Zolltarifnummer 3919.90.80: Tafeln, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3919.90.80 steht für Tafeln, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3919.90.80 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3919.90.80
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3919.90.80
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Plaque de matière plastique, auto-adhésive, de type crédence imitation carrelage, conditionnée sur un support papier, constituée par la superposition de couches distinctes : - sticker majoritairement blanc en PVC non alvéolaire ; - couche intermédiaire grise en PVC non alvéolaire ; - couche noire en mousse alvéolaire de polyéthylène servant de support à l'adhésif (acrylique). Le produit est destiné à l'ornementation des murs. Dimensions : 30x30cm
Plaque de matière plastique, auto-adhésive, de type crédence imitation carrelage, conditionnée sur un film protecteur en papier, constituée par la superposition de couches distinctes : - film transparent protecteur (PVC) ; - sticker avec impression marbrée (PVC) et contours à l'aspect métallisé (polyéthylène) ; - couche intermédiaire grise en matière plastique compacte, non alvéolaire (PVC) ; - couche noire en mousse plastique alvéolaire (polyéthylène) servant de support à l'adhésif (acrylique). Le produit est destiné à l'ornementation des murs. Dimensions : 31x31cm
Plaque de matière plastique, auto-adhésive, de type crédence imitation marbre, conditionnée sur un support papier, constituée par la superposition de couches distinctes : - sticker imitation marbre et or en PVC non alvéolaire ; - couche intermédiaire grise en PVC non alvéolaire ; - couche noire en polyéthylène alvéolaire servant de support à l'adhésif (acrylique). Le produit est destiné à l'ornementation des murs. Dimensions : 31X31cm
Självhäftande etikett enligt uppgift tillverkad av plastfolie, med måtten 120 x 80 mm (L x B), försedd med tryckt text och på ena sidan belagd med klistermedel. Etiketten föreligger på vaxat skyddspapper och är enligt uppgift avsedd att användas för märkning av containrar.
Assortiment conditionné à l’importation pour la vente au détail sous un film plastique transparent, puis dans un carton de 30 unités, composé : - de 10 feuillets de stickers, transparents et auto-adhésifs, en matière plastique (polyéthylène téréphtalate – PET) ; - de 7 feuillets en papier/carton imprimé, destinés à servir de support illustré pour recevoir des stickers ; - d’une pince destinée à faciliter la manipulation et le placement précis des mini-stickers sur les différents décors ; - et d’un carton de couleur grise destiné à servir de support aux scènes décoratives sur lesquelles les stickers sont positionnés. L’article est destiné à la pratique d’une activité créative et récréative. L'utilisateur crée et personnalise différentes scènes illustrées en positionnant des mini-stickers sur les supports fournis.
Angaben des Antragstellers: Polyethylenterephthalat-Folie, zur Weiterverarbeitung zu medizinischen Elektroden (EKG) Polyethylenterephthalat-Folie, bedruckt mit leitfähiger Schicht aus Silberpaste sowie ausgestattet mit Klebstoff und silikonisierter Klebstoffabdeckfolie Dieses Produkt ist ein halbfertiges Material, das als funktionaler Bestandteil für die Herstellung von Elektroden dient. Eine PET-Folie trägt eine strukturierte, elektrisch leitfähige Druckschicht, die später den Kontakt zu einem Elektrolyten herstellt und damit die Signalübertragung ermöglicht. Weiter enthält das Produkt eine Klebstoffschicht, die durch eine silikonisierte Abdeckfolie geschützt ist, um eine einfache Weiterverarbeitung zu gewährleisten. Das Vorprodukt wird nicht direkt am Patienten eingesetzt, sondern bildet die Basis für die Endmontage, bei der zusätzliche Komponenten ergänzt werden. Feststellungen an einem Warenmuster: Speziell gestanzte Folienabschnitte, auf der Oberseite mit silberfarbener Bedruckung und auf der Unterseite mit einem Kleber versehen, auf einem milchig, transparenten Folienträgerstreifen. Zusätzlich sind die gestanzten Folien gelocht. Befund: Es liegt eine andere selbstklebende Zellkunststofffolie vor.
