Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3923.10.90.10: Fotomasken- oder Siliciumscheibenbehälter - bestehend aus antistatischen Materialien…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3923.10.90.10 steht für Fotomasken- oder Siliciumscheibenbehälter - bestehend aus antistatischen Materialien oder Thermoplastmischungen mit speziellen antistatischen und Ausgasung verhindernden Eigenschaften, - mit nichtporöser, abrieb- oder schlagfester Oberfläche, - mit einer speziellen Haltevorrichtung zum Schutz der Fotomaske oder Siliciumscheibe vor Oberflächenbeschädigungen und kosmetischen Schäden, - mit oder ohne Dichtung, von der bei der Fotolithografie oder anderer Halbleitertechnik zur Aufbewahrung von Fotomasken oder Sililciumscheiben verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3923.10.90.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3923.10.90.10
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3923II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
  3. 3923.10Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren
  4. 3923.10.90andere
  5. 3923.10.90.10Fotomasken- oder Siliciumscheibenbehälter - bestehend aus antistatischen Materialien oder Thermoplastmischungen mit speziellen antistatischen und Ausgasung verhindernden Eigenschaften, - mit nichtporöser, abrieb- oder schlagfester Oberfläche, - mit einer speziellen Haltevorrichtung zum Schutz der Fotomaske oder Siliciumscheibe vor Oberflächenbeschädigungen und kosmetischen Schäden, - mit oder ohne Dichtung, von der bei der Fotolithografie oder anderer Halbleitertechnik zur Aufbewahrung von Fotomasken oder Sililciumscheiben verwendeten Art

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3923.10.90.10

HS-Code3923.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3923.10.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3923.10.90.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

GBBTI503639361Erteilt von GBGültig bis 2020-11-23

A PHOTOMASK COMPACT. USED FOR THE HOUSING, STORAGE, HANDLING AND MOVEMENT OF A PHOTOMASK IN A PARTICLE FREE ENVIRONMENT INSIDE A PHOTOLITHOGRAPHY OR SEMICONDUCTOR FABRICATION FACILITY. MADE OF BLENDED THERMOPLASTICS PROVIDING SPECIAL ELECTROSTATIC DISCHARGE (ESD) AND OUTGASSING PROPERTIES. MATERIALS INCLUDE BUT ARE NOT LIMITED TO; CARBON FILLED POLYCARBONATE, ACRYLONITRILE BUTADIENE STYRENE (ABS) AND POLYPROPYLENE EACH HAVING NONPOROUS, ABRASION RESISTANT OR IMPACT RESISTANT SURFACE PROPERTIES. COMPACT CONTAINS SPECIALLY DESIGNED RETAINER SYSTEM TO PROTECT THE PHOTOMASK FROM SURFACE OR COSMETIC DAMAGE AND IS AVAILABLE EITHER WITH OR WITHOUT A GASKET SEAL.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3923

Zu Unterposition 3923 10: 1. Schaubehälter, bestehend aus einer Kombination von einem Tablett aus Kunststoff mit einer Haubenabdeckung aus Kunststoff, der zur Ausstellung, zum Verpacken oder zum Transport von Lebensmitteln verwendet wird. Diese Art von Behälter kann eine Vielzahl von Formen aufweisen. Anwendung der AV 1 und 6. 2. Behälter aus Kunststoff, der zur Ausstellung, zur Verpackung oder zum Transport von Lebensmitteln verwendet wird. Es ist entlang einer Kante geschlossen und an den anderen Kanten geöffnet. Diese Art von Behälter kann eine Vielzahl von Formen aufweisen. Anwendung der AV 1 und 6. 3. Box für Hühnereier, aus Kunststoffen. Es ist entlang einer Kante an den anderen drei Kanten geschlossen und geöffnet. Anwendung der AV 1 und 6. 4. …

Pos. 3923

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/03): 4. Behälter aus Hartkunststoff, die beim Transport, bei der Lagerung und bei der Handhabung von Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet werden. Die Innenwände, die als Einschubschächte dienen, sind mit Rillen versehen. An der Unterseite und an einer Längsseite sind die Behälter offen. Unterposition 3923 10 00 1 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3923 und 3923 10 00. …

Pos. 3923

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 464. Sitzung mit qualifizierter Mehrheit folgende Stellungnahme abgeben: Ein Kunststoffbehältnis für Bade- und Duschgel in Form einer Tierfigur, mit einem Schraubverschluss unter dem abnehmbaren Kopf, ist in die Unterposition 3923 30 10 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Dieses Behältnis ist nicht für die Unterhaltung von Kindern oder Erwachsenen gestaltet und folglich handelt es sich bei diesem Erzeugnis nicht um ein Spielzeug im Sinne des Kapitels 95. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 30 und 3923 30 10. Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Agrar/Chemie) – hat auf der 54. Sitzung im März 2011 und auf der 135. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3923.10.90.10?

Die Zolltarifnummer 3923.10.90.10 umfasst Fotomasken- oder Siliciumscheibenbehälter - bestehend aus antistatischen Materialien oder Thermoplastmischungen mit speziellen antistatischen und Ausgasung verhindernden Eigenschaften, - mit nichtporöser, abrieb- oder schlagfester Oberfläche, - mit einer speziellen Haltevorrichtung zum Schutz der Fotomaske oder Siliciumscheibe vor Oberflächenbeschädigungen und kosmetischen Schäden, - mit oder ohne Dichtung, von der bei der Fotolithografie oder anderer Halbleitertechnik zur Aufbewahrung von Fotomasken oder Sililciumscheiben verwendeten Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3923.10.90.10?

Der Drittlandszollsatz für 3923.10.90.10 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3923.10.90.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3923.10.90.10?

3923.10.90.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3923.10.90.10 im Zolltarif eingeordnet?

3923.10.90.10 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3923 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen > 392310 Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren > 39231090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3923.10.90.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3923.10.90.10 erfasst, zum Beispiel GBBTI503639361. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3923.10.90.10?

TARIC-Code 3923.10.90.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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