Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3921.90.10.90.0: Andere Tafeln, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3921.90.10.90.0 steht für Andere Tafeln, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3921.90.10.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3921.90.10.90.0
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3921II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen
  3. 3921.90andere
  4. 3921.90.10aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert, aus Polyester
  5. 3921.90.10.90andere
  6. 3921.90.10.90.0Andere Tafeln, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3921.90.10.90.0

HS-Code3921.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3921.90.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3921.90.10.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3921.90.10.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE10651/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-09-22

Angaben des Antragstellers: Platten aus weißem, fiberglasverstärktem Kunststoff Größe: 290 x 590 mm, 2,29 mm stark Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Harte Platte aus weißem, glasfaserverstärktem Kunststoff (Alkydharz), die jeweils mit einer dünnen, weißen Kunststoffschicht (Polyacrylat) und einer farblosen, transparenten Kunststoffschicht (Polyacrylat) überzogen ist. Befund: Es liegt eine glasfaserverstärkte Kunststoffplatte, charakterbestimmend aus einem Alkydharz, im Sinne der Position 3921 vor.

DE12117/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-11-13

Angaben des Antragstellers: UNISUB Plattenware, Art. UNI-5513, UNI-5528 aus weißem, fiberglasverstärktem Kunststoff. Größe: 290 x 590 mm, 2 mm stark Die Ware UNI-5528 ist beidseitig bedruckbar; die Ware UNI-5513 ist einseitig bedruckbar. Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Harte Platte aus weißem, glasfaserverstärktem Kunststoff (Alkydharz), die beidseitig jeweils mit einer dünnen, weißen Kunststoffschicht (Polyacrylat) und einer farblosen, transparenten Kunststoffschicht (Polyacrylat) überzogen ist (Dicke: ca. 2,4 mm). Befund: Es liegt eine glasfaserverstärkte Kunststoffplatte, charakterbestimmend aus einem Alkydharz, im Sinne der Position 3921 vor.

DE9283/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-08-28

Angaben des Antragstellers: geruchlose, gut deckende Viskose-Flockfolie mit Schmelzkleber zur Verarbeitung auf allen marktüblichen Schneideplottern (Farbe: schwarz; 25 lfm x 50 cm) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Streifen eines schwarzen, samtähnlichen Materials vorgelegt, welches auf einer Seite mit einer grau-blauen Folie und auf der anderen Seite mit einer farblosen, transparenten Schutzfolie versehen ist (Dicke ohne Schutzfolie: ca. 0,55 mm). Befund: Es handelt sich um eine mit Scherstaub verbundene Folie aus Kunststoff im Sinne der Unterposition (KN) 3921 9010.

DE9271/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-08-28

Angaben des Antragstellers: geruchlose, gut deckende Viskose-Flockfolie mit Schmelzkleber zur Verarbeitung auf allen marktüblichen Schneideplottern (Farbe: weiß; 25 lfm x 50 cm) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Streifen eines weißen, samtähnlichen Materials vorgelegt, welches auf einer Seite mit einer weißen Folie und auf der anderen Seite mit einer farblosen, transparenten Schutzfolie versehen ist (Dicke ohne Schutzfolie: ca. 0,55 mm). Befund: Es handelt sich um eine mit Scherstaub verbundene Folie aus Kunststoff im Sinne der Unterposition (KN) 3921 9010.

DE11574/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-08-04

Angaben des Antragstellers: Wand- und Deckensysteme aus glasfaserverstärktem Kunststoff Einseitig strukturierte Platten oder Rollen aus einem Alkydharz, welches mit Glasfasern verstärkt ist. Die Platten oder Rollen sind mit einer dünnen Polyesterfolie beschichtet. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden weiße, einseitig strukturierte, starre Platten aus mit Glasfasern verstärktem Kunststoff vorgelegt. Die Platten sind auf einer Seite mit einer dünnen Beschichtung versehen. Die Platten sind nicht weiter bearbeitet. Befund: Es handelt sich um glasfaserverstärkte Platten aus Kunststoff der Unterposition (KN) 3921 9010.

