Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3923.21.00: Transport- oder Verpackungsmittel, aus Polymeren des Ethylens

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3923.21.00 steht für Transport- oder Verpackungsmittel, aus Polymeren des Ethylens. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3923.21.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3923.21.00
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3923II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
  3. 3923.21aus Polymeren des Ethylens
  4. 3923.21.00Transport- oder Verpackungsmittel, aus Polymeren des Ethylens

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3923.21.00

HS-Code3923.216 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3923.21.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

CZBTI31/538464/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-08-10

Dle deklarovaných údajů se jedná o sáčky vyrobené z polymerů ethylenu, které obsahují biologicky rozložitelnou (biodegradační) přísadu (TDPA). Sáčky jsou v pásech (navinuté v rolích); oddělují se od sebe v místě perforace. Každý sáček je opatřen logem firmy. Dodáváno v balení pro drobný prodej v kartonové krabici po 24 rolích.

CZBTI31/528926/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-08-10

Dle deklarovaných údajů se jedná o plastový plochý transparentní sáček z polymerů polyethylenu (LDPE), který slouží pro balení potravinářských výrobků. Rozměry sáčků jsou 20 x 30 – 30 x 50 cm. Sáčky jsou baleny po 100 kusech.

DEBTI25778/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-09

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um ein Verpackungsmittel in Form eines im flachliegenden Zustand etwa 140 cm x 130 cm großen Beutels aus miteinander verschweißten Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die mehrlagige Ware besteht laut Angaben des Antragstellers aus: - einer Folie aus Polyethylenterephthalat (PET) mit einer Foliendicke von 12 µm, - einer Aluminiumlage mit einer Dicke von 12 µm und - einer Folie aus Polyethylen (PE) mit einer Foliendicke von 75 µm. Die beidseitig bedruckte, oben offene Ware ist an den Seiten und am Boden mit einem ca. 10 mm breiten Rand und an den Seiten zusätzlich mit zwei kleinen Einkerbungen als Einreißhilfe versehen. Sie dient für Medizinprodukte zu Transport- oder Verpackungszwecken und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Charakterverleihend hinsichtlich der stofflichen Beschaffenheit ist hier aufgrund des Umfanges die