Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3916.10: Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, aus Polymeren des Ethylens

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3916.10 steht für Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, aus Polymeren des Ethylens. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3916.10 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3916.10
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3916II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen
  3. 3916.10Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, aus Polymeren des Ethylens

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3916.10

HS-Code3916.106 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE16326/10-1Erteilt von DEGültig bis 2017-03-20

Angaben des Antragstellers: Tür- und Fensterdichtungen mit einer Haut aus Polyethylen und einem Innenstoff aus PU-Schaum in Form von Rollen mit einer Länge von 200 m oder Kartons mit Stücken von 2 m. Untersuchungsergebnis an einem Warenmuster: Abschnitte von Profilen mit durchgehender Querschnittsform aus einem Polyurethanschaumkern mit einer braunen bzw. weißen Ummantelung aus Polyethylen. Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen: aus Polymeren des Ethylens

RO2011/000734Erteilt von ROGültig bis 2017-03-15

Produsul, se prezintă sub forma unor bare dintr-un amestec adeziv de copolimer de etilenă şi de acetat de vinil (EVA), care se introduc într-un pistol de lipit. Produsul de lipit încălzeşte aceste bare, care se topesc, iar cu pasta rezultată în urma topirii se realizează lipirea diverselor produse din plastic, lemn, carton, porţelan, etc. Barele au diametrul de 11mm şi lungimea de 100mm sau 200mm şi se livrează în seturi de 10 sau 25 de bucăţi.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3916

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nur Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile. Diese in großen Längen und einem Arbeitsgang (im Allgemeinen Extrusion) hergestellten Erzeugnisse weisen eine durchgehende oder sich wiederholende Querschnittsform auf. Hohlprofile weisen eine von Rohren und Schläuchen der Pos. 3917 abweichende Querschnittsform auf (s. a. Anmerkung 8 zu diesem Kapitel). Zu dieser Position gehören auch Waren, die lediglich auf eine, den größten Querschnitt der Ware übersteigende Länge zugeschnitten oder oberflächenbearbeitet (poliert, mattiert, usw.), jedoch nicht weiter bearbeitet sind. Profile mit einer selbstklebenden Seite, die zum Abdichten von Fensterfalzen dienen, gehören zu dieser Position. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3916.10?

Die Zolltarifnummer 3916.10 umfasst Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, aus Polymeren des Ethylens. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3916.10?

Der Drittlandszollsatz für 3916.10 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3916.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3916.10?

3916.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3916.10 im Zolltarif eingeordnet?

3916.10 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3916 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3916.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3916.10 erfasst, zum Beispiel DE16326/10-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3916.10?

HS-Unterposition 3916.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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