Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3921.13.10.00: Andere Tafeln, aus Weichschaum

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3921.13.10.00 steht für Andere Tafeln, aus Weichschaum. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3921.13.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3921.13.10.00
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3921II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen
  3. 3921.13aus Zellkunststoff, aus Polyurethanen
  4. 3921.13.10aus Weichschaum
  5. 3921.13.10.00Andere Tafeln, aus Weichschaum

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3921.13.10.00

HS-Code3921.136 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3921.13.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3921.13.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-07511Erteilt von FRGültig bis 2029-04-06

Bande souple, d'une largeur de 2,5 cm, conditionnée en rouleau, fabriquée à partir de deux films de matière plastique alvéolaire (polyuréthane) entre lesquels se trouve un réseau de filaments synthétiques (polyéthylène) pouvant s'apparenter à un voile de nontissé. Ce voile n'est pas visible à l’œil nu. Le produit dénommé "Overgrip" est destiné à être apposé sur le manche d'une raquette de tennis afin d'optimiser l'adhérence et d'absorber la transpiration.

DEBTI40520/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-01

Angaben des Antragstellers: Filterschwamm aus Polyurethan (Weichschaum), grobporiger Filterschwamm, blau, 280 x 280 x 75 mm. Feststellungen an einem Warenfoto: Block aus einem zelligen, blauen Material. Befund: Block aus Polyurethan-Weichschaum.

SEBTITV-2025-15616Erteilt von SEGültig bis 2028-09-18

Bilsvampar; enligt uppgift fem stycken rektangulära och porösa tvättsvampar av polyuretanskum föreliggande i detaljhandelsförpackning av plast. Tvättsvampar avsedda för bilvård.

FRBTIFR-BTI-2025-02937Erteilt von FRGültig bis 2028-08-13

Ouvrage en mousse de matière plastique alvéolaire (polyuréthane), flexible, se présentant sous la forme d’une éponge de forme rectangulaire. L’article, destiné aux nettoyage de surfaces -poêles, casseroles, plaques…). Il n’est pas abrasif. L’article est conditionné en lot de 2 unités.

FRBTIFR-BTI-2025-02156Erteilt von FRGültig bis 2028-07-02

Article composite flexible constitué d’une étoffe de bonneterie démaillable blanche (polyester), servant de simple support, non grattée, enduite sur une face de polyuréthane alvéolaire marron visible à l’œil nu. L’article est conditionné en forme de rouleau avec une laize de 137 cm. Il est destiné à être utilisé pour fabriquer des gants de boxe et des casques de protection.

DEBTI17464/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-19

Angaben des Antragstellers: Autoschwamm aus Polyurethan, Maße: 160 x 110 x 50 mm, Verpackung: Banderole. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein brauner Block (ca. 16 x 10 x 5 cm) aus einem zelligen, elastischen Material mit Banderole vorgelegt. Befund: Block aus Polyurethan-Weichschaum.

DEBTI16171/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-16

Angaben des Antragstellers: Autoschwamm aus Polyurethan Feststellungen an einem Warenmuster: Ein brauner, rechteckiger, zelliger Block (Abmessungen: ca. 20 x 12 x 8,5 cm), mit einer bunt-bedruckten Banderole umwickelt. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen; aus Zellkunststoff; aus Polyurethanen; aus Weichschaum

DEBTI13439/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-09

Angaben des Antragstellers: Grobstaubfilter aus Polyurethan-(PUR-)Weichschaumstoff Die Grobstaubfilter sind als Zubehör für Beatmungsapparate der Position 9019 bestimmt. Sie sind als auswechselbare Teile konzipiert und dienen dazu, den Beatmungsapparat für seine vorgesehene Funktion nutzbar zu machen, indem sie den Luftstrom filtern. Untersuchungen an einem Warenmuster: Schwarze, rechteckige, zellige Matten mit den Maßen 6,3 x 3,9 x 0,5 cm. Befund: Es liegen rechteckige Blöcke aus Zellkunststoff (hier Polyurethanschaum) vor.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3921

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen aus Kunststoffen, andere als solche der Pos. 3918, 3919 oder 3920 oder des Kapitels 54. Zu dieser Position gehören somit nur Zellkunststoffwaren oder solche, die verstärkt, laminiert, unterlegt oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden sind. (Bezüglich der Tarifierung von Tafeln, Platten, usw. in Verbindung mit anderen Stoffen gelten die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Im Sinne der Anmerkung 10 zu diesem Kapitel gelten als „Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen“ ausschließlich Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet (z. B. …

Pos. 3921

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2141/89 der Kommission vom 14. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 205/22) (RV L 2141/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Leichtplatten, quadratisch oder rechteckig, hergestellt aus einer Platte expandierten Polystyrols, beidseitig mit einem Blatt Papier bedeckt. Die Gesamtdicke des Papiers macht weniger als 10 v. H. der Gesamtdicke der Ware aus. Unterposition 3921 1100 Verordnung (EWG) Nr. 314/90 der Kommission vom 5. Februar 1990 (ABl. EG Nr. L 35/9) (RV L 314/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 6. Rechteckige 4–16 mm dicke Schaumstoffplatten aus ca. 60 % Copolymeren des Ethylen-Vinylacetats (gesättigt) sowie 40 % Füllstoffen und Pigmenten. …

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25:

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils). (Stand: 29.07.2026)

Pos. 3921

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des BFH vom 19.10.2021 - VII R 27/19 über die Zollaussetzung für Polypropylenfolien: Leitsatz: 1. Eine vZTA wird nicht gemäß Art. 12 Abs. 5 Buchst. a Ziffer i ZK ungültig, wenn eine Verordnung über eine Zollaussetzung für Waren bestimmter Taric-Codes lediglich durch eine Klarstellung und nicht durch eine neue Regelung geändert wird und die vZTA von Anfang an rechtswidrig war. (Rn.25) 2. Die Zollaussetzung für Polypropylenfolien des Taric-Codes 3921 19 00 91 0 gilt nur für Waren, die die entsprechenden Beschaffenheitsmerkmale i.S. von Anhang I der VO 1387/2013 aufweisen; die AV 3 Buchst. b ist auf Taric-Ebene nicht anzuwenden. (Rn.40) (Rn.41) Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3921.13.10.00?

Die Zolltarifnummer 3921.13.10.00 umfasst Andere Tafeln, aus Weichschaum. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3921.13.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 3921.13.10.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3921.13.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392113. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3921.13.10.00?

3921.13.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3921.13.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

3921.13.10.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3921 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen > 392113 aus Zellkunststoff, aus Polyurethanen > 39211310 aus Weichschaum. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3921.13.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3921.13.10.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-07511. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3921.13.10.00?

TARIC-Code 3921.13.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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