Zolltarifnummer 3919.90.80.53: Bänder aus Acrylschaum: - auf einer Seite mit einem wärmeaktivierbaren Klebstoff oder…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3919.90.80.53 steht für Bänder aus Acrylschaum: - auf einer Seite mit einem wärmeaktivierbaren Klebstoff oder druckempfindlichen Acrylklebstoff versehen, - auf der anderen Seite mit einem druckempfindlichen Acrylklebstoff versehen, - ein- oder beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie versehen - mit einer Schälhaftung („peel adhesion“) bei einem Winkel von 90° von mehr als 25 N/cm (nach ASTM D 3330). Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3919.90.80.53 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3919.90.80.53
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- 3919II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen
- 3919.90andere
- 3919.90.80andere
- 3919.90.80.53Bänder aus Acrylschaum: - auf einer Seite mit einem wärmeaktivierbaren Klebstoff oder druckempfindlichen Acrylklebstoff versehen, - auf der anderen Seite mit einem druckempfindlichen Acrylklebstoff versehen, - ein- oder beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie versehen - mit einer Schälhaftung („peel adhesion“) bei einem Winkel von 90° von mehr als 25 N/cm (nach ASTM D 3330)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3919.90.80.53
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Doppelseitige Hochleistungsklebebänder für den industriellen Einsatz Bänder aus weißem Acrylschaum, auf beiden Seiten mit einem druckempfindlichen Acrylklebstoff und auf einer Seite mit einer abziehbaren Schutzfolie versehen. Die beantragten Waren weisen unterschiedliche Dicke auf und liegen in Form von Jumborollen, mit Breiten von 28,5 bis 127 cm, vor. Die Hochleistungsklebebänder weisen eine Schälkraft von mehr als 25 N/cm (nach ASTM D-3330) auf. Die beantragten Waren werden vielfach in allgemeinen industriellen Anwendungen verwendet. Feststellungen an Warenmustern: Es wurde ein Abschnitt einer weißen, beidseitig selbstklebenden, geschäumten Folie (Dicke ca. 1 mm) vorgelegt. Befund: Es liegen selbstklebende Bänder aus Kunststoff vor.
Angaben des Antragstellers: Doppelseitige Hochleistungsklebebänder für den industriellen Einsatz Bänder aus weißem Acrylschaum, auf beiden Seiten mit einem druckempfindlichen Acrylklebstoff und auf einer Seite mit einer abziehbaren Schutzfolie versehen. Die beantragte Ware ist 3,2 mm dick und weist ein Flächengewicht von 1,8 kg/m² auf. Die beantragte Ware liegt in Form von Jumborollen, mit Breiten von 50 bis 150 cm, vor. Die Hochleistungsklebebänder weisen eine Schälkraft von 32 N/cm auf. Die beantragte Ware wurde speziell dafür entwickelt, um im Automobilbau für die Befestigung von Anbauteilen (z.B. Rammschutzleisten, Zierleisten, usw.) eingesetzt zu werden. Feststellungen an Warenmustern: Es wurde ein Abschnitt einer weißen, beidseitig selbstklebenden, geschäumten Folie (Dicke ca. 3,2 mm) vorgelegt. Befund: Es liegen selbstklebende Bänder aus Kunststoff vor.
Angaben des Antragstellers: Doppelseitige Hochleistungsklebebänder Bänder aus Acrylschaum, auf beiden Seiten mit einem druckempfindlichen Klebstoff und auf einer Seite mit einer abziehbaren Schutzfolie versehen. Die Bänder weisen eine Schälkraft von mehr als 25 N/cm (nach ASTM D 3330) auf. Es wurden technische Datenblätter mit vertraulichen Angaben zum Lagenaufbau und zur Schälkraft vorgelegt. Die Bänder werden auf Rollen mit einer Breite von 60 bis 122 cm und einer Länge von bis zu 160 m gehandelt. Die Dicke des Acrylschaums variiert von 0,51 - 1,52 mm. Feststellungen an Warenmustern: Es wurde ein Streifen eines schwarzen, beidseitig selbstklebenden, geschäumten Bandes vorgelegt. Die Bänder sind mit einer Schutzfolie versehen. Befund: Es liegen selbstklebende Bänder aus Kunststoff des TARIC-Codes 3919 9080 53 vor.
