Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3920.49.10.99: Andere Tafeln, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3920.49.10.99 steht für Andere Tafeln, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3920.49.10.99 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3920.49.10.99
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3920II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
  3. 3920.49aus Polymeren des Vinylchlorids, andere
  4. 3920.49.10mit einer Dicke von 1 mm oder weniger
  5. 3920.49.10.99Andere Tafeln, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3920.49.10.99

HS-Code3920.496 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3920.49.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3920.49.10.9910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI60755/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-25

Angaben des Antragstellers: Sichtschutzstreifen aus PVC (Polyvinylchlorid, nicht weichgemacht); rechteckig; auf Rolle; Länge 20,5 m x Breite 19 cm x 0,46 mm) Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Nach einer vorgelegten Abbildung handelt es sich um einen grünen, aufgerollten Streifen. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus Polymeren des Vinylchlorids, andere, mit einer Dicke von 1 mm oder weniger, andere, andere

DEBTI39653/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-07

Angaben des Antragstellers: Bei dem Material handelt es sich um einen Verbund aus PVC-Folien und einer Polychlortrifluorethylenfolie (PCTFE). Die beiden PVC-Lagen der dreilagigen, ca. 340 µm dicken Folie sind dicker als die PCTFE-Lage. Der Weichmachergehalt ist geringer als 6 GHT. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden mehrere quadratische, farblose, transparente Folien (10x10 cm) vorgelegt. Die Folien sind dreilagig aufgebaut, wobei die äußeren Lagen aus Polyvinylchlorid bestehen und die Mittellage aus einem Polychlortrifluorethylen besteht. Befund: Es handelt sich um eine andere Kunststofffolie aus Polymeren des Vinylchlorids (charakterverleihend).

DEBTI52605/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-10

Angaben des Antragstellers: Es handelt sich um ein farbloses, transparentes Band aus Polyvinylchlorid auf der Rolle. Es weist eine Breite von 17,5 mm, eine Dicke von 0,185 mm und eine Länge von 100 m auf. Das Band hat einen Weichmachergehalt von weniger als 6 GHT und wird für Einschlaganker verwendet. Befund: Andere Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus Polymeren des Vinylchlorids, andere, mit einer Dicke von 1 mm oder weniger, andere, andere

CZBTI51/150587/2024-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2027-07-30

Dle deklarovaných údajů se jedná o potištěnou PVC fólii, určenou k ochraně školní lavice (školní ubrus). Fólie není lehčená, zesílená, laminovaná ani jinak kombinovaná s jinými materiály. Potisk je s ohledem na účel použití výrobku pouze podružné povahy. Tloušťka výrobku: 0,15 mm. Množství změkčovadel: < 6 % hmotnostních. Dodáváno v různých velikostech a designových modifikacích.

DEBTI42101/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-06

Angaben des Antragstellers: PVC-BAND für Einschlaganker, PVC-BAND 17,5 MM X 0,185 MM X 100M Bei dem Artikel handelt es sich um ein Polyvinylchlorid-Band auf der Rolle, welches eine Länge von 100 Metern aufweist. Feststellungen an einem Warenmuster: Farbloses, transparentes Band aus Polyvinylchlorid (Breite ca. 1,7 cm) mit einem Weichmachergehalt von ca. 0,7 GHT. Befund: Es liegt ein Band aus Polymeren des Vinylchlorids vor.

IE15NT-14-3075-02Erteilt von IEGültig bis 2021-06-03

PVC FOIL IN ROLLS THAT IS NON-CELLULAR AND NOT REINFORCED, LAMINATED, SUPPORTED OR SIMILARLY COMBINED WITH OTHER MATERIALS, CONTAINING NO PLASTICISERS AND OF A THICKNESS NOT EXCEEDING 1MM

DE19427/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-22

Angaben des Antragstellers: Deckblatt aus Hart-PVC in DIN A4 mit einer Dicke von 200 µm Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Rechteckiger Abschnitt einer transparente Kunststofffolie. Der Weichmachergehalt liegt unter 6 GHT. Befund: Es liegt eine Kunststofffolie aus Polyvinylchlorid im Sinne der Unterposition 3920 4910 vor.

GB502943856Erteilt von GBGültig bis 2020-12-31

RECTANGULAR PLASTIC FILM SHEETS MADE OF PVC WITHOUT PLASTICISER. THEY HAVE A THICKNESS OF LESS THAN 1 MM AND MEASURE 30 X 21 CENTIMETRES. THEY HAVE NOT BEEN FURTHER WORKED, AND ARE INTENDED FOR USE TO PROTECT DOCUMENTS

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3920

Zu Unterpositionen 3920 4910 und 3920 4990: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3920 43 und 3920 49 des HS.

Pos. 3920

Zu Unterpositionen 3920 43 und 3920 49: Erzeugnisse dieser Unterpositionen unterscheiden sich auf Grund ihres Gehaltes an Weichmachern. Im hier gegebenen Zusammenhang werden Primärweichmacher und Sekundärweichmacher zusammen genommen (siehe auch Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel). Primärweichmacher sind Substanzen mit geringer Flüchtigkeit, die, wenn sie zu einem Polymer zugegeben werden, im Allgemeinen eine Zunahme der Biegsamkeit des Polymers bewirken (z.B. Phthalsäureester, Adipinsäureester, Trimellitsäureester, Phosphorsäureester, Sebacinsäureester, Azelainsäureester). Sekundärweichmacher, auch als ‚Extender‘ bezeichnet, werden selten ohne andere Zusätze als Weichmacher verwendet. Wenn sie zusammen mit Primärweichmachern eingesetzt werden, wird die Wirkung des Primärweichmachers verändert oder verbessert. …

Pos. 3920

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3920.49.10.99?

Die Zolltarifnummer 3920.49.10.99 umfasst Andere Tafeln, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3920.49.10.99?

Der Drittlandszollsatz für 3920.49.10.99 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3920.49.10.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392049. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3920.49.10.99?

3920.49.10.99 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3920.49.10.99 im Zolltarif eingeordnet?

3920.49.10.99 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3920 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage > 392049 aus Polymeren des Vinylchlorids, andere > 39204910 mit einer Dicke von 1 mm oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3920.49.10.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3920.49.10.99 erfasst, zum Beispiel DEBTI60755/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3920.49.10.99?

TARIC-Code 3920.49.10.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.