Zolltarifnummer 3920.62.19: Andere Tafeln, mit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3920.62.19 steht für Andere Tafeln, mit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3920.62.19 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3920.62.19
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- 3920II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
- 3920.62aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern, aus Poly(ethylenterephthalat)
- 3920.62.19Andere Tafeln, mit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3920.62.19
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: FTF HOT PEEL FILM 60CM X 100M, wird zur Herstellung von Drucken auf Gewebematerialien durch Druckmaschinen verwendet. Die Folie besteht zu 92 GHT aus Polyethylenterephthalat und zu 8 GHT aus Harzen und Farbstoffen. Es wurde kein Warenmuster vorgelegt. Nach Recherchen ist die Folie ca. 75 µm dick und wird als Transferfilm verwendet. Die Folie wird nicht zum Herstellen von Fotopolymer-Hochdruckplatten verwendet. Befund: Es liegt eine andere Folie aus Polyethylenterephthalat, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage mit einer Dicke von 0 , 35 mm oder weniger vor.
Angaben des Antragstellers: Folie, wird zur Herstellung von Drucken auf Gewebematerialien durch Druckmaschinen verwendet. Die Folie besteht zu 92 GHT aus Polyethylenterephthalat und zu 8 GHT aus Harzen und Farbstoffen. Es wurde kein Warenmuster vorgelegt. Nach Recherchen ist die Folie ca. 75 µm dick und wird als Transferfilm verwendet. Die Folie wird nicht zum Herstellen von Fotopolymer-Hochdruckplatten verwendet. Befund: Es liegt eine andere Folie aus Polyethylenterephthalat, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage mit einer Dicke von 0 , 35 mm oder weniger vor.
Angaben: Deckfolie aus Polyester zum Versiegeln der Blistergurte. Die Folie besteht aus einem Polyesterfilm (Polyethylenterephthalat; Dicke: 0 , 0233 mm) und einem heißschmelzenden Kleber (Dicke: 0 , 03 mm). Die Folie liegt in Form von Rollen (Länge: 300 m, 500 m und 1000 m) mit unterschiedlichen Breiten (z. B. 5 , 3 mm, 9 , 2 mm, 13 , 3 mm, 21 , 0 mm, 25 , 5 mm, 37 , 5 mm, 49 , 5 mm, 65 , 5 mm, 81 , 5 mm) vor. Es wurde kein Warenmuster vorgelegt. Befund: Andere Folien, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Polyestern, aus Poly(ethylenterephthalat), mit einer Dicke von 0 , 35 mm oder weniger
Feuille rectangulaire en matière plastique de polyéthylène téréphtalate non alvéolaire, non renforcée, ni stratifiée, ni munie d'un support, ni pareillement associée à d'autres matières, d'une épaisseur n'excédant pas 0,35mm. L'article comprend une impression de couleur bleue sur une face faisant référence à une marque. L'article sera ensuite présenté sous forme de ruban, et il sera utilisé dans l'ouverture facile de portions fromagères.
Angaben des Antragstellers: Rettungsdecke aus metallisierter PET-Folie in silber/gold (1,2 x 1,6 m bzw. 1,6 x 2,1 m, Foliendicke < 0,35 mm). Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch Abbildungen veranschaulicht, auf denen sich die Ware als rechteckig zugeschnittene einseitig gold-glänzende, silberne Folie darstellt. Befund: Polyethylenterephthalat-Folie mit einer Dicke von weniger als 0,35 mm.
