Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3919.10.19.90: Bänder (Streifen), andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3919.10.19.90 steht für Bänder (Streifen), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3919.10.19.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3919.10.19.90
Drittlandszoll
6,3 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3919II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen
  3. 3919.10in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger
  4. 3919.10.19Bänder (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen, andere
  5. 3919.10.19.90Bänder (Streifen), andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3919.10.19.90

HS-Code3919.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3919.10.198 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3919.10.19.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI52036/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-07

Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um ein reißfestes monodirektional glasfaserverstärktes Filament Klebeband mit einem PET-Trägermaterial beschichtet mit einer Synthesekautschukmasse Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch ein Foto sowie Produktinformationen beschrieben. Befund: Es liegt ein selbstklebendes, mit nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichenes Band aus anderen Kunststoffen, in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger, vor.

DEBTI304/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-01

Angaben des Antragstellers: Klebeband aus Polyesterfolien, verstärkt mit Fiberglasfasern und einem Kleber aus Naturkautschuk (Gesamtdicke 220 µm) Die Bänder werden auf Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger gehandelt. Befund: Die Ware ist als andere selbstklebende Bänder mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk bestrichen in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger einzureihen.

FRBTIFR-BTI-2021-07424Erteilt von FRGültig bis 2024-12-16

Étiquettes auto-adhésives imprimées, de forme plate, en matière plastique (PET), dont l'enduit consiste en du caoutchouc synthétique, présentées en rouleau d'une largeur n'excédant pas 20 cm. Elles sont destinées à être collées sur des produits tels des cartes ou encarts et la surface grattée fera apparaître un message secret. Les produits sont conditionnés par 100 000 étiquettes prédécoupées.

FRBTIFR-BTI-2019-15563Erteilt von FRGültig bis 2022-09-17

Bande auto-adhésive double face, en matière plastique (PVC), enduite de caoutchouc naturel, en rouleau, d'une largeur n'excédant pas 20 cm, dotée d'une protection en papier. Cet article est conditionné dans un emballage en matière plastique.

DEBTI28227/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-08-01

Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um ein fiberglasverstärktes Klebeband auf Basis einer Polyesterfolie, die mit einer Naturkautschukklebemasse versehen ist. Es wurde kein Warenmuster vorgelegt. Die Ware ist als andere selbstklebende Bänder mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk bestrichen in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger in den TARIC-Code 3919 1019 90 des Zolltarifs einzureihen.

FR-RTC-2016-000911Erteilt von FRGültig bis 2022-02-09

FEUILLE ADHESIVE, DE COULEUR NOIRE, DE COPOLYMERE ETHYLENE VINYL ACETATE, RECOUVERTE SUR LA FACE ADHESIVE D’UN PAPIER PROTECTEUR. L’ADHESIF EST EN POLYSTYRENE-BUTADIENE. LE PAPIER PROTECTEUR EST EN SILICONE SUR UNE FACE ET ENDUIT DE POLYETHYLENE SUR L’AUTRE FACE. CE PRODUIT EST PRESENTE EN ROULEAUX DE 23m, EN LAIZE D’UNE LARGEUR N’EXCEDANT PAS 20 cm.

DEBTI35041/19-1Erteilt von DEGültig bis 2019-11-25

Angaben des Antragstellers: Aluminium einseitig selbstklebendes Butylkautschukklebeband Das Band besteht aus einem Laminat aus reflektierender Aluminiumfolie, robust vernetzten Polymerfilmen und einer dicken Schicht Butyl-Gummi. Das Band dient der Reparatur von Dachrinnen und allgemein zur Abdichtung. Nach einem vorliegenden Foto handelt es sich um Rollenware. Das Erzeugnis ist in unterschiedlichen Längen (5 oder 10 m) und Breiten (5 bis 100 mm) erhältlich (Dicke: jeweils 1,5 mm). Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Abschnitt eines 5 cm breiten Klebebands mit einem Träger aus einer metallisierten Kunststofffolie mit einer klebenden Masse (nicht vulkanisierter Kautschuk) auf der Unterseite vorgelegt. Das Klebeband ist auf eine Schutzfolie aufgeklebt. Befund: Es liegt ein selbstklebendes, mit nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichenes Kunststoffband im Sinne der Unterposition (KN) 3919 1019 vor.

