Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3920.49.10: Andere Tafeln, mit einer Dicke von 1 mm oder weniger

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3920.49.10 steht für Andere Tafeln, mit einer Dicke von 1 mm oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3920.49.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3920.49.10
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3920II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
  3. 3920.49aus Polymeren des Vinylchlorids, andere
  4. 3920.49.10Andere Tafeln, mit einer Dicke von 1 mm oder weniger

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3920.49.10

HS-Code3920.496 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3920.49.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI20917/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-10

Angaben des Antragstellers: Bei dem Material handelt es sich um einen Verbund aus PVC-Folie und Polychlortrifluorethylen (PCTFE oder auch Aclar genannt) als Barriereschicht gegen Wasserdampf. Die PVC-Lage der zweilagigen, ca. 300 µm dicken Folie ist dicker als die PCTFE-Lage. Der Weichmachergehalt ist geringer als 6 GHT. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die farblose, transparente Folie wurde durch ein Foto veranschaulicht. Befund: Es handelt sich um eine andere Kunststofffolie aus Polymeren des Vinylchlorids (charakterverleihend).

DEBTI16413/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-12

Angaben des Antragstellers: Aus PVC-Folie hergestellte Folien für die Primärverpackung der Lebensmittel- und Pharmaindustrie im Verbund aus PVC, PE und PVdC Feststellungen / Untersuchungen an Warenmustern: Es wurde ein farbloser, mehrlagiger Folienabschnitt mit einer Dicke von ca. 400 µm vorgelegt. Die PVC-Lage ist die dickste Lage der Folie. Befund: Es liegen Kunststofffolien aus Polymeren des Vinylchlorids (charakterverleihend) mit einem Weichmachergehalt von weniger als 6 GHT vor.

DEBTI16410/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-12

Angaben des Antragstellers: Aus PVC-Folie hergestellte Folien für die Primärverpackung der Lebensmittel- und Pharmaindustrie im Verbund aus PVC, PE und PVdC Feststellungen / Untersuchungen an Warenmustern: Es wurde ein farbloser, mehrlagiger Folienabschnitt mit einer Dicke von ca. 350 µm vorgelegt. Die PVC-Lage ist die dickste Lage der Folie. Befund: Es liegen Kunststofffolien aus Polymeren des Vinylchlorids (charakterverleihend) mit einem Weichmachergehalt von weniger als 6 GHT vor.

DEBTI16403/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-12

Angaben des Antragstellers: Aus PVC-Folie hergestellte Folien für die Primärverpackung der Lebensmittel- und Pharmaindustrie im Verbund aus PVC, TE und PVdC Feststellungen / Untersuchungen an Warenmustern: Es wurde ein farbloser, mehrlagiger Folienabschnitt mit einer Dicke von ca. 310 µm vorgelegt. Die PVC-Lage ist die dickste Lage der Folie. Befund: Es liegen Kunststofffolien aus Polymeren des Vinylchlorids (charakterverleihend) mit einem Weichmachergehalt von weniger als 6 GHT vor.

DEBTI16414/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-12

Angaben des Antragstellers: Aus PVC (weichmacherfrei) hergestellte Folien für die Primärverpackung der Lebensmittel- und Pharmaindustrie im Verbund aus PVC, PE, PVdC, PE und PVC Feststellungen an Warenmustern: Es wurde ein farbloser, mehrlagiger Folienabschnitt mit einer Dicke von ca. 370 µm vorgelegt. Die beiden äußeren PVC-Lagen sind jeweils ca. 100 µm dick, die mittlere Lage (laut Antrag PVdC) ist ca. 100 µm dick. Als Zwischenlagen liegen 2 Polyethylenlagen von ca. 30 µm vor. Befund: Es liegen Kunststofffolien aus Polymeren des Vinylchlorids (charakterverleihend) mit einem Weichmachergehalt von weniger als 6 GHT vor.

DEBTI20813/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-12

Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um eine ca. 274 µm dicke Folie, die aus PVC und PVdC (weichmacherfrei) hergestellt und für die Primärverpackung der Lebensmittel- und Pharmaindustrie verwendet wird. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Abschnitt einer farblosen, transparenten, zweilagigen Folie vorgelegt. Die eine Seite besteht aus Polyvinylchlorid (ca. 0,25 mm dick, charakterverleihend) und die andere Seite aus Polyvinylidenchlorid (ca. 0,02 mm dick). Der Gehalt an Weichmacher beträgt weniger als 6 GHT. Befund: Es liegen Kunststofffolien aus Polymeren des Vinylchlorids mit einem Gehalt an Weichmachern von weniger als 6 GHT und einer Dicke von 1 mm oder weniger vor.

DEBTI14387/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-13

Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um Folien, die aus PVC (weichmacherfrei) hergestellt und für die Primärverpackung der Lebensmittel- und Pharmaindustrie verwendet werden. Die einlagigen Mono-Folien weisen verschiedene Materialstärken (60 - 800 µm) und Einfärbungen auf. Befund: Es liegen Kunststofffolien aus Polymeren des Vinylchlorids mit einer Dicke von 1 mm oder weniger vor.

DEBTI18210/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-07-22

Angaben des Antragstellers: Bei dem Material handelt es sich um einen Verbund aus PVC-Folie und Polychlortrifluorethylen (PCTFE oder auch Aclar genannt) als Barriereschicht gegen Wasserdampf. Nach vorliegenden Datenblättern dient die Folie zur Herstellung von Blisterpackungen für Tabletten. Feststellungen / Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Abschnitt einer farblosen, transparenten, zweilagigen Folie mit einer Dicke von ca. 300 µm vorgelegt. Die PVC-Lage ist dicker als die PCTFE-Lage. Der Weichmachergehalt ist geringer als 6 GHT. Befund: Es liegt eine Kunststofffolie aus Polymeren des Vinylchlorids (charakterverleihend) im Sinne der Unterposition (KN) 3920 4910 vor.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3920

Zu Unterpositionen 3920 4910 und 3920 4990: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3920 43 und 3920 49 des HS.

Pos. 3920

Zu Unterpositionen 3920 43 und 3920 49: Erzeugnisse dieser Unterpositionen unterscheiden sich auf Grund ihres Gehaltes an Weichmachern. Im hier gegebenen Zusammenhang werden Primärweichmacher und Sekundärweichmacher zusammen genommen (siehe auch Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel). Primärweichmacher sind Substanzen mit geringer Flüchtigkeit, die, wenn sie zu einem Polymer zugegeben werden, im Allgemeinen eine Zunahme der Biegsamkeit des Polymers bewirken (z.B. Phthalsäureester, Adipinsäureester, Trimellitsäureester, Phosphorsäureester, Sebacinsäureester, Azelainsäureester). Sekundärweichmacher, auch als ‚Extender‘ bezeichnet, werden selten ohne andere Zusätze als Weichmacher verwendet. Wenn sie zusammen mit Primärweichmachern eingesetzt werden, wird die Wirkung des Primärweichmachers verändert oder verbessert. …

Pos. 3920

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3920.49.10?

Die Zolltarifnummer 3920.49.10 umfasst Andere Tafeln, mit einer Dicke von 1 mm oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3920.49.10?

Der Drittlandszollsatz für 3920.49.10 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3920.49.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392049. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3920.49.10?

3920.49.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3920.49.10 im Zolltarif eingeordnet?

3920.49.10 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3920 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage > 392049 aus Polymeren des Vinylchlorids, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3920.49.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3920.49.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI20917/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3920.49.10?

KN-Code 3920.49.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.