Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3923.10.90.90.0: Schachteln (einschließlich Dosen), andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3923.10.90.90.0 steht für Schachteln (einschließlich Dosen), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3923.10.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3923.10.90.90.0
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3923II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
  3. 3923.10Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren
  4. 3923.10.90andere
  5. 3923.10.90.90andere
  6. 3923.10.90.90.0Schachteln (einschließlich Dosen), andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3923.10.90.90.0

HS-Code3923.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3923.10.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3923.10.90.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3923.10.90.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI58510/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-24

Nach den Angaben der Antragstellerin, den ergänzenden Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein Transport- und Verpackungsmittel in Form einer zylindrischen Dose mit Schraubdeckel aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das etwa 15 x 11 cm (d x H) große Erzeugnis verfügt über ein Fassungsvermögen von 1,4 l und dient der Abfüllung und Verpackung von Druckfarben. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, nicht von den Codenummern 3923 1010 00 0 und 3923 1090 10 0 erfasst".

DEBTI50647/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-13

Bei der vorliegenden und als "Barbie Compact with Mirror, Art.-Nr. 17873A" bezeichneten Ware handelt es sich um eine runde Dose mit einem Korpus aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Dose (ca. 2,7 cm hoch, Ø ca. 7,5 cm) ist auf der Oberseite mit einem Motiv sowie einem Schriftzug ("Barbie") verziert und weist einen aufklappbaren Deckel mit einem Scharnier in Form einer Schleife auf. Im Inneren ist die Ware auf einer Seite mit einem Schriftzug versehen und auf der anderen Seite mit einer Spiegelfolie ausgestattet. Zusätzlich ist in die Dose ein Stickerbogen (ca. 4,7 x 4,7 cm) mit vier Aufklebern (De-minimis) eingelegt. Die Ware ist in einem bedruckten Polybeutel verpackt. Es handelt sich aufgrund der fehlenden spielerischen Unterhaltung nicht um einer Ware der Position 9503. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Schachteln (einschl. Dosen), nicht von den Codenummern 3923 1010 00 0 und 3923 1090 10 0 erfasst" eingereiht.

DEBTI13845/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-01

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Produktdatenblatt handelt es sich um eine sog. "Sushibox mit Deckel "L" rund, #80376" aus Polystrol, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das zweiteilige, runde Erzeugnis aus formgepressten Kunststoffen besteht aus einer schwarzen Schale (Ø 346 x 48 mm) und einem passgenauen, klarsichtigen Deckel (Ø 352 x 17 mm). Es dient der Verpackung und dem Transport von Lebensmitteln (Sushi) und ist nicht für eine längere Verwendung vorgesehen. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, nicht von den Codenummern 3923 1010 00 0 bis 3923 1090 10 0 erfasst" einzureihen.

DEBTI13836/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-25

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich um eine sog. „Sushischale mit Deckel – 80362“ in Tannenbaumform aus Polystyrol (PS und BOPS), einem Kunststoff i.S. der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die schwarze Sushischale (L ca. 33,0 cm; B ca. 25,0 cm; H ca. 2,5 cm) verfügt über einen passgenauen, transparenten Stülpdeckel mit Rastnasen. Die Ware dient dem Verpacken und Transportieren von Lebensmitteln im Handel und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Schachteln (einschließlich Dosen) und ähnliche Waren, andere als in den Codenummern 3923 1010 00 0 bis 3923 1090 10 0 genannt".

DEBTI13829/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-25

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich um eine sog. „Sushischale mit Deckel – 80361“ in Herzform aus Polystyrol (PS und BOPS), einem Kunststoff i.S. der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die schwarze Sushischale (L ca. 21,5 cm; B ca. 19,4 cm; H ca. 2,5 cm) verfügt über einen passgenauen, transparenten Stülpdeckel mit Prägungen. Die Ware dient dem Verpacken und Transportieren von Lebensmitteln im Handel und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Schachteln (einschließlich Dosen) und ähnliche Waren, andere als in den Codenummern 3923 1010 00 0 bis 3923 1090 10 0 genannt".

