Zolltarifnummer 3916.90.50: Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, aus…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3916.90.50 steht für Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, aus Additionspolymerisationserzeugnissen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3916.90.50 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3916.90.50
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- 3916II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen
- 3916.90aus anderen Kunststoffen
- 3916.90.50Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, aus Additionspolymerisationserzeugnissen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3916.90.50
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Het betreft decoratieve voorwerpen in profielvorm, bedoeld voor gebruik als decoratieve wandlijsten, deurlijsten en kroonlijsten in gebouwen. De goederen bestaan uit kunststof (polystyreen met hoge dichtheid) en hebben een constante of herhalende dwarsdoorsnede in de lengterichting. De goederen worden vervaardigd door middel van extrusie. Ze zijn voorzien van een dunne laag grondverf en kunnen voorzien zijn van een afwerkende laag verf geschikt voor gebruik buitenshuis. Deze producten worden typisch gemonteerd met behulp van montagelijm, siliconekit of dergelijke.
Angaben des Antragstellers: Abdeckung aus Kunststoff für LED-Leuchte Feststellungen an einem Warenmuster: Abschnitt einer weißen Profilabdeckung mit einer Breite von 2 , 2 cm. An den Seiten jeweils mit einer Nut versehen. Die Profilabdeckung besteht aus Polymethylmethacrylat (PMMA). Befund: Es liegt ein Profil aus Kunststoff, hier aus einem Additionspolymerisationserzeugnis (PMMA), vor.
Angaben des Antragstellers: Es handelt sich hier um Clip-Leisten, zur Verwendung in Polstermöbeln. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch vertrauliche Informationen sowie Abbildungen veranschaulicht. Die Clip-Leisten stellen sich als Profile aus überwiegend Polypropylen dar. Befund: Profil aus Additionspolymerisationserzeugnissen.
Angaben des Antragstellers: Extrusionsteil aus Kunststoff (Material ABS), in der Farbe RAL 3000 zur Abdeckung von Kraftübertragungswellen (Vierkantwellen) von Antrieben für elektrisch verstellbare Liegemöbel. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch Abbildungen sowie eine technische Zeichnung veranschaulicht und stellt sich als rundes Hohlprofil mit einer ca. 9,7 mm breiten, geraden Aussparung über die gesamte Länge des Profils sowie einer gewellten Oberfläche dar. Befund: Anderes Profil aus Additionspolymerisationserzeugnissen.
Angaben des Antragstellers: Rundschnur als Meterware aus FKM Feststellungen an einem Warenmuster: Abschnitt einer schwarzen, biegsamen, runden Schnur mit einem Durchmesser von 1 cm. Die Schnur besteht aus einem Fluorpolymer (wie Polyvinylidenfluorid). Befund: Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, aus Additionspolymerisationserzeugnissen
Angaben des Antragstellers: Angelschnur aus Fluorocarbon mit einem Durchmesser von 1,05 mm und einer Länge von 25 m. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch ein Foto veranschaulicht. Befund: Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, aus Additionspolymerisationserzeugnissen
Angaben des Antragstellers: U-förmiges Kunststoff-Profil aus PMMA zum Einbau in elektrische Beleuchtungskörper (LED-Leuchten). Befund: Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen, aus anderen Kunststoffen, aus Additionspolymerisationserzeugnissen
Angaben des Antragstellers: Federleisten aus Polypropylenummantelung, Glasfaserstab mit Polyethylenkern Feststellungen / Untersuchungen an Warenmustern: Es wurden verschiedene Profile für Lattenroste o.ä. vorgelegt. Die Profile haben verschiedene Farben, sind auf Länge zugeschnitten und sind im Kern mit einem Glasfaserstab verstärkt. Die Profile bestehen aus einem Copolymer aus Propylen und Ethylen. Die Profile sind nicht weiterbearbeitet, lediglich auf Länge zugeschnitten. Befund: Profile aus Additionspolymerisationserzeugnissen
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 3916 90 50: Wegen des Begriffs „Additionspolymerisationserzeugnisse“ siehe die Erläuterungen zu Kapitel 39 des HS Abschnitt „Allgemeines“ Teil „Polymere“ zweiter Absatz Ziffer 1. Hierher gehören z. B. Monofile, Stäbe, Stangen und Profile aus Polymeren des Propylens, des Styrols oder aus Acrylpolymeren.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nur Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile. Diese in großen Längen und einem Arbeitsgang (im Allgemeinen Extrusion) hergestellten Erzeugnisse weisen eine durchgehende oder sich wiederholende Querschnittsform auf. Hohlprofile weisen eine von Rohren und Schläuchen der Pos. 3917 abweichende Querschnittsform auf (s. a. Anmerkung 8 zu diesem Kapitel). Zu dieser Position gehören auch Waren, die lediglich auf eine, den größten Querschnitt der Ware übersteigende Länge zugeschnitten oder oberflächenbearbeitet (poliert, mattiert, usw.), jedoch nicht weiter bearbeitet sind. Profile mit einer selbstklebenden Seite, die zum Abdichten von Fensterfalzen dienen, gehören zu dieser Position. …
Zu Unterposition 3916 90: 1. Nachfüll-Monofil aus ABS (Acrylnitril-Butadien-Styrol), hergestellt für additive Fertigungsmaschinen (3D-Drucker). Die Ware besteht aus zwei Einzelteilen, einer mit thermoplastischen Monofil gefüllten Spule und einem Chip und wird mit einem Trockenmittelbeutel zum Aufnehmen von Feuchtigkeit und einer Bedienungsanleitung gestellt. Die Nachfüllung enthält 600 g Monofile. Das Monofil hat einen Durchmesser von 1,75 mm, ist in vielen Farben erhältlich und wird in einem Karton gestellt. Sie ist für die Monofil-Kartusche konzipiert, die mit bestimmten 3D-Druckern kompatibel ist. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6.
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3916.90.50?
Die Zolltarifnummer 3916.90.50 umfasst Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, aus Additionspolymerisationserzeugnissen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3916.90.50?
Der Drittlandszollsatz für 3916.90.50 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3916.90.50?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3916.90.50?
3916.90.50 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3916.90.50 im Zolltarif eingeordnet?
3916.90.50 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3916 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen > 391690 aus anderen Kunststoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3916.90.50?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3916.90.50 erfasst, zum Beispiel BEBTIDT.50.021.922. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3916.90.50?
KN-Code 3916.90.50 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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