Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3919.10.12: Tafeln, aus Poly(vinylchlorid) oder aus Polyethylen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3919.10.12 steht für Tafeln, aus Poly(vinylchlorid) oder aus Polyethylen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3919.10.12 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3919.10.12
Drittlandszoll
6,3 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3919II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen
  3. 3919.10in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger
  4. 3919.10.12Tafeln, aus Poly(vinylchlorid) oder aus Polyethylen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3919.10.12

HS-Code3919.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3919.10.128 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

PLBTIWIT-2026-000080Erteilt von PLGültig bis 2029-02-04

Taśma z polichlorku winylu, posiadająca po jednej stronie warstwę samoprzylepną z kleju kauczukowego. Przyklejenie produktu następuje na skutek jedynie zetknięcia, bez potrzeby większego nacisku niż nacisk palca lub dłoni. Grubość taśmy 0,124 mm. Występuje w szerokościach 38, 50, 77 mm i długości 33 m. Kolor pomarańczowy. Zastosowanie: do ochrony powierzchni podczas prac budowlanych, malarskich, tynkarskich, do napraw, oznakowania i konserwacji. Taśma nawinięta jest na kartonową tuleję i pojedynczo opakowana w folię. Produkt zbiorczo pakowany w kartony po 24-48 sztuk. Niniejszą decyzję wydano w miejsce wiążącej informacji taryfowej nr PL BTI WIT-2022-001481 z 15 grudnia 2022 r.

CZBTI31/228566/2025-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2028-10-21

Dle deklarovaných údajů a předložené fotodokumentace se jedná o transparentní (průhledné) nebo barevné plastové samolepící pásky v rolích. Účel použití: k uzavírání sáčků. Pásky jsou z polyvinylchloridu (PVC) s lepidlem na bázi nevulkanizovaného kaučuku (solvent), navinuty na lepenkových dutinkách. Rozměry: šířka 9 mm, délka návinu 66 m.

DEBTI19860/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-14

Angaben des Antragstellers: Holzschutzband Selbstklebendes Band auf Rolle aus Polyethylen mit Butylkleber und Schutzfolie versehen. Das Band hat eine Länge von 20 m, eine Breite von 7,5 cm und eine Dicke von 0,5 mm. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es handelt sich um ein selbstklebendes mit einer Breite von weniger als 20 cm aus Polyethylen mit einem Kautschukkleber versehen.

DEBTI35970/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-06

Angaben: Es handelt sich um kaltselbstklebende Bänder, die als Korrosionsschutz für Schweißnahtumhüllungen, Stahlbauteile oder zur kompletten Rohrbeschichtung und Rehabilitierung von Stahlrohren und Pipelines eingesetzt werden. Die Bänder bestehen aus einem Polyethylen-Trägermaterial, das einseitig oder beidseitig mit einer Klebstofflage aus einem nicht vulkanisierten, synthetischen Kautschuk (Butylkautschuk-Masse) beschichtet ist. Die Bänder liegen in einer Breite von 30 mm bis 200 mm mit einer Länge von bis zu 300 m vor und werden in Kartons auf einer Palette eingeschrumpft ausgeliefert. Befund: Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen, in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger, Bänder mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen, aus Polyethylen

DEBTI2191/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-01

Angaben des Antragstellers: Identification Tape -Identifikationsklebeband- aus Kunststoff (7,62 m lang und 6,35 mm breit), in verschiedenen Farben gehandelt zur Farbkennzeichnung chirurgischer Instrumente -Klebeband aus Polyvinylchlorid mit nicht vulkanisiertem Kautschuk als Klebstoff ausgestattet. Untersuchungen an einem Warenmuster: In einer Kunststoffbox befindet sich ein blaues Klebeband (ca. 0,6 cm breit) aus Kunststoff. Das Band ist auf eine Kunststoffspule gewickelt. Befund: Es handelt sich um selbstklebende Bänder aus Kunststoff.

PLBTIWIT-2023-000360Erteilt von PLGültig bis 2026-03-06

Samoprzylepna taśma wyprodukowana z polichlorku winylu (PCV), o grubości podłoża 0,12 mm, pokryta warstwą kleju - niezwulkanizowany kauczuk syntetyczny, (grubość całkowita 0,15 mm), przeznaczona do celów izolacyjnych. Produkt nawijany na rolki szerokości 30 i 50 mm (długość 33 m), pakowany po 36 i 60 szt. w kartonie (każda rolka zabezpieczona folią). Niniejsza decyzja została wydana w miejsce decyzji nr PL PL-WIT-2014-00093 z 30 stycznia 2014 r.

