Zolltarifnummer 3921.90.55: Andere Tafeln, aus Kondensationspolymerisations- und…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3921.90.55 steht für Andere Tafeln, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3921.90.55 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3921.90.55
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- 3921II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen
- 3921.90andere
- 3921.90.55Andere Tafeln, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3921.90.55
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A001aComponents made from fluorinated compounds, as follows:
- 1A003bManufactures of non-"fusible" aromatic polyimides in film, sheet, tape or ribbon form having any of the following:
- 1C210'Fibrous or filamentary materials' or prepregs, other than those specified in 1C010.a., .b. or .e., as follows:
- 1A003bManufactures of non-"fusible" aromatic polyimides in film, sheet, tape or ribbon form having any of the following:
- 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Feuille composite semi-rigide, de couleur bleue, composée d’une grille de fibres tissées de polyester, à mailles ouvertes, recouverte sur une face d’un film en matière plastique (polyéthylène téréphtalate – PET), et sur l’autre face de ce même film en matière plastique enduit de silicone. La matière plastique est non alvéolaire et perceptible à l’œil nu. Ce produit est conditionné en laize de : 200 mm à 1660 mm. Poids : 210 g/m².
Tissu blanc à armure toile, constitué de monofilaments de fibres synthétiques (polyamide), enduit sur une face de matière plastique (polydimethylsiloxane), et imprégné de cette même matière sur l’autre face. Grammage : 274 g/m².
Tissu à armure toile, en polyester, totalement enduit sur ses deux faces de matière plastique (polyuréthane ignifugé), non alvéolaire, perceptible à l’œil nu. Poids total : 350g/m² - Laize totale : 158 cm.
Tissu à armure toile en filaments synthétiques d'aramide, présentant sur ses deux faces une enduction de matière plastique non alvéolaire et perceptible à l'oeil nu (polyuréthane ignifugé). Grammage : 400g/m²
Angaben des Antragstellers: Wand- und Deckenverkleidung mit dekorativer PVC-Kunstleder-Oberfläche verbunden mit einem GFK Laminat. Der Aufbau wird überwiegend als Sichtanwendung in Sandwich-Konstruktionen oder als Decken- oder Wandbelag verwendet. Feststellungen an einem Warenmuster: Beigefarbene, nicht biegsame Kunststoffplatte, rechteckig zugeschnitten, die Rückseite ist mit im Harz eingebetteten Glasfasern versehen. Die mittlere Lage besteht aus einer weißen Schaumstofflage und einem weißen Gewirke, welches sich an der Oberfläche der beigefarbenen Lage abzeichnet. Die Platte ist ca. 2000 µm dick, wobei die dickste Lage aus einem Alkydharz mit Glasfaserverstärkung besteht. Die dickste Lage aus dem Alkydharz bestimmt den Charakter der Ware. Befund: Andere Platte, aus Kunststoffen, andere, aus Kondensationspolymerisations- oder Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, andere
Angaben des Antragstellers: Wand- und Deckenverkleidung mit dekorativer PVC-Gewebe-Oberfläche verbunden mit einem GFK Laminat. Das PVC-Gewebe besteht aus mit PVC ummantelten PES-Fasern (Polyester). Das Laminat besteht aus einem Harz aus ungesättigtem Polyester oder Epoxid verstärkt mit pulver-gebundener Glasmatte und/oder Glasgewebe und/oder Glasgelege als Träger. Die Rückseite des Laminats lässt die Glasstruktur erkennen. Die Ware wird überwiegend in Sichtanwendungen in Sandwich-Konstruktionen oder als Boden- oder Wandbelag verwendet. Feststellungen an einem Warenmuster: Grau-schwarz meliertes Gewebe aus Kunststoff ummantelten Polyesterfasern; rechteckig zugeschnitten; die Rückseite ist mit einem Harz versehen. Unter der Harzbeschichtung befindet sich ein weißes Vlies. Die gesamte Ware stellt sich als eine harte, steife Platte dar, die ca. 2 mm dick ist, wobei die dickste Lage die mit Glasfasern verstärkte Epoxidharzlage ist. Die dickste Lage aus dem Epoxidharz bestimmt den Charakter der Ware. Befund: Andere Platte, aus Kunststoffen, andere, aus Kondensationspolymerisations- oder Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, andere
Angaben des Antragstellers: Wand- und Deckenverkleidung mit dekorativer Textil-Oberfläche verbunden mit einem GFK Laminat. Die textile Oberfläche besteht aus einem Vlies verklebt auf einem Abstandsgewirke. Das Laminat bestehend aus einem Harz aus ungesättigtem Polyester oder Epoxid verstärkt mit pulver-gebundener Glasmatte und/oder Glasgewebe und/oder Glasgelege als Träger. Die Rückseite des Laminats lässt die Glasstruktur erkennen. Die Ware wird überwiegend für Sichtanwendungen in Sandwich-Konstruktionen oder als Decken- oder Wandbelag verwendet. Feststellungen an einem Warenmuster: Beigefarbenes, aufgerautes Gewirke, rechteckig zugeschnitten, die Rückseite ist mit einer Harzbeschichtung versehen. Die Mittellage besteht aus einem weißen Abstandsgewirke. Gesamtdicke der Ware ca. 5 mm. Die Lage aus dem glasfaserverstärkten Alkydharz ist charakterverleihend, da aufgrund der hohen Steifigkeit kein Spinnstofferzeugnis vorliegt. Befund: Andere Platte, aus Kunststoffen, andere, aus Kondensationspolymerisations- oder Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, andere