DE21636/10-1Erteilt von DEGültig bis 2017-05-08

Angaben des Antragstellers: Isolierpapier für die Nutisolation eines Rotors Dreilagiges Erzeugnis aus einem Polyesterfilm (Dicke: 5 mil (0,127 mm)) beidseitig mit einem Vlies aus Polyesterfasern (mit einer Kaolin / Styrol-Acryl-Beschichtung imprägniert und mit einem Polyesterfilm laminiert; Dicke: 3 mil (0,0762 mm)) versehen. Die Ware liegt in Form von Rollen mit einer Breite von 1,2 inch (30,48 mm) vor. Untersuchungsergebnis an einem Warenmuster: Abschnitt einer transparenten, beidseitig mit einem beschichteten, weißen Vlies versehenen Kunststofffolie (Abmessungen: ca. 3 x 2 cm; Dicke: ca. 0,28 mm). Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen: andere: aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert: aus Polyester: andere

DE610/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-08-08

Angaben des Antragstellers: Laminiertes mehrlagiges Segeltuch Feststellungen an einem Warenmuster aus dem Jahr 2008: farblose, transparente, zweilagige Kunststofffolie, in die ein grobmaschiges Gewebe aus längs und diagonal laufenden, sich kreuzenden grünen Fäden eingebettet ist. Gesamtdicke: ca. 0,35 - 0,39 mm. IR-Spektrum der Folie: wie Polyethylenterephthalat. IR-Spektrum der grünen Fäden steht nicht im Widerspruch zu der Angabe, dass es sich um Aramidfasern handeln soll. Danach liegt eine verstärkte Kunststofffolie aus Polyester vor.

DE613/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-08-08

Angaben des Antragstellers: Laminiertes, mehrlagiges Segeltuch Feststellungen an einem Warenmuster aus dem Jahr 2008: farblose, transparente, zweilagige Kunststofffolie, in die ein grobmaschiges Gewebe aus unterschiedlich breiten, längs und diagonal laufenden, schwarzen Fäden eingebettet ist. Gesamtdicke: ca. 0,24 - 0,42 mm. IR-Spektrum der Folie: wie Polyethylenterephthalat. IR-Spektren der schwarzen Fäden stehen nicht im Widerspruch zu der Angabe, dass es sich u.a. um Aramidfasern handeln soll. Danach liegt eine verstärkte Kunststofffolie aus Polyester vor.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3921

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen aus Kunststoffen, andere als solche der Pos. 3918, 3919 oder 3920 oder des Kapitels 54. Zu dieser Position gehören somit nur Zellkunststoffwaren oder solche, die verstärkt, laminiert, unterlegt oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden sind. (Bezüglich der Tarifierung von Tafeln, Platten, usw. in Verbindung mit anderen Stoffen gelten die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Im Sinne der Anmerkung 10 zu diesem Kapitel gelten als „Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen“ ausschließlich Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet (z. B. …

Pos. 3921

Zu Unterpositionen 3921 90 oder 3926 90: 1. Treibriemen oder Förderbänder aus einem Kunststoffband (aus einer oder mehreren zusammengeklebten Lagen bestehend), das auf einer oder beiden Seiten – nur zum besseren Haften – mit Chromleder überzogen ist. Zu Unterposition 3921 90: 2. Blätter, bestehend aus stark mit Melaminharz getränktem Papier, die, wenn sie gefaltet werden, wegen ihrer spröden Beschaffenheit brechen und die die wesentlichen Eigenschaften von Papier verloren haben. Die Blätter werden zum Herstellen von Laminaten verwendet. 3. Laminiertes Produkt aus Textil und Kunststoff, bestehend aus zwei Folien aus transparentem Polyethylen, die die zwei äußeren Schichten des laminierten Produkts bilden, und einer inneren Gewebeschicht oder Kern. …

Pos. 3921

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2141/89 der Kommission vom 14. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 205/22) (RV L 2141/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Leichtplatten, quadratisch oder rechteckig, hergestellt aus einer Platte expandierten Polystyrols, beidseitig mit einem Blatt Papier bedeckt. Die Gesamtdicke des Papiers macht weniger als 10 v. H. der Gesamtdicke der Ware aus. Unterposition 3921 1100 Verordnung (EWG) Nr. 314/90 der Kommission vom 5. Februar 1990 (ABl. EG Nr. L 35/9) (RV L 314/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 6. Rechteckige 4–16 mm dicke Schaumstoffplatten aus ca. 60 % Copolymeren des Ethylen-Vinylacetats (gesättigt) sowie 40 % Füllstoffen und Pigmenten. …

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25:

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils). (Stand: 29.07.2026)

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3921.90.10.90.0?

Die Zolltarifnummer 3921.90.10.90.0 umfasst Andere Tafeln, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3921.90.10.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 3921.90.10.90.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3921.90.10.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3921.90.10.90.0?

3921.90.10.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3921.90.10.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

3921.90.10.90.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3921 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen > 392190 andere > 39219010 aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert, aus Polyester > 3921901090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3921.90.10.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3921.90.10.90.0 erfasst, zum Beispiel DE10651/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3921.90.10.90.0?

Warennummer 3921.90.10.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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