Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3923.10.90: Schachteln (einschließlich Dosen), andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3923.10.90 steht für Schachteln (einschließlich Dosen), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3923.10.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3923.10.90
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3923II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
  3. 3923.10Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren
  4. 3923.10.90Schachteln (einschließlich Dosen), andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3923.10.90

HS-Code3923.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3923.10.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI27896/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt sich um einen zusammengesetzten Tiegel, bestehend aus: - einem inneren Behälter aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einem Fassungsvermögen von 30ml, 50 ml bzw. 100 ml, - einem äußeren Behälter mit passgenauem Schraubdeckel aus Polypropylen mit Calciumcarbonat (mineralischer Füllstoff). In Bezug auf die Formgebung, die Stabilität sowie die Bedeutung für die erforderliche hygienische Verwendung bestimmt der Kunststoff gegenüber dem Füllstoff den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Der leere Tiegel dient üblicherweise als Verpackungsmittel für Kosmetika. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Schachteln (einschließlich Dosen), andere als von der Unterposition (KN) 3923 1010 erfasst".

FRBTIFR-BTI-2026-02958Erteilt von FRGültig bis 2029-07-16

Les produits sont une boite et un seau avec couvercle, transparents, en matière plastique. Ces produits sont destinés à être garnis de chocolats. Dimensions de la boîte 116.5 X 50 mm. Dimensions du seau 145 X 155 mm.

DEBTI47422/25-3Erteilt von DEGültig bis 2029-06-21

Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine Verkaufseinheit in Form von Spielzeug in Zusammenstellung (DEBTI-47422/25-2) und einer Kunststoffdose, die gemeinsam mit einer Tasche (s. DEBTI-47422/25-1) ineinander verpackt in einem bunt bedruckten Pappkarton mit Sichtfenster für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Das Erzeugnis besteht aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Es ist zylindrisch geformt, ca. 7 cm hoch und hat einen Durchmesser von ca. 4 cm. Die Dose ist mittig leicht verjüngt und mit einem Schraubdeckel aus Kunststoffen ausgestattet. Die Ware stellt sich als Behältnis mit uneingeschränktem Gebrauchswert dar (somit kein Spielzeug der Position 9503). Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 kommt aufgrund der Anmerkung 1 d) zu Kapitel 95 ebenfalls nicht in Betracht. Daher sind die einzelnen Bestandteile (hier: Dose) getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Schachteln (einschließlich Dosen)" eingereiht.

DEBTI42916/25-4Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Es handelt sich um eine aufklappbare, ca. 17 cm x 13 , 4 cm x 1 , 4 cm große Blu-ray-Leerhülle aus blau-transparenten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Hülle mit integriertem Verschlussmechanismus ist im Inneren mit einer Aufnahmevorrichtung für eine CD/DVD und zwei Haltebügeln zur Aufnahme der in den vZTAen 42916/25-1, -2 und -3 genannten Waren versehen. Die Außenseite der Blu-ray-Box ist mit einer transparenten Kunststofffolie versehen, hinter der ein farbig bedrucktes Cover des Spiels „Just Dance 2023“ mit weiteren Produktinformation eingeschoben ist. Die Blu-ray-Leerhülle ist Bestandteil des Spiels „Just Dance 2023“ und ist gemeinsam mit einer Broschüre (vZTA 42916/25-1), einem Faltblatt (vZTA 42916/25-2) und einer Autogrammkarte (vZTA 42916/25-3) verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen, Schachteln und ähnliche Waren, andere als in der Unterposition (KN) 3923 1010 genannte" zur Unterposition 3923 1090 der Kombinierten Nomenklatur.

FRBTIFR-BTI-2025-04832Erteilt von FRGültig bis 2028-11-19

Article de transport ou d’emballage, en matière plastique (PS), consistant en une barquette, de forme rectangulaire avec les bords arrondis, et comportant un couvercle transparent à emboîter.