Angaben des Antragstellers: Thermally Conductive Insulator Pad aus Silikonkautschuk (Dicke ca. 0 , 25 mm) -Zusammensetzung: Silikonfolie mit Aluminiumoxid gefüllt (95 GHT) verstärkt mit einem Glasfasergewebe (5 GHT)- Es wurde kein Warenmuster vorgelegt, nach einer Abbildung und einem technischen Datenblatt liegt Folgendes vor: Folie aus einem rosafarbenen Material. Das Material ist elastisch und ein Gewebe ist in das Material vollständig eingebettet. Die gefüllte Silikonlage ist für die Ware charakterverleihend. Befund: Andere verstärkte Folien aus Kondensationspolymerisationserzeugnissen
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen aus Kunststoffen, andere als solche der Pos. 3918, 3919 oder 3920 oder des Kapitels 54. Zu dieser Position gehören somit nur Zellkunststoffwaren oder solche, die verstärkt, laminiert, unterlegt oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden sind. (Bezüglich der Tarifierung von Tafeln, Platten, usw. in Verbindung mit anderen Stoffen gelten die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Im Sinne der Anmerkung 10 zu diesem Kapitel gelten als „Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen“ ausschließlich Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet (z. B. …
Zu Unterpositionen 3921 90 oder 3926 90: 1. Treibriemen oder Förderbänder aus einem Kunststoffband (aus einer oder mehreren zusammengeklebten Lagen bestehend), das auf einer oder beiden Seiten – nur zum besseren Haften – mit Chromleder überzogen ist. Zu Unterposition 3921 90: 2. Blätter, bestehend aus stark mit Melaminharz getränktem Papier, die, wenn sie gefaltet werden, wegen ihrer spröden Beschaffenheit brechen und die die wesentlichen Eigenschaften von Papier verloren haben. Die Blätter werden zum Herstellen von Laminaten verwendet. 3. Laminiertes Produkt aus Textil und Kunststoff, bestehend aus zwei Folien aus transparentem Polyethylen, die die zwei äußeren Schichten des laminierten Produkts bilden, und einer inneren Gewebeschicht oder Kern. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2141/89 der Kommission vom 14. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 205/22) (RV L 2141/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Leichtplatten, quadratisch oder rechteckig, hergestellt aus einer Platte expandierten Polystyrols, beidseitig mit einem Blatt Papier bedeckt. Die Gesamtdicke des Papiers macht weniger als 10 v. H. der Gesamtdicke der Ware aus. Unterposition 3921 1100 Verordnung (EWG) Nr. 314/90 der Kommission vom 5. Februar 1990 (ABl. EG Nr. L 35/9) (RV L 314/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 6. Rechteckige 4–16 mm dicke Schaumstoffplatten aus ca. 60 % Copolymeren des Ethylen-Vinylacetats (gesättigt) sowie 40 % Füllstoffen und Pigmenten. …
Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils). (Stand: 29.07.2026)
Unterteilungen dieser Nummer
- 3921.90.55.25Prepregplatten oder -rollen, Polyimidharz enthaltend
- 3921.90.55.35Glasfaser, mit Epoxidharz getränkt, zur Verwendung bei der Herstellung von Chipkarten
- 3921.90.55.40Dreilagige Gewebebahn, auf Rollen, - mit einer inneren Lage aus 100 % Nylon Taffeta oder mit Nylon/Polyester gemischtem Taffeta, - beidseitig mit Polyamid beschichtet, - mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 135 μm, - mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 80 g/m$2
- 3921.90.55.70Membran mit einer Polyamid- und einer Polysulfonschicht auf einer Trägerschicht aus Poly(ethylenterephtalat) mit -einer Gesamtdicke von 0,25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,40 mm, -einem Gesamtgewicht von 109 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 114 g/m²,
- 3921.90.55.90andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3921.90.55?
Die Zolltarifnummer 3921.90.55 umfasst Andere Tafeln, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3921.90.55?
Der Drittlandszollsatz für 3921.90.55 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3921.90.55?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3921.90.55?
3921.90.55 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3921.90.55 im Zolltarif eingeordnet?
3921.90.55 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3921 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen > 392190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3921.90.55?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3921.90.55 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-01814. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 3921.90.55 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3921.90.55 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A001a, 1A003b, 1C210, 1A003b, 1C010. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3921.90.55?
KN-Code 3921.90.55 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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