Disque plat de matière plastique, auto-adhésif, fabriqué à partir d'une superposition de films de matière plastique non alvéolaire (polyéthylène, polyéthylène-co-vinyle acétate, acrylique), de type patch de peinture sèche utilisé pour la réparation de peinture pour appareils aéronautiques et navires. Le disque est doté d'une languette rouge permettant de décoller le disque du support.
Feuille de matière plastique (Polyuréthane) de forme plate, auto-adhésive sur une face, conditionnée en rouleau de plus de 20 cm de largeur et d'épaisseur 0,03 mm. Ce produit semi-fini est destiné à l'ouvraison de pansements adhésifs.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle selbstklebenden flachen Formen von Kunststoffen, auch in Rollen aufgemacht, andere als Bodenbeläge, Wand- oder Deckenverkleidungen der Pos. 3918. Der Geltungsbereich dieser Position beschränkt sich auf flache Formen, die durch Druck aufgebracht werden, d. h., die bei Raumtemperatur ohne Anfeuchten oder ohne andere Zusätze permanent klebend (ein- oder beidseitig) sind, und die fest auf einer Vielzahl unterschiedlicher Oberflächen nach bloßem Kontakt durch einfaches Andrücken mit dem Finger oder der Hand haften. Es ist zu beachten, dass Waren, die mit Motiven, Buchstaben oder bildlichen Darstellungen bedruckt sind, die im Hinblick auf die eigentliche Verwendung nicht nur nebensächlich sind, in dieser Position verbleiben (siehe Anmerkung 2 zu Abschnitt VII).
Zu Unterposition 3919 10 oder 3919 90: 1. Selbstklebende reflektierende Folien, bestehend aus einem Kunststofffilm mit in der Masse eingebetteten oder auf der Oberfläche aufgebrachten Glaskügelchen (Mikrokugeln) und einer Klebeschicht auf einer Seite, die durch eine kurz vor dem Gebrauch zu entfernende Papierlage geschützt ist, zum Herstellen von Signalplatten oder -tafeln, Werbetafeln, Schmuckmotiven usw.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 336/2010 der Kommission vom 21. April 2010 (ABL EU Nr. L 102/25) (RV L 102/10): 1. Eine Scheibe mit einem Durchmesser von etwa 580 mm und einer Dicke von etwa 3 mm, bestehend aus zwei Schichten Polyurethan, eine davon mit maschinell eingeprägten Rillen, die andere mit einer Klebebeschichtung, die durch eine abziehbare Kunststofffolie geschützt ist (so genannte „Polymerscheibe“). Das Erzeugnis wird mit Maschinen zur Herstellung von Silizium- und Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet. Es wird auf dem Trägerkopf eines auswechselbaren Werkzeugs solcher Maschinen angebracht, um die Wafers zu ebnen, zu glätten und zu polieren. Unterposition 3919 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3919 und 3919 90 00. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 19. Juli 2012 (RS C-336/11) Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Achte Kammer) für Recht erkannt: Die Kombinierte Nomenklatur … ist dahin auszulegen, dass Polierscheiben, die für eine Poliermaschine zur Bearbeitung von Halbleitern - die als solche in die Tarifposition 8464 (oder ab 1. Januar 2007 in die Position 8486) einzureihen ist - bestimmt und getrennt von der Maschine eingeführt worden sind, sich als in der Mitte gelochte Scheiben aus einer harten Schicht aus Polyurethan, einer Schicht aus Polyurethanschaum, einer Klebeschicht und einer Schutzfolie aus Kunststoffen darstellen, weder irgendein Teil aus Metall noch irgendein Schleifmittel enthalten, mit einem flüssigen Schleifmittel für das Polieren von Wafern verwendet werden und je nach Abnutzungsgrad in bestimmten Abständen ersetzt werden müssen, als sel …
Unterteilungen dieser Nummer
- 3919.90.80.10für bestimmte Luftfahrzeuge
- 3919.90.80.20Polyesterfolie: - auf einer Seite mit einem durch Wärme lösbaren Acrylklebstoff, welcher sich bei einer Temperatur von 90 °C oder mehr, aber nicht mehr als 200 °C ablöst, und einer Polyesterschicht bedeckt und - auf der anderen Seite entweder unbeschichtet oder mit einem druckempfindlichen Acrylklebstoff beschichtet oder beschichtet mit einem durch Wärme lösbaren Acrylklebstoff, welcher sich bei einer Temperatur von 90 °C oder mehr, aber nicht mehr als 200 °C ablöst, und mit einer Polyesterschicht bedeckt