Angaben des Antragstellers: Es handelt sich um weiße, einseitig matte, rechteckig zugeschnittene, einlagige, wetterfeste Folien im DIN A4-Format aus Polyethylenterephthalat mit einer Dicke von 0,12 mm. Die Folien sind zu 100 Stück in einer Verkaufsverpackung aufgemacht. Befund: Andere Folien, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Polyestern, aus Poly(ethylenterephthalat), mit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger, andere
Angaben des Antragstellers: Röntgenverstärkerfolie auf Rolle mit einer Breite von 44 cm und einer Länge von 37 m. Die Folie ist ca. 0,4 - 0,6 mm dick und besteht aus Polyethylenterephthalat mit einer Calciumwolframatbeschichtung. Es wurde kein Warenmuster vorgelegt. Befund: Es liegt eine andere Folie aus Polyethylenterephthalat, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage mit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger vor.
Een transparante folie gemaakt van poly(ethyleentereftalaat), waarvan een zijde is bedekt met een laag aluminiumoxide door vacuümopdamping, met een totale dikte van 12 micrometer. De folie wordt gebruikt voor verwerking in flexibele verpakkingen, zowel bedrukt als onbedrukt, voor de voedingsmiddelenindustrie.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3920 62 19: Verordnung (EG) Nr. 1224/2003 der Kommission vom 9. Juli 20031) (RV L 1224/2003): 1. Folie aus nicht geschäumtem Kunststoff, mit einer Gesamtdicke von ungefähr 0,011 mm, bestehend aus einer Poly(ethylenterephthalat)-(PET)-Folie, die auf einer Seite mit Aluminium metallisiert und anschließend mit alkyliertem Melaminharz (Lack) beschichtet wurde. Der Kunststoff mit dem größten Gesamtanteil ist Poly(ethylenterephthalat). Die Metallisierung erfolgt im Vakuum und die metallisierte Folie ist lichtdurchlässig. Die Folie kann bei der Herstellung von Rettungsdecken verwendet werden. Unterposition 3920 6219 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN und dem Wortlaut der KN-Positionen 3920, 3920 62 und 3920 6219. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 3920.62.19.05Folie aus Poly(ethylenterephthalat), in Rollen - mit einer Dicke von 0,335 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,365 mm und - mit einer Goldschicht mit einer Dicke von 0,03 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,06 μm
- 3920.62.19.08Folien aus Poly(ethylenterephthalat), nicht mit Klebstoff überzogen, mit einer Dicke von nicht mehr als 25 µm: - entweder nur in der Masse gefärbt, - oder in der Masse gefärbt und einseitig metallbedampft
- 3920.62.19.28Undurchsichtige Poly(ethylenterephthalat)-Folie: -jede äußere Schicht mit einer Dicke von 7 nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 nm, -mit einer Zugfestigkeit von 300 N/cm oder mehr (nach ASTM D 882), -mit einer Gesamtdicke von 200 µm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 µm -mit einer Breite von 600 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1600 mm - auf der einen Seite mit einer Lage aus Fluorpolymer und auf der anderen Seite mit einem Klebstoff und einer Lage aus Polyvinylidendifluorid oder auf beiden Seiten mit Polyvinylidendifluorid oder Polyvinylfluorid auf der Grundlage von Fluorpolymer-Verbundwerkstoffen überzogen
- 3920.62.19.32Durchsichtige Poly(ethylenterephthalat)folie, -beidseitig mit einer Dicke von 7 nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 nm, oder beidseitig mit einer Dicke von 7 µm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 µm, auch mit Schichten organischer Stoffe auf Acrylbasis, -mit einer Oberflächenspannung von 36 dyn/cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 39 dyn/cm, oder 3 oder 4 durchsichtigen Schichten, einer zweiten PET-Schicht und anderen, Fluorharz enthaltenden Schichten, -mit einer Lichtdurchlässigkeit von mehr als 70 %, -mit einem Trübungswert von nicht mehr als 1,3 %, -mit einer Gesamtdicke von 10 µm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 µm, -mit einer Breite von 800 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 600 mm
