Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3921.19.00.75: Mikroporöse einlagige Polypropylenfolie oder mikroporöse dreilagige Folie aus…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3921.19.00.75 steht für Mikroporöse einlagige Polypropylenfolie oder mikroporöse dreilagige Folie aus Polypropylen, Polyethylen und Polypropylen, jeweils mit: -Null Schrumpf quer zur Produktionsrichtung, -einer Gesamtdicke von 8 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 μm, -einer Breite von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 mm, -einer Länge von mehr als 200 m, jedoch nicht mehr als 8 000 m, -einer mittleren Porengröße zwischen 0,02 μm und 0,1 μm, -auch mit einem Polypropylen-Vlies mit einer Dicke von 50 bis 200 μm beschichtet, -auch mit einem oberflächenaktiven Stoff überzogen, -auch ein- oder beidseitig mit einer Keramikschicht mit einer Dicke von 1 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 μm überzogen, -auch ein- oder beidseitig mit einem PVDF-Bindemittel oder einem ähnlichen Bindemittel mit einer Dicke von 0,5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 μm überzogen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3921.19.00.75 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3921.19.00.75
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3921II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen
  3. 3921.19aus anderen Kunststoffen
  4. 3921.19.00aus Zellkunststoff, aus anderen Kunststoffen
  5. 3921.19.00.75Mikroporöse einlagige Polypropylenfolie oder mikroporöse dreilagige Folie aus Polypropylen, Polyethylen und Polypropylen, jeweils mit: -Null Schrumpf quer zur Produktionsrichtung, -einer Gesamtdicke von 8 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 μm, -einer Breite von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 mm, -einer Länge von mehr als 200 m, jedoch nicht mehr als 8 000 m, -einer mittleren Porengröße zwischen 0,02 μm und 0,1 μm, -auch mit einem Polypropylen-Vlies mit einer Dicke von 50 bis 200 μm beschichtet, -auch mit einem oberflächenaktiven Stoff überzogen, -auch ein- oder beidseitig mit einer Keramikschicht mit einer Dicke von 1 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 μm überzogen, -auch ein- oder beidseitig mit einem PVDF-Bindemittel oder einem ähnlichen Bindemittel mit einer Dicke von 0,5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 μm überzogen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3921.19.00.75

HS-Code3921.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3921.19.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3921.19.00.7510 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3921

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen aus Kunststoffen, andere als solche der Pos. 3918, 3919 oder 3920 oder des Kapitels 54. Zu dieser Position gehören somit nur Zellkunststoffwaren oder solche, die verstärkt, laminiert, unterlegt oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden sind. (Bezüglich der Tarifierung von Tafeln, Platten, usw. in Verbindung mit anderen Stoffen gelten die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Im Sinne der Anmerkung 10 zu diesem Kapitel gelten als „Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen“ ausschließlich Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet (z. B. …

Pos. 3921

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2141/89 der Kommission vom 14. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 205/22) (RV L 2141/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Leichtplatten, quadratisch oder rechteckig, hergestellt aus einer Platte expandierten Polystyrols, beidseitig mit einem Blatt Papier bedeckt. Die Gesamtdicke des Papiers macht weniger als 10 v. H. der Gesamtdicke der Ware aus. Unterposition 3921 1100 Verordnung (EWG) Nr. 314/90 der Kommission vom 5. Februar 1990 (ABl. EG Nr. L 35/9) (RV L 314/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 6. Rechteckige 4–16 mm dicke Schaumstoffplatten aus ca. 60 % Copolymeren des Ethylen-Vinylacetats (gesättigt) sowie 40 % Füllstoffen und Pigmenten. …

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25:

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils). (Stand: 29.07.2026)

Pos. 3921

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des BFH vom 19.10.2021 - VII R 27/19 über die Zollaussetzung für Polypropylenfolien: Leitsatz: 1. Eine vZTA wird nicht gemäß Art. 12 Abs. 5 Buchst. a Ziffer i ZK ungültig, wenn eine Verordnung über eine Zollaussetzung für Waren bestimmter Taric-Codes lediglich durch eine Klarstellung und nicht durch eine neue Regelung geändert wird und die vZTA von Anfang an rechtswidrig war. (Rn.25) 2. Die Zollaussetzung für Polypropylenfolien des Taric-Codes 3921 19 00 91 0 gilt nur für Waren, die die entsprechenden Beschaffenheitsmerkmale i.S. von Anhang I der VO 1387/2013 aufweisen; die AV 3 Buchst. b ist auf Taric-Ebene nicht anzuwenden. (Rn.40) (Rn.41) Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3921.19.00.75?

Die Zolltarifnummer 3921.19.00.75 umfasst Mikroporöse einlagige Polypropylenfolie oder mikroporöse dreilagige Folie aus Polypropylen, Polyethylen und Polypropylen, jeweils mit: -Null Schrumpf quer zur Produktionsrichtung, -einer Gesamtdicke von 8 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 μm, -einer Breite von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 mm, -einer Länge von mehr als 200 m, jedoch nicht mehr als 8 000 m, -einer mittleren Porengröße zwischen 0,02 μm und 0,1 μm, -auch mit einem Polypropylen-Vlies mit einer Dicke von 50 bis 200 μm beschichtet, -auch mit einem oberflächenaktiven Stoff überzogen, -auch ein- oder beidseitig mit einer Keramikschicht mit einer Dicke von 1 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 μm überzogen, -auch ein- oder beidseitig mit einem PVDF-Bindemittel oder einem ähnlichen Bindemittel mit einer Dicke von 0,5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 μm überzogen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3921.19.00.75?

Der Drittlandszollsatz für 3921.19.00.75 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3921.19.00.75?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392119. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3921.19.00.75?

3921.19.00.75 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3921.19.00.75 im Zolltarif eingeordnet?

3921.19.00.75 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3921 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen > 392119 aus anderen Kunststoffen > 39211900 aus Zellkunststoff, aus anderen Kunststoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3921.19.00.75?

Zu 3921.19.00.75 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 3921.19.00.75 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3921.19.00.75 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C010. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3921.19.00.75?

TARIC-Code 3921.19.00.75 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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