- 3919.90.80.23Folien bestehend aus 1 bis 3 laminierten Schichten aus Poly(ethylenterephthalat) und einem Copolymer aus Terephthalsäure, Sebacinsäure und Ethylenglykol, auf einer Seite mit abriebfestem Acryl beschichtet und auf der anderen Seite mit druckempfindlichem Acrylklebstoff, einer wasserlöslichen Methylcellulose-Schicht und einer Schutzabdeckung aus Poly(ethylenterephthalat) beschichtet
- 3919.90.80.24Reflektierende Verbundfolie, - bestehend aus einer Epoxyacrylatschicht mit eingeprägtem gleichmäßigem Muster auf einer Seite, - beidseitig mit einer oder mehreren Kunststoffschichten versehen, - einseitig mit einer Klebstoffschicht und einer Abziehfolie versehen
- 3919.90.80.30Reflektierende Folie - aus einer Polycarbonat- oder Polyacrylfolie einseitig mit gleichmäßigen Einprägungen versehen, - einseitig oder beidseitig mit einer oder mehreren Lagen aus Kunststoff überzogen oder metallisiert, - auch mit einer Klebeschicht und einer abziehbaren Schutzfolie auf einer Seite
- 3919.90.80.31reflektierende Folie, bestehend aus einer Polyurethanschicht, die auf der einen Seite mit Sicherheitsmarkierungen gegen Fälschung, Änderung oder Austausch von Daten oder Vervielfältigung oder mit einer offiziellen Markierung für den Verwendungszweck, für den sie bestimmt ist, und eingelassenen Glaskügelchen und auf der anderen Seite mit einer Klebeschicht versehen ist, ein- oder beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie bedeckt
- 3919.90.80.33Transparente selbstklebende Poly(ethylen)folie, ohne Verunreinigungen oder Fehlstellen, auf einer Seite mit druckempfindlichem Acrylklebstoff beschichtet, mit einer Dichte von 60 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 μm und einer Breite von mehr als 1 245 mm, jedoch nicht mehr als 1 255 mm
- 3919.90.80.45verstärktes Band aus Polyethylen-Schaumstoff, beidseitig mit druckempfindlichem und mit Mikrokanälen versehenem Acrylatklebstoff sowie auf einer Seite mit einer Schutzabdeckung beschichtet, mit einer Anwendungsdicke von 0,38 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,53 mm
- 3919.90.80.48Polytetrafluorethylenfolie, -mit einer Dicke von 50 μm oder mehr, -mit einer Breite von 6,30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 740 mm, -mit einer Bruchdehnung von nicht mehr als 200 % und -einseitig mit einer Schicht eines druckempfindlichen Siliconklebstoffs von nicht mehr als 50 μm Dicke versehen
- 3919.90.80.49reflektierende Verbundfolie bestehend aus einer Poly(methlymethacrylat)folie, auf der auf einer Seite ein regelmäßiges Muster eingeprägt ist, einer Folie, welche Mikrokugeln aus Glas enthält, einer Klebeschicht und einer abziehbaren Schutzfolie
- 3919.90.80.50Selbstklebende reflektierende Verbundfolie, auch in segmentierten Stücken, - auch mit einem Wasserzeichen, - auch mit einer Schicht Übertragungsfolie, einseitig mit einem Klebstoff beschichtet; die reflektierende Folie besteht aus: - einer Schicht Acryl- oder Vinylpolymer, - einer Schicht Poly(methylmethacrylat) oder Polycarbonat mit Mikroprismen - einer metallisierten Schicht, - einer Klebeschicht und - einer abziehbaren Schutzfolie - auch mit einer zusätzlichen Polyesterschicht
- 3919.90.80.53Bänder aus Acrylschaum: - auf einer Seite mit einem wärmeaktivierbaren Klebstoff oder druckempfindlichen Acrylklebstoff versehen, - auf der anderen Seite mit einem druckempfindlichen Acrylklebstoff versehen, - ein- oder beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie versehen - mit einer Schälhaftung („peel adhesion“) bei einem Winkel von 90° von mehr als 25 N/cm (nach ASTM D 3330)
- 3919.90.80.54Polyvinylchlorid-Folie, einseitig versehen mit - einer Polymerschicht, - einer Klebeschicht, - einer abziehbaren Trennschicht, einseitig geprägt, mit abgeflachten Kugeln, auch auf der anderen Seite mit einer Klebeschicht und einer metallisierten Polymerschicht versehen