Angaben des Antragstellers: Doppelseitige Hochleistungsklebebänder für den industriellen Einsatz in Form von Jumborollen (Breite > 1 m) Bänder aus Acrylschaum, auf beiden Seiten mit einem druckempfindlichen Klebstoff und auf einer Seite mit einer abziehbaren Schutzfolie versehen. Die Bänder weisen eine Schälkraft von mehr als 25 N/cm (nach ASTM D 3330) auf. Es wurden technische Datenblätter mit vertraulichen Angaben zum Lagenaufbau und zur Schälkraft vorgelegt. Feststellungen an Warenmustern: Es wurden mehrere Rollen eines weißen, beidseitig selbstklebenden, geschäumten Bandes in verschiedenen Dicken vorgelegt. Die Bänder sind einseitig mit einer roten Schutzfolie versehen und auf einer Pappspule aufgerollt. Befund: Es liegen selbstklebende Bänder aus Kunststoff des TARIC-Codes 3919 9080 53 vor.
Angaben des Antragstellers: Doppelseitige Hochleistungsklebebänder für den industriellen Einsatz in Form von Jumborollen (Breite > 20 cm bis 160 cm) Bänder aus Acrylschaum, auf beiden Seiten mit einem druckempfindlichen Klebstoff und auf einer Seite mit einer abziehbaren Schutzfolie versehen. Die Bänder weisen eine Schälkraft von mehr als 25 N/cm (nach ASTM D 3330) auf. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Es wurden technische Datenblätter mit vertraulichen Angaben zur Schälkraft vorgelegt. Befund: Es liegt ein selbstklebendes Band aus Kunststoff des TARIC-Codes 3919 9080 53 vor.
Angaben des Antragstellers: Doppelseitige Hochleistungsklebebänder für den industriellen Einsatz in Form von Jumborollen (Breite > 20 cm) Warenbeschreibung des Antragstellers: Bänder aus Acrylschaum, auf beiden Seiten mit einem druckempfindlichen Acrylklebstoff und auf einer Seite mit einer abziehbaren Schutzfolie versehen. Die Bänder weisen eine Schälkraft von mehr als 25 N/cm (nach ASTM D 3330) auf. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Angaben zur Schälkraft wurden durch ein vorgelegtes Analysenzertifikat bestätigt. Befund: Es liegt ein selbstklebendes Flacherzeugnis des TARIC-Code 3919 9080 53 vor.
Angaben des Antragstellers: Bänder aus Acrylschaum, auf beiden Seiten mit einem druckempfindlichen Klebstoff und abziehbaren Schutzfolien bzw. Schutzpapieren versehen. Die Bänder weisen eine Schälkraft von mehr als 25 N/cm (nach ASTM D 3330) auf. Die Bänder werden in Jumborollen gehandelt. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden Abschnitte von grauen, beidseitig selbstklebenden Bögen vorgelegt. Die Folie und der Kleber bestehen aus Polyacrylaten. Befund: Es liegt ein selbstklebendes Flacherzeugnis aus Kunststoff im Sinne des TARIC-Codes 3919 9080 53 vor.