DEBTI13819/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-24

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich um eine Sushischale mit Deckel sog. „Bento Box mit Deckel – Samma 3202“ aus Polystyrol (PS und BOPS), einem Kunststoff i.S. der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die rot-schwarz gemusterte, rechteckige Sushischale (L ca. 22,7 cm; B ca. 19,4 cm; H ca. 2,0 cm) ist innenseitig in vier Bereiche unterteilt und verfügt über einen passgenauen, klarsichtigen Stülpdeckel (L ca. 23,3 cm; B ca. 19,9 cm; H ca. 3,2 cm). Die Ware dient dem Verpacken und Transportieren von Lebensmitteln im Handel und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Schachteln (einschließlich Dosen) und ähnliche Waren, andere als in den Codenummern 3923 1010 00 0 bis 3923 1090 10 0 genannt".

DEBTI10292/24-2Erteilt von DEGültig bis 2027-04-24

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich um eine sog. „Sushisbox mit Deckel“ aus Polystyrol (PS und BOPS), einem Kunststoff i.S. der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die schwarze, rechteckige Sushischale (L ca. 16,0 cm; B ca. 9,1 cm; H ca. 2,0 cm) verfügt über einen passgenauen, klarsichtigen Stülpdeckel (L ca. 16,5 cm; B ca. 9,6 cm; H ca. 3,0 cm). Die Ware dient dem Verpacken und Transportieren von Lebensmitteln im Handel und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Schachteln (einschließlich Dosen) und ähnliche Waren, andere als in den Codenummern 3923 1010 00 0 bis 3923 1090 10 0 genannt".

DEBTI10574/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-14

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Produktdatenblatt handelt es sich um eine sog. "Sushibox mit Deckel "M" rund, #80375" aus Polystrol, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das zweiteilige, runde Erzeugnis aus formgepressten Kunststoffen besteht aus einer schwarzen Schale (Ø 321 x 48 mm) und einem passgenauen, klarsichtigen Deckel (Ø 226 x 17 mm). Die Box dient der Verpackung und dem Transport von Lebensmitteln (Sushi) und ist nicht für eine längere Verwendung vorgesehen. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, nicht von den Codenummern 3923 1010 00 0 bis 3923 1090 10 0 erfasst" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3923

Zu Unterposition 3923 10: 1. Schaubehälter, bestehend aus einer Kombination von einem Tablett aus Kunststoff mit einer Haubenabdeckung aus Kunststoff, der zur Ausstellung, zum Verpacken oder zum Transport von Lebensmitteln verwendet wird. Diese Art von Behälter kann eine Vielzahl von Formen aufweisen. Anwendung der AV 1 und 6. 2. Behälter aus Kunststoff, der zur Ausstellung, zur Verpackung oder zum Transport von Lebensmitteln verwendet wird. Es ist entlang einer Kante geschlossen und an den anderen Kanten geöffnet. Diese Art von Behälter kann eine Vielzahl von Formen aufweisen. Anwendung der AV 1 und 6. 3. Box für Hühnereier, aus Kunststoffen. Es ist entlang einer Kante an den anderen drei Kanten geschlossen und geöffnet. Anwendung der AV 1 und 6. 4. …

Pos. 3923

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/03): 4. Behälter aus Hartkunststoff, die beim Transport, bei der Lagerung und bei der Handhabung von Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet werden. Die Innenwände, die als Einschubschächte dienen, sind mit Rillen versehen. An der Unterseite und an einer Längsseite sind die Behälter offen. Unterposition 3923 10 00 1 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3923 und 3923 10 00. …

Pos. 3923

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 464. Sitzung mit qualifizierter Mehrheit folgende Stellungnahme abgeben: Ein Kunststoffbehältnis für Bade- und Duschgel in Form einer Tierfigur, mit einem Schraubverschluss unter dem abnehmbaren Kopf, ist in die Unterposition 3923 30 10 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Dieses Behältnis ist nicht für die Unterhaltung von Kindern oder Erwachsenen gestaltet und folglich handelt es sich bei diesem Erzeugnis nicht um ein Spielzeug im Sinne des Kapitels 95. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 30 und 3923 30 10. Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Agrar/Chemie) – hat auf der 54. Sitzung im März 2011 und auf der 135. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3923.10.90.90.0?

Die Zolltarifnummer 3923.10.90.90.0 umfasst Schachteln (einschließlich Dosen), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3923.10.90.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 3923.10.90.90.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3923.10.90.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3923.10.90.90.0?

3923.10.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3923.10.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

3923.10.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3923 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen > 392310 Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren > 39231090 andere > 3923109090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3923.10.90.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3923.10.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI58510/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3923.10.90.90.0?

Warennummer 3923.10.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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