DEBTI30690/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-14

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um eine Transportbox aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das in unterschiedlichen Größen hergestellte, quaderförmige Erzeugnis besteht aus einer GFK-Wanne, einer Stahlpalette als Unterbau sowie Wänden aus Kunststoff mit verstärkenden Elementen aus Stahl. Das Behältnis ist mit einer seitlich zu öffnenden Tür versehen. Im Inneren sind die Wände der Box mit einer isolierenden Schicht aus geschäumtem Zellkunststoff ausgekleidet. Die Ware dient (laut Antragsangaben) als unterfahrbares, temperaturisolierendes Transport- und Verpackungsmittel für verderbliche Lebensmittel. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch die Kunststoffe bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, andere als in der Unterposition (KN) 3923 1010 genannt".

CZBTI41/091435/2025-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2028-05-22

Dle deklarovaných údajů se jedná o kulatou plastovou krabičku (kelímek), s vložkou a víčkem se závitem. Je určen k balení krémů a gelů. Vyroben z jednoho druhu plastu. Balení: v sáčcích a kartonech.

DEBTI7252/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-18

Bei dem durch Abbildungen veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Transportverpackung aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die insgesamt etwa 120 x 100 x 107 cm große Ware besteht aus einer Palette als Boden, faltbaren Seitenwänden sowie einem Deckel. Im Inneren zeichnet sie sich durch sechs bzw. zwölf herausnehmbare Einsätze aus, die der Aufnahme sogenannter Wafer-Kassetten (nicht Gegenstand der vZTA) dienen. Das Erzeugnis wird als wiederverwendbare Transportverpackung in der Halbleiterindustrie z.B. während des Transports zwischen einzelnen Fertigungsstandorten verwendet. Eine Einreihung in die Unterposition 3923 1010 kommt aufgrund der objektiven Beschaffenheit der Ware nicht in Betracht. Derartige Transportverpackungen werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, nicht von den Unterposition 3923 1010 erfasst" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3923

Zu Unterposition 3923 10: 1. Schaubehälter, bestehend aus einer Kombination von einem Tablett aus Kunststoff mit einer Haubenabdeckung aus Kunststoff, der zur Ausstellung, zum Verpacken oder zum Transport von Lebensmitteln verwendet wird. Diese Art von Behälter kann eine Vielzahl von Formen aufweisen. Anwendung der AV 1 und 6. 2. Behälter aus Kunststoff, der zur Ausstellung, zur Verpackung oder zum Transport von Lebensmitteln verwendet wird. Es ist entlang einer Kante geschlossen und an den anderen Kanten geöffnet. Diese Art von Behälter kann eine Vielzahl von Formen aufweisen. Anwendung der AV 1 und 6. 3. Box für Hühnereier, aus Kunststoffen. Es ist entlang einer Kante an den anderen drei Kanten geschlossen und geöffnet. Anwendung der AV 1 und 6. 4. …

Pos. 3923

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/03): 4. Behälter aus Hartkunststoff, die beim Transport, bei der Lagerung und bei der Handhabung von Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet werden. Die Innenwände, die als Einschubschächte dienen, sind mit Rillen versehen. An der Unterseite und an einer Längsseite sind die Behälter offen. Unterposition 3923 10 00 1 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3923 und 3923 10 00. …

Pos. 3923

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 464. Sitzung mit qualifizierter Mehrheit folgende Stellungnahme abgeben: Ein Kunststoffbehältnis für Bade- und Duschgel in Form einer Tierfigur, mit einem Schraubverschluss unter dem abnehmbaren Kopf, ist in die Unterposition 3923 30 10 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Dieses Behältnis ist nicht für die Unterhaltung von Kindern oder Erwachsenen gestaltet und folglich handelt es sich bei diesem Erzeugnis nicht um ein Spielzeug im Sinne des Kapitels 95. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 30 und 3923 30 10. Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Agrar/Chemie) – hat auf der 54. Sitzung im März 2011 und auf der 135. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3923.10.90?

Die Zolltarifnummer 3923.10.90 umfasst Schachteln (einschließlich Dosen), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3923.10.90?

Der Drittlandszollsatz für 3923.10.90 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3923.10.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3923.10.90?

3923.10.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3923.10.90 im Zolltarif eingeordnet?

3923.10.90 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3923 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen > 392310 Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3923.10.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3923.10.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI27896/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3923.10.90?

KN-Code 3923.10.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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