Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3920.99.28.90.0: Andere Tafeln, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3920.99.28.90.0 steht für Andere Tafeln, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3920.99.28.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3920.99.28.90.0
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3920II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
  3. 3920.99aus anderen Kunststoffen, aus anderen Kunststoffen
  4. 3920.99.28aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert, andere
  5. 3920.99.28.90andere
  6. 3920.99.28.90.0Andere Tafeln, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3920.99.28.90.0

HS-Code3920.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3920.99.288 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3920.99.28.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3920.99.28.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A003aManufactures of non-"fusible" aromatic polyimides in film, sheet, tape or ribbon form having any of the following:
  • 1A003Manufactures of non-"fusible" aromatic polyimides in film, sheet, tape or ribbon form having any of the following:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI31500/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-01

Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan Die Folie ist wie folgt aufgebaut: 1) Polyesterträger (160 µm PET) 2) Glaskugeln (70 µm) + Alu (2 µm) + Polyester-Hotmelt (25 µm) + Polyurethan-Hotmelt (40 µm) 3) Schutzfolie (3 µm) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine graue Folie vorgelegt, die einseitig mit eingebetteten Glaskügelchen versehen ist. Die Folie befindet sich auf einer Trägerfolie. Die Folie aus Polyurethan ist charakterverleihend, die Trägerfolie ist zolltarifrechtlich nicht relevant. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Kunststoffen, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen

DEBTI31489/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-01

Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine weiße, quadratisch zugeschnittene Folie aus Polyurethan mit eingebetteten Glaskugeln vorgelegt. Die Folie ist mit einer Schutzfolie aus Polyethylenterephthalat versehen. Die Folie aus Polyurethan ist charakterverleihend. Die Schutzfolie aus Polyethylenterephthalat ist für die Einreihung nicht relevant. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Kunststoffen, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen

DEBTI31507/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-01

Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan Feststellungen: Es wurde eine schwarze Folie vorgelegt, die einseitig mit Glaskügelchen versehen ist und mit einer Trägerfolie versehen ist. Charakterverleihend ist die Folie aus Polyurethan, die Trägerfolie ist zolltariflich nicht relevant. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Kunststoffen, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen

DEBTI31498/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-01

Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan Feststellungen: Es wurde eine dunkelgraue Folie aus Polyurethan vorgelegt, die mit Glaskügelchen versehen ist und auf beiden Seiten eine Schutzfolie aufweist. Charakterverleihend ist die Polyurethanfolie, Schutzfolien sind zolltariflich nicht relevant. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Kunststoffen, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen

DEBTI31504/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-01

Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan Die Folie ist wie folgt aufgebaut: 1) Trägerfolie (50 - 70 µm) 2) Aluminisierte Glaskugeln + Polyurethan-Hotmelt 3) Polyester-Schutzfolie (75 µm) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine silberfarbene Folie vorgelegt, die mit Glaskügelchen versehen ist und zwischen zwei Schutzfolien vorliegt. Charakterverleihend ist die Polyurethanfolie. Die Trägerfolie und die Schutzfolie sind zolltariflich nicht relevant. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Kunststoffen, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen

DEBTI31499/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-01

Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan Die Folie ist wie folgt aufgebaut: 1) Trägerfolie 2) Aluminisierte Glaskugeln + Polyurethan-Hotmelt 3) Polyethylenschutzfilm Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine silbergraue Folie vorgelegt, die einseitig mit Glaskügelchen versehen ist und zwischen zwei Folien vorliegt. Charakterverleihend besteht die Folie aus Polyurethan. Schutzfolie und Trägerfolie sind zolltariflich nicht relevant. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Kunststoffen, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen

DEBTI31130/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-27

Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan; die Folie ist wie folgt aufgebaut: 1) Polyesterträger 2) Glaskugeln in Polyurethan-Hotmelt 3) Schutzfilm aus Polyurethan Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein silberfarbener Folienabschnitt mit eingebetteten Glaskügelchen vorgelegt. Die Folie ist auf einer Seite mit einer trüben, transparenten und auf der anderen Seite mit einer transparenten Träger- bzw. Schutzfolie versehen. Befund: Folien aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert

DEBTI30535/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-23

Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan Die Folie ist wie folgt aufgebaut: 1) Polyesterträger (160 µm PET) 2) Glaskugeln (60 µm) + Alu (2 µm) + Polyurethan-Hotmelt (85 µm) 3) Schutzfilm (3 µm) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein silbergrauer Folienabschnitt mit eingebetteten Glaskügelchen vorgelegt. Die Folie ist auf einer Seite mit einer trüben, transparenten und auf der anderen Seite mit einer farblosen, transparenten Träger- bzw. Schutzfolie versehen. Die Polyesterträgerfolie dient lediglich der weiteren Verarbeitung. Charakterverleihend ist die Lage aus Polyurethan. Befund: Folien aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3920

Zu Unterposition 3920 99: 1. Rechteckige, in einer Pressform hergestellte Platten aus gehärtetem Casein, deren Ränder lediglich leicht abgeschrägt sind, um das Herausnehmen aus der Form zu erleichtern, mit dem offensichtlichen Charakter von Halberzeugnissen, die zu anderen Erzeugnissen verarbeitet werden sollen (z. B. zu Knopf-Rohlingen durch Ausschneiden oder Ausstanzen).

Pos. 3920

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3920.99.28.90.0?

Die Zolltarifnummer 3920.99.28.90.0 umfasst Andere Tafeln, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3920.99.28.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 3920.99.28.90.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3920.99.28.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392099. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3920.99.28.90.0?

3920.99.28.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3920.99.28.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

3920.99.28.90.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3920 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage > 392099 aus anderen Kunststoffen, aus anderen Kunststoffen > 39209928 aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert, andere > 3920992890 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3920.99.28.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3920.99.28.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI31500/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 3920.99.28.90.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3920.99.28.90.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A003a, 1A003. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3920.99.28.90.0?

Warennummer 3920.99.28.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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