Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3920.62: Andere Tafeln, aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3920.62 steht für Andere Tafeln, aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern, aus Poly(ethylenterephthalat). Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

3920.62 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3920.62
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3920II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
  3. 3920.62Andere Tafeln, aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern, aus Poly(ethylenterephthalat)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3920.62

HS-Code3920.626 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE2448/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-28

Angaben des Antragstellers: Technische Verbund-Filterfolie zum selektiven Filtern, Reduzieren und Gewichten/Verlagern von optischen Wellenlängen zur Verwendung als schattenspendender Sonnenschutz für Mensch, Tiere und Pflanzen sowie für therapeutische Anwendungen unter Verwendung von natürlichem und künstlichem Licht. Zum Aufbau und zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Demnach liegt ein mehrlagiges Folienerzeugnis vor. Die nicht konfektionierte Rohware ist eine Rollenware (Breite 1,00 m bis 1,50 m in diversen Längen; Dicke: 80 - 150 µm). Feststellungen an einer Warenprobe: Es wurde eine transparente, bedruckte (Aufdruck für die Einreihung nur nebensächlich), leicht metallisch glänzende, grau-braune Folie vorgelegt. Befund: Es handelt sich um eine Folie aus Poly(ethylenterephthalat) (charakterverleihend) im Sinne der Unterposition (HS) 3920 62.

FR-RTC-2015-004446Erteilt von FRGültig bis 2021-09-29

FEUILLE DE MATIERE PLASTIQUE (POLYETHYLENE TEREPHTALATE) D’UNE EPAISSEUR DE 100 MICRONS, NON ALVEOLAIRE, NON RENFORCEE, NI STRATIFIEE, NI MUNIE D’UN SUPPORT, NI PAREILLEMENT ASSOCIEE A D’AUTRES MATIERES, DE DIMENSION 605 X 440 CM.

FR-RTC-2015-004444Erteilt von FRGültig bis 2021-09-17

MATIERE PLASTIQUE (PETF) EN FEUILLES, NON ALVEOLAIRE, NON RENFORCEE, NI STRATIFIEE, NI MUNIE D’UN SUPPORT. L’EPAISSEUR DU PETF EST COMPRISE ENTRE 152 ET 307 MICRONS. LE FORMAT DES FEUILLES EST DE 605 X 440 CM.

FR-RTC-2014-001670Erteilt von FRGültig bis 2020-04-24

FEUILLE MULTICOUCHE TRANSPARENTE EN MATIERE PLASTIQUE NON ALVEOLAIRE, DE PET MAJORITAIRE (POLYETHYLENE TEREPHTALATE), D'UNE EPAISSEUR N'EXCEDANT PAS 0,35MM, RECOUVERTE SUR SES DEUX FACES DE RESINE EPOXY.

DE1377/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-03-17

Angabendes Antragstellers: Folien aus Polyethylenterephthalat Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster zur verbindlichen Zolltarifauskunft DE HH/952/08-1: Farblose, transparente, glänzende Kunststofffolie mit einer Dicke von ca. 42 µm. IR-Spektrum: wie Polyethylenterephthalat. Befund: Es liegt eine Kunststofffolie aus Polyethylenterephthalat im Sinne der Position 3920 vor.

DE2028/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-03-17

Angaben des Antragstellers: Deckfolie, aus Polyester zum Versiegeln der Blistergurte Die Folie besteht aus einem Polyesterfilm (Polyethylenterephthalat) (Dicke: 0,0233 mm) und einem heißschmelzenden Kleber (Dicke: 0,03 mm). Die Folie liegt in Form von Rollen (Länge: 300 m, 500 m) mit unterschiedlichen Breiten (z. B. 5,3 mm, 9,2 mm, 13,3 mm, 21,0 mm, 25,5 mm, 37,5 mm, 49,5 mm, 65,5 mm, 81,5 mm) vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es liegt ein mehrlagiges Kunststoffband im Sinne der Position 3920 vor. Der Charakter des Bandes wird durch die Trägerschicht aus Polyethylenterephthalat bestimmt.

DE1230/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-03-04

Angaben des Antragstellers: Polyester basierender Retransfer-Film zum Bedrucken bzw. Schutz von Karten im Retransfer-Druckverfahren. Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Farblose, transparente Kunststofffolie (aus Polyethylenterephthalat), die in regelmäßigen Abständen mit schwarzen Streifen bedruckt ist. Die Folie (Breite: ca. 9,6 cm, Dicke: ca. 20 µm) ist auf eine grüne Kunststoffspule aufgewickelt. Eine schwarze Leerspule dient der Aufnahme der verbrauchten Folie (siehe Abbildung). Befund: Es liegt eine Kunststofffolie aus Polyethylenterephthalat im Sinne der Position 3920 vor.

DEHH/1054/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-05-20

Angaben des Antragstellers: Polyesterfolie in Dicken von 40 bis 60 µm, transparent, nicht laminiert oder weiter bearbeitet, auf Rollen gewickelt. Die Ware kommt in Breiten von 400 bis 700 mm in den Handel. Untersuchungsergebnis eines Warenmusters: farblose, transparente, glänzende Folie; Dicke: 0,05 mm. IR-Spektrum: wie Polyethylenterephthalat.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3920

Zu Unterposition 3920 62 19: Verordnung (EG) Nr. 1224/2003 der Kommission vom 9. Juli 20031) (RV L 1224/2003): 1. Folie aus nicht geschäumtem Kunststoff, mit einer Gesamtdicke von ungefähr 0,011 mm, bestehend aus einer Poly(ethylenterephthalat)-(PET)-Folie, die auf einer Seite mit Aluminium metallisiert und anschließend mit alkyliertem Melaminharz (Lack) beschichtet wurde. Der Kunststoff mit dem größten Gesamtanteil ist Poly(ethylenterephthalat). Die Metallisierung erfolgt im Vakuum und die metallisierte Folie ist lichtdurchlässig. Die Folie kann bei der Herstellung von Rettungsdecken verwendet werden. Unterposition 3920 6219 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN und dem Wortlaut der KN-Positionen 3920, 3920 62 und 3920 6219. …

Pos. 3920

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3920.62?

Die Zolltarifnummer 3920.62 umfasst Andere Tafeln, aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern, aus Poly(ethylenterephthalat). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3920.62?

Für 3920.62 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 3920.62?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392062. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3920.62?

3920.62 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3920.62 im Zolltarif eingeordnet?

3920.62 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3920 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3920.62?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3920.62 erfasst, zum Beispiel DE2448/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3920.62?

HS-Unterposition 3920.62 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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