DE6327/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-13

Angaben des Antragstellers: Schaumstoffdichtung für Fenster und Türen, selbstklebend, elastisch. Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Weißer, einseitig selbstklebender (Kautschukkleber) und mit einem beschichteten Schutzpapier versehener Streifen aus Zellkunststoff (Polyurethan; Querschnitt: ca. 9 x 6 mm). Zwischen Klebstoff und Schaumstoff befindet sich ein weißes, undichtes Gelege. Der Streifen ist zu einer Rolle aufgerollt (siehe Abbildung). Zwei aufgerollte Streifen befinden sich in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel. Befund: Es liegt ein selbstklebendes Kunststoffband aus Polyurethan im Sinne der Position 3919 vor.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3919

Zu Unterposition 3919 10 12 bis 3919 10 80: Hierher gehören auch selbstklebende Klebebänder, die mit einer Zuglasche versehen und auf einem Rollenhalter angebracht sind, der im wesentlichen der Aufmachung für den Einzelverkauf dient und im allgemeinen nach Verbrauch des Bandes nicht wieder verwendet wird. Zu Unterposition 3919 10 12 bis 3919 10 19: Hierher gehören nur selbstklebende Klebebänder, d. h. Bänder, die erkennbar nach Art und Beschaffenheit ausschließlich oder hauptsächlich als Befestigungsmittel dienen. Diese Bänder werden im allgemeinen für Verpackungs- und ähnliche Zwecke verwendet. (entfallen) bis

Pos. 3919

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle selbstklebenden flachen Formen von Kunststoffen, auch in Rollen aufgemacht, andere als Bodenbeläge, Wand- oder Deckenverkleidungen der Pos. 3918. Der Geltungsbereich dieser Position beschränkt sich auf flache Formen, die durch Druck aufgebracht werden, d. h., die bei Raumtemperatur ohne Anfeuchten oder ohne andere Zusätze permanent klebend (ein- oder beidseitig) sind, und die fest auf einer Vielzahl unterschiedlicher Oberflächen nach bloßem Kontakt durch einfaches Andrücken mit dem Finger oder der Hand haften. Es ist zu beachten, dass Waren, die mit Motiven, Buchstaben oder bildlichen Darstellungen bedruckt sind, die im Hinblick auf die eigentliche Verwendung nicht nur nebensächlich sind, in dieser Position verbleiben (siehe Anmerkung 2 zu Abschnitt VII).

Pos. 3919

Zu Unterposition 3919 10: 1. Selbstklebende Streifen (105 cm x 27 mm x 1,8 mm), bestehend aus Zellkunststoff, auf einer Seite mit einem einfarbigen Filz aus synthetischen Textilfasern verbunden, bei denen der Filz nur als einfache Unterlage (Verstärkung) dient. Diese Streifen sind abgeschrägt, haben spitz zulaufende Enden und einen Klebefilm auf der Textilseite (1 cm breit), der mit einem Schutzpapier bedeckt ist. Sie sind bestimmt für das Umwickeln von Griffen von Tennisschlägern, sie sind aber auch geeignet, die Griffigkeit von Werkzeugteilen, Fahrradlenkstangen usw. zu verbessern. Zu Unterposition 3919 10 oder 3919 90: 1. …

Pos. 3919

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 336/2010 der Kommission vom 21. April 2010 (ABL EU Nr. L 102/25) (RV L 102/10): 1. Eine Scheibe mit einem Durchmesser von etwa 580 mm und einer Dicke von etwa 3 mm, bestehend aus zwei Schichten Polyurethan, eine davon mit maschinell eingeprägten Rillen, die andere mit einer Klebebeschichtung, die durch eine abziehbare Kunststofffolie geschützt ist (so genannte „Polymerscheibe“). Das Erzeugnis wird mit Maschinen zur Herstellung von Silizium- und Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet. Es wird auf dem Trägerkopf eines auswechselbaren Werkzeugs solcher Maschinen angebracht, um die Wafers zu ebnen, zu glätten und zu polieren. Unterposition 3919 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3919 und 3919 90 00. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3919.10.19.90?

Die Zolltarifnummer 3919.10.19.90 umfasst Bänder (Streifen), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3919.10.19.90?

Der Drittlandszollsatz für 3919.10.19.90 beträgt 6,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3919.10.19.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391910. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3919.10.19.90?

3919.10.19.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3919.10.19.90 im Zolltarif eingeordnet?

3919.10.19.90 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3919 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen > 391910 in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger > 39191019 Bänder (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3919.10.19.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3919.10.19.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI52036/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3919.10.19.90?

TARIC-Code 3919.10.19.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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