PLBTIWIT-2022-001481Erteilt von PLGültig bis 2025-12-14

Samoprzylepna taśma konstrukcyjna, o grubości 0,124 mm, wykonana z polichlorku winylu, jednostronnie pokryta klejem kauczukowym. Taśma nawinięta na tekturową tuleję. Wymiary: długość - 33m, szerokość – 38mm, 50mm, 77mm. Przeznaczona do ochrony powierzchni podczas prac budowlanych, malarskich, tynkarskich, oraz do napraw, znakowania i konserwacji. Sposób pakowania: każda rolka zapakowana indywidualnie w folię, następnie w kartony po 24 - 48 szt.

FRBTIFR-BTI-2022-06547Erteilt von FRGültig bis 2025-11-02

Bande colorée, comprenant un adhésif double-face, en matière plastique (PVC), enduite de caoutchouc naturel, non vulcanisé, en rouleau, d'une largeur n'excédant pas 20 cm, dotée d'une protection en papier. Cet article est utilisé pour le marquage et la signalisation au sol. Cet article existe en divers coloris. Il est conditionné dans un emballage en matière plastique.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3919

Zu Unterposition 3919 10 12 bis 3919 10 80: Hierher gehören auch selbstklebende Klebebänder, die mit einer Zuglasche versehen und auf einem Rollenhalter angebracht sind, der im wesentlichen der Aufmachung für den Einzelverkauf dient und im allgemeinen nach Verbrauch des Bandes nicht wieder verwendet wird. Zu Unterposition 3919 10 12 bis 3919 10 19: Hierher gehören nur selbstklebende Klebebänder, d. h. Bänder, die erkennbar nach Art und Beschaffenheit ausschließlich oder hauptsächlich als Befestigungsmittel dienen. Diese Bänder werden im allgemeinen für Verpackungs- und ähnliche Zwecke verwendet. (entfallen) bis

Pos. 3919

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle selbstklebenden flachen Formen von Kunststoffen, auch in Rollen aufgemacht, andere als Bodenbeläge, Wand- oder Deckenverkleidungen der Pos. 3918. Der Geltungsbereich dieser Position beschränkt sich auf flache Formen, die durch Druck aufgebracht werden, d. h., die bei Raumtemperatur ohne Anfeuchten oder ohne andere Zusätze permanent klebend (ein- oder beidseitig) sind, und die fest auf einer Vielzahl unterschiedlicher Oberflächen nach bloßem Kontakt durch einfaches Andrücken mit dem Finger oder der Hand haften. Es ist zu beachten, dass Waren, die mit Motiven, Buchstaben oder bildlichen Darstellungen bedruckt sind, die im Hinblick auf die eigentliche Verwendung nicht nur nebensächlich sind, in dieser Position verbleiben (siehe Anmerkung 2 zu Abschnitt VII).

Pos. 3919

Zu Unterposition 3919 10: 1. Selbstklebende Streifen (105 cm x 27 mm x 1,8 mm), bestehend aus Zellkunststoff, auf einer Seite mit einem einfarbigen Filz aus synthetischen Textilfasern verbunden, bei denen der Filz nur als einfache Unterlage (Verstärkung) dient. Diese Streifen sind abgeschrägt, haben spitz zulaufende Enden und einen Klebefilm auf der Textilseite (1 cm breit), der mit einem Schutzpapier bedeckt ist. Sie sind bestimmt für das Umwickeln von Griffen von Tennisschlägern, sie sind aber auch geeignet, die Griffigkeit von Werkzeugteilen, Fahrradlenkstangen usw. zu verbessern. Zu Unterposition 3919 10 oder 3919 90: 1. …

Pos. 3919

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 336/2010 der Kommission vom 21. April 2010 (ABL EU Nr. L 102/25) (RV L 102/10): 1. Eine Scheibe mit einem Durchmesser von etwa 580 mm und einer Dicke von etwa 3 mm, bestehend aus zwei Schichten Polyurethan, eine davon mit maschinell eingeprägten Rillen, die andere mit einer Klebebeschichtung, die durch eine abziehbare Kunststofffolie geschützt ist (so genannte „Polymerscheibe“). Das Erzeugnis wird mit Maschinen zur Herstellung von Silizium- und Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet. Es wird auf dem Trägerkopf eines auswechselbaren Werkzeugs solcher Maschinen angebracht, um die Wafers zu ebnen, zu glätten und zu polieren. Unterposition 3919 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3919 und 3919 90 00. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3919.10.12?

Die Zolltarifnummer 3919.10.12 umfasst Tafeln, aus Poly(vinylchlorid) oder aus Polyethylen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3919.10.12?

Der Drittlandszollsatz für 3919.10.12 beträgt 6,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3919.10.12?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391910. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3919.10.12?

3919.10.12 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3919.10.12 im Zolltarif eingeordnet?

3919.10.12 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3919 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen > 391910 in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3919.10.12?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3919.10.12 erfasst, zum Beispiel PLBTIWIT-2026-000080. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3919.10.12?

KN-Code 3919.10.12 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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