- 3920.62.19.38Folien aus Poly(ethylenterephthalat), mit einer Dicke von nicht mehr als 12 µm, einseitig beschichtet mit einer Aluminiumoxidschicht mit einer Dicke von nicht mehr als 35 nm
- 3920.62.19.48Folien auch in Rollen aus Poly(ethylenterephthalat): - beidseitig beschichtet mit einer Schicht aus Epoxidacrylharz, - mit einer Gesamtdicke von 37 µm (± 3 µm)
- 3920.62.19.52Folien aus Poly(ethylenterephthalat), Poly(ethylennaphtalat) oder einem ähnlichen Polyester, auf einer Seite mit Metallen und/oder Metalloxiden bedampft, mit einem Gehalt an Aluminium von weniger als 0,1 GHT, mit einer Dicke von nicht mehr als 300 µm und mit einem spezifischen Oberflächenwiderstand von nicht mehr als 10 000 Ohm (pro Viereck) (nach Methode ASTM D 257)
- 3920.62.19.60Folie aus Poly(ethylenterephthalat) - mit einer Dicke von nicht mehr als 20 µm, - auf mindestens einer Seite überzogen mit einer Gasbarriereschicht aus einer Polymermatrix mit eingebettetem Siliciumdioxid oder Aluminiumoxid und einer Dicke von nicht mehr als 2 µm
- 3920.62.19.70Folie aus Poly(ethylenterephthalat) in Rollen, mit: -einer Dicke von 35 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 μm, -einer Zugfestigkeit von 40 MPa oder mehr in der Maschinenrichtung (MD) und von 200 MPa oder mehr in der Querrichtung (TD), -einer Bruchreißdehnung von mindestens 400 % in MD und von mindestens 30 % in TD, -einer Wärmeschrumpfung (in Wasser bei 90 °C/10 s) in MD von 0,49 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,51 %, -einer dynamischen Wärmeschrumpfung (zwischen 55 °C und 70 °C) in TD von nicht mehr als 20 Prozentpunkten, -einer Lichtdurchlässigkeit von 85 % oder mehr, -einem Trübungsgrad von 6 % oder weniger, -einer Oberflächenspannung von 38 mN/m oder mehr, -einer Dichte von 1,30 g/cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,34 g/cm³, -einer vom Hersteller angegebenen Haltbarkeitsdauer von mindestens 12 Monaten
- 3920.62.19.79Reflektierende Folie aus Polyethylenterephthalat, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, mit -einer Dicke von 0,07 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,15 mm, -einer Breite von 762 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 350 mm
- 3920.62.19.85Dreilagige transparente Kunststofffolie, bestehend aus einer 15 µm dicken Schicht aus fluoriertem Polymer (FCC) (EVA), einer 275 μm dicken Schicht aus Polyethylenterephthalat (PET) und einer 25 μm dicken Schicht aus fluoriertem Polymer (FCC) mit -einer Gesamtdicke von 300 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 330 μm -einer Zugfestigkeit von 375 N/cm oder mehr in Längs- und Querrichtung (ASTM D-882) -einer geringen thermischen Schrumpfung von 1 % oder weniger bei 150 °C für 30 Minuten -einer geringen Wasserdampfdurchlässigkeit von 2,5 g/m²•d oder weniger -einer hohen Durchschlagsspannung von 18 kV oder mehr und -einer Teilentladungsspannung von 1 500 VDC oder mehr (BG/T 123542.2-2009) zur Verwendung als Schutzschicht auf der Rückseite von Photovoltaikmodulen
- 3920.62.19.99andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3920.62.19?
Die Zolltarifnummer 3920.62.19 umfasst Andere Tafeln, mit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3920.62.19?
Der Drittlandszollsatz für 3920.62.19 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3920.62.19?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392062. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3920.62.19?
3920.62.19 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3920.62.19 im Zolltarif eingeordnet?
3920.62.19 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3920 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage > 392062 aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern, aus Poly(ethylenterephthalat). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3920.62.19?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3920.62.19 erfasst, zum Beispiel DEBTI28850/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3920.62.19?
KN-Code 3920.62.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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