen Kette des CNSL in Gegenwart eines sauren Katalysators mittels Erhitzen erhalten werden; das Herstellungsverfahren lässt die in der Struktur der Bestandteile des CNSL enthaltene Phenolgruppe unberührt; sie werden als Teil eines Bindemittels für die Herstellung von Reibungsbelägen für Bremsen und Kupplungen verwendet. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1260/89 der Kommission vom 8. Mai 1989 (ABl. EG Nr. L 126/12) (RV L 1260/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): Lösung in einem flüchtigen organischen Lösemittel (ca. 25 GHT) eines Triazinderivats (ca. 75 GHT) aus der Umlagerungspolymerisation von Hexamethylendiisocyanat (HMDI), mit blockierten Isocyanatgruppen. Unterposition 3911 9019 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 e) zu Kapitel 39 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 3911 und 3911 9019. Das gelöste Erzeugnis weist die Merkmale eines Polymeren auf und ist als Prepolymer anzusehen.
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3911.90.19.90.0?
Die Zolltarifnummer 3911.90.19.90.0 umfasst Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnisse, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3911.90.19.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 3911.90.19.90.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3911.90.19.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3911.90.19.90.0?
3911.90.19.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3911.90.19.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
3911.90.19.90.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3911 I. PRIMÄRFORMEN, Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen > 391190 andere > 39119019 Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnisse, auch chemisch modifiziert, andere > 3911901990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3911.90.19.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3911.90.19.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI33952/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 3911.90.19.90.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3911.90.19.90.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C008, 1C009, 1C010, 1C008. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3911.90.19.90.0?
Warennummer 3911.90.19.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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