Zolltarifnummer 3921.19.00: Andere Tafeln, aus Zellkunststoff, aus anderen Kunststoffen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3921.19.00 steht für Andere Tafeln, aus Zellkunststoff, aus anderen Kunststoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3921.19.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3921.19.00
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3921.19.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Tissu à armure toile de fibres synthétiques (polyester), recouvert sur ses deux faces de matière plastique alvéolaire (polydimethylsiloxane). Cette enduction est perceptible à l’œil nu. Poids : 354 g/m².
Angaben des Antragstellers: 4 Stück Glitzermoosgummi in den Farben pink, türkis, hellgrün, weiß (Größe der Platten: 14 , 5 x 10 cm; Dicke: 2 mm, Material PE und Glitzer). Das Glitzermoosgummi ist mit anderen Materialien in einer Kreativ-Box GLITTER verpackt. Diese Materialien können zusammen oder auch einzeln bei anderen Bastelarbeiten verwendet werden. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde auf Abbildungen veranschaulicht, auf denen alle Bestandteile der Verpackungseinheit zu sehen sind. Befund: Tafeln und Platten aus anderen Zellkunststoffen.
Il s’agit d’une éponge de forme rectangulaire, constituée de trois couches : - deux couches externes, de couleur blanche, composées de matière plastique à base de mousse de mélamine, et - d’une couche interne, de couleur noire, composée de matière plastique synthétique à base de mousse de polyuréthane. Les trois couches sont contrecollées à l’aide d’une colle polyuréthane.
Angaben des Antragstellers: Mega-Bastelset 550-teilig hier: Moosgummiplatten, Größe: 21 x 29,7 cm (DIN A4) Feststellungen an einem Warenmuster: Platten in verschiedenen Farben aus Polyethylen. Die Platten liegen im Format DIN A4 vor und bestehen aus einem Zellkunststoff. Insgesamt fünf Moosgummiplatten sind gemeinsam mit Wackelaugen (DEBTI-26601/25-1), Pompons (DEBTI-26601/25-2), Pfeifenreinigern (DEBTI-26601/25-3), Moosgummiformen (DEBTI-26601/25-4) sowie Moosgummistickern (DEBTI-26601/25-5) als Verkaufseinheit in einem bedruckten Polybeutel mit einem bedruckten Pappeinleger aufgemacht. Die Moosgummiplatten können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten z.B. für Puppen, Plüschtiere, Tassen o.ä. verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Die einzelnen Bestandteile (s. DEBTI-26601/25-1 bis DEBTI-26601/25-5) sind daher getrennt einzureihen. Befund: Es liegen andere Tafeln und Platten aus einem anderen Zellkunststoff vor.
Lastra alveolare supportata su uno strato polimerico di EVA, stratificata con una pellicola di allumino e rinforzata con una rete a maglia aperta di fibra di vetro. Spessore nominale 11 mm.
Gąbka do czyszczenia różnego rodzaju zabrudzeń. Działanie gąbki aktywuje się po jej zmoczeniu zwykłą wodą. Wykonana z żywicy melaminowej (tworzywo komórkowe). Jest to biały, przycięty na wymiar blok. Dostępna w różnych wymiarach m.in.: ok. 11 x 7 x 2,5 cm, 9 x 6 x 3 cm, 9 x 6 x 5 cm, 7 x 5 x 2 cm, 10 x 6 x 2 cm. Pakowana zbiorczo w kartonie.
Angaben: Kaschierverbundmaterial, zum Einsatz im Bereich Automobil-Interieur. Die einzureihende Ware ist hier speziell für die spätere Verwendung für KFZ-Innenverkleidungen (Mittelkonsolen) bestimmt. Das Material wird in Form von Rollenware (Bahnenware) mit einer Breite von ca. 1480mm gehandelt und besteht aus einer Lage PVC-Kunstleder mit Narbenprägung (=Oberware), einem Copolyester Schmelzkleber, einer Lage Polyolefinschaum (=Zwischenware) und aus einer Lage aus tiefschmelzendem, thermoplastischem Copolyester- Klebevlies (=Unterware). Feststellungen: Es wurde ein Abschnitt eines mehrlagigen Flächenerzeugnisses vorgelegt, bestehend aus einer braunen Oberseite mit Narbenprägung mit darunterliegendem grauen Schaum, einer Gewirkeverstärkung und einer Unterlage aus einem schwarz-grauen Schaum mit Vlies. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen, aus Zellkunststoff, aus anderen Kunststoffen
Angaben des Antragstellers: Dämmmaterial aus geschäumtem Polyester in verschiedenen rechteckigen Zuschnitten, das in einem Klimagerät verbaut wird Befund: Andere Platten aus Kunststoffen, aus Zellkunststoff, aus anderen Kunststoffen
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen aus Kunststoffen, andere als solche der Pos. 3918, 3919 oder 3920 oder des Kapitels 54. Zu dieser Position gehören somit nur Zellkunststoffwaren oder solche, die verstärkt, laminiert, unterlegt oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden sind. (Bezüglich der Tarifierung von Tafeln, Platten, usw. in Verbindung mit anderen Stoffen gelten die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Im Sinne der Anmerkung 10 zu diesem Kapitel gelten als „Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen“ ausschließlich Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet (z. B. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2141/89 der Kommission vom 14. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 205/22) (RV L 2141/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Leichtplatten, quadratisch oder rechteckig, hergestellt aus einer Platte expandierten Polystyrols, beidseitig mit einem Blatt Papier bedeckt. Die Gesamtdicke des Papiers macht weniger als 10 v. H. der Gesamtdicke der Ware aus. Unterposition 3921 1100 Verordnung (EWG) Nr. 314/90 der Kommission vom 5. Februar 1990 (ABl. EG Nr. L 35/9) (RV L 314/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 6. Rechteckige 4–16 mm dicke Schaumstoffplatten aus ca. 60 % Copolymeren des Ethylen-Vinylacetats (gesättigt) sowie 40 % Füllstoffen und Pigmenten. …
Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils). (Stand: 29.07.2026)
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des BFH vom 19.10.2021 - VII R 27/19 über die Zollaussetzung für Polypropylenfolien: Leitsatz: 1. Eine vZTA wird nicht gemäß Art. 12 Abs. 5 Buchst. a Ziffer i ZK ungültig, wenn eine Verordnung über eine Zollaussetzung für Waren bestimmter Taric-Codes lediglich durch eine Klarstellung und nicht durch eine neue Regelung geändert wird und die vZTA von Anfang an rechtswidrig war. (Rn.25) 2. Die Zollaussetzung für Polypropylenfolien des Taric-Codes 3921 19 00 91 0 gilt nur für Waren, die die entsprechenden Beschaffenheitsmerkmale i.S. von Anhang I der VO 1387/2013 aufweisen; die AV 3 Buchst. b ist auf Taric-Ebene nicht anzuwenden. (Rn.40) (Rn.41) Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 3921.19.00.10für bestimmte Luftfahrzeuge
- 3921.19.00.30Blöcke mit Zellstruktur, enthaltend: - Polyamid-6 oder Poly(epoxyanhydrid), - falls vorhanden 7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 GHT Polytetrafluorethylen, - 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT anorganische Füllstoffe
- 3921.19.00.50Poröse Membran aus Polytetrafluorethylen (PTFE), laminiert auf einen nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spunbonded) Vliesstoff aus Polyester mit - einer Gesamtdicke von mehr als 0,05 mm, jedoch nicht mehr als 0,20 mm, - einem Wassereintrittsdruck zwischen 5 und 200 kPa, gemäß ISO 811, und - einer Luftdurchlässigkeit von 0,08 cm$3/cm$2/s oder mehr, gemäß ISO 5636-5
- 3921.19.00.53Platten aus geschlossenzelligem Silikonschaum mit: -einer Dicke von 2,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,8 mm, -einer Wärmedämmung von mehr als 0,25 Km²/W, jedoch nicht mehr als 0,4 Km²/W (gemäß ASTM-C518) -einer Durchschlagfestigkeit von mehr als 3,0 Kv/mm, jedoch nicht mehr als 3,8 Kv/mm (gemäß ASTM- D149)
- 3921.19.00.55Streifen aus mikroporösem Polytetrafluorethylen auf einem Träger aus Vlies, -gewickelt auf einer Rolle mit einem Kern von 3 Zoll, -mit einer Breite von 69,5 mm, 40,8 mm, 36,5 mm, 20 mm, 13,5 mm oder 10 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Filtern für Nierendialysegeräte und intravenösen Anwendung
- 3921.19.00.65Transparente, mikroporöse, mit Acrylsäure veredelte Polyethylenfolie auf Rollen, zur Herstellung von Separatoren von Alkalibatterien, mit -einer Breite von 98 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 mm, -einer Dicke von 15 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 μm
- 3921.19.00.75Mikroporöse einlagige Polypropylenfolie oder mikroporöse dreilagige Folie aus Polypropylen, Polyethylen und Polypropylen, jeweils mit: -Null Schrumpf quer zur Produktionsrichtung, -einer Gesamtdicke von 8 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 μm, -einer Breite von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 mm, -einer Länge von mehr als 200 m, jedoch nicht mehr als 8 000 m, -einer mittleren Porengröße zwischen 0,02 μm und 0,1 μm, -auch mit einem Polypropylen-Vlies mit einer Dicke von 50 bis 200 μm beschichtet, -auch mit einem oberflächenaktiven Stoff überzogen, -auch ein- oder beidseitig mit einer Keramikschicht mit einer Dicke von 1 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 μm überzogen, -auch ein- oder beidseitig mit einem PVDF-Bindemittel oder einem ähnlichen Bindemittel mit einer Dicke von 0,5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 μm überzogen
- 3921.19.00.95Folien aus Polyethersulfon, mit einer Dicke von nicht mehr als 200 µm
- 3921.19.00.99andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3921.19.00?
Die Zolltarifnummer 3921.19.00 umfasst Andere Tafeln, aus Zellkunststoff, aus anderen Kunststoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3921.19.00?
Der Drittlandszollsatz für 3921.19.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3921.19.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392119. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3921.19.00?
3921.19.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3921.19.00 im Zolltarif eingeordnet?
3921.19.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3921 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen > 392119 aus anderen Kunststoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3921.19.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3921.19.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-01897. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 3921.19.00 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3921.19.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C010. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3921.19.00?
KN-Code 3921.19.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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