- 3919.90.80.55Schwarze Polyvinylchlorid-Folie -mit einem Glanzgrad von mehr als 25 Grad (nach ASTM D 2457), -auch auf einer Seite mit einer Schutzfolie aus Polyethylenterephthalat und auf der anderen Seite mit einem mikrostrukturierten druckempfindlichen Acrylklebstoff und einer abziehbaren Schutzfolie versehen zur Verwendung bei der Herstellung von ausgestanzten Folien für Innen- und Außenflächen von Kraftfahrzeugen
- 3919.90.80.56Transparente Polyethylenfolie, einseitig mit einem wässrigen Acrylklebstoff beschichtet, mit einer Dicke von 30-50 μm, in Rollen mit einer Breite von 52 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 154 cm
- 3919.90.80.57Selbstklebende Polycarbonatfolie, bedruckt, auch geformt, mit: -einer Dicke von 0,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,4 mm, -Mindestabmessungen von 63 mm x 15 mm, -maximalen Abmessungen von 278 mm x 117 mm, -einem Gewicht von nicht mehr als 5 g pro Stück und bestimmt für den Einbau in ein programmierbares Kombiinstrument von Personenkraftwagen
- 3919.90.80.58Biaxial orientierte Folie aus Poly(methylmethacrylat), mit einer Dicke von 20 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 μm, einseitig mit einer Klebeschicht und einer abziehbaren Schutzfolie versehen
- 3919.90.80.65selbstklebende Folie mit einer Dicke von 40 µm oder mehr, jedoch nicht mehr als 475 µm, bestehend aus einer Schicht oder mehreren Schichten aus durchsichtigem metallisiertem oder gefärbtem Poly(ethylenterephthalat), auf der einen Seite mit einer kratzfesten Beschichtung und auf der anderen Seite mit einem druckempfindlichen Klebstoff und einer Abziehfolie versehen
- 3919.90.80.70selbstklebende Polierscheiben aus mikroporösem Polyurethan, auch mit einer Unterlage versehen
- 3919.90.80.80selbstklebende reflektierende Folie, bestehend aus mehreren Lagen, darunter: - einem Acrylharz-Copolymer, - Polyurethan, - einer metallisierten Schicht, auf einer Seite versehen mit Laserbeschriftung zum Schutz vor Fälschung, Veränderung oder Austausch der Daten sowie vor Vervielfältigung, oder mit einer offiziellen Kennzeichnung für eine bestimmte Verwendung, - Mikroglaskugeln und - einer Klebeschicht mit einer abziehbaren Schutzfolie auf einer oder auf beiden Seiten
- 3919.90.80.82Reflektierende Folie bestehend aus - einer Polyurethanschicht, - einer Schicht, die Mikrokugeln aus Glas enthält, - einer metallisierten Aluminiumschicht und - einer Klebeschicht, auf einer Seite oder auf beiden Seiten mit einer Schutzfolie bedeckt, - auch mit einer Polyvinylchloridschicht - einer Schicht, die Sicherheitsmarkierungen gegen Fälschung, Änderung oder Austausch von Daten oder Vervielfältigung oder eine offizielle Markierung für den vorgesehenen Verwendungszweck enthalten kann
- 3919.90.80.83Reflektions- oder Diffusionsfolien, in Rollen: -zum Schutz vor ultravioletter oder infraroter Wärmestrahlung, zur Anbringung an Fenstern, oder -zur gleichmäßigen Lichtübertragung und verteilung, für LCD-Module
- 3919.90.80.99andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3919.90.80?
Die Zolltarifnummer 3919.90.80 umfasst Tafeln, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3919.90.80?
Der Drittlandszollsatz für 3919.90.80 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3919.90.80?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391990. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3919.90.80?
3919.90.80 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3919.90.80 im Zolltarif eingeordnet?
3919.90.80 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3919 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen > 391990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3919.90.80?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3919.90.80 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-00945. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3919.90.80?
KN-Code 3919.90.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.