Angaben des Antragstellers: Band aus Acrylschaum, auf einer Seite mit einem druckempfindlichen Klebstoff, auf der anderen Seite mit einem druckempfindlichen Acrylatklebstoff. Das Band weist eine Schälkraft von mehr als 35 N/cm auf. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Abschnitt einer schwarzen Zellkunststofffolie vorgelegt. Die Folie ist beidseitig selbstklebend und mit zwei Schutzfolien versehen. Die Folie und die Kleber bestehen aus Polyacrylaten. Die Schälkraft konnte nicht überprüft werden. Befund: Es liegt ein selbstklebendes Flacherzeugnis aus Kunststoff im Sinne des TARIC-Codes 3919 9080 53 vor.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle selbstklebenden flachen Formen von Kunststoffen, auch in Rollen aufgemacht, andere als Bodenbeläge, Wand- oder Deckenverkleidungen der Pos. 3918. Der Geltungsbereich dieser Position beschränkt sich auf flache Formen, die durch Druck aufgebracht werden, d. h., die bei Raumtemperatur ohne Anfeuchten oder ohne andere Zusätze permanent klebend (ein- oder beidseitig) sind, und die fest auf einer Vielzahl unterschiedlicher Oberflächen nach bloßem Kontakt durch einfaches Andrücken mit dem Finger oder der Hand haften. Es ist zu beachten, dass Waren, die mit Motiven, Buchstaben oder bildlichen Darstellungen bedruckt sind, die im Hinblick auf die eigentliche Verwendung nicht nur nebensächlich sind, in dieser Position verbleiben (siehe Anmerkung 2 zu Abschnitt VII).
Zu Unterposition 3919 10 oder 3919 90: 1. Selbstklebende reflektierende Folien, bestehend aus einem Kunststofffilm mit in der Masse eingebetteten oder auf der Oberfläche aufgebrachten Glaskügelchen (Mikrokugeln) und einer Klebeschicht auf einer Seite, die durch eine kurz vor dem Gebrauch zu entfernende Papierlage geschützt ist, zum Herstellen von Signalplatten oder -tafeln, Werbetafeln, Schmuckmotiven usw.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 336/2010 der Kommission vom 21. April 2010 (ABL EU Nr. L 102/25) (RV L 102/10): 1. Eine Scheibe mit einem Durchmesser von etwa 580 mm und einer Dicke von etwa 3 mm, bestehend aus zwei Schichten Polyurethan, eine davon mit maschinell eingeprägten Rillen, die andere mit einer Klebebeschichtung, die durch eine abziehbare Kunststofffolie geschützt ist (so genannte „Polymerscheibe“). Das Erzeugnis wird mit Maschinen zur Herstellung von Silizium- und Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet. Es wird auf dem Trägerkopf eines auswechselbaren Werkzeugs solcher Maschinen angebracht, um die Wafers zu ebnen, zu glätten und zu polieren. Unterposition 3919 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3919 und 3919 90 00. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 19. Juli 2012 (RS C-336/11) Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Achte Kammer) für Recht erkannt: Die Kombinierte Nomenklatur … ist dahin auszulegen, dass Polierscheiben, die für eine Poliermaschine zur Bearbeitung von Halbleitern - die als solche in die Tarifposition 8464 (oder ab 1. Januar 2007 in die Position 8486) einzureihen ist - bestimmt und getrennt von der Maschine eingeführt worden sind, sich als in der Mitte gelochte Scheiben aus einer harten Schicht aus Polyurethan, einer Schicht aus Polyurethanschaum, einer Klebeschicht und einer Schutzfolie aus Kunststoffen darstellen, weder irgendein Teil aus Metall noch irgendein Schleifmittel enthalten, mit einem flüssigen Schleifmittel für das Polieren von Wafern verwendet werden und je nach Abnutzungsgrad in bestimmten Abständen ersetzt werden müssen, als sel …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3919.90.80.53?
Die Zolltarifnummer 3919.90.80.53 umfasst Bänder aus Acrylschaum: - auf einer Seite mit einem wärmeaktivierbaren Klebstoff oder druckempfindlichen Acrylklebstoff versehen, - auf der anderen Seite mit einem druckempfindlichen Acrylklebstoff versehen, - ein- oder beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie versehen - mit einer Schälhaftung („peel adhesion“) bei einem Winkel von 90° von mehr als 25 N/cm (nach ASTM D 3330). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3919.90.80.53?
Der Drittlandszollsatz für 3919.90.80.53 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3919.90.80.53?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391990. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3919.90.80.53?
3919.90.80.53 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3919.90.80.53 im Zolltarif eingeordnet?
3919.90.80.53 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3919 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen > 391990 andere > 39199080 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3919.90.80.53?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3919.90.80.53 erfasst, zum Beispiel DEBTI19652/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3919.90.80.53?
TARIC-Code 3919.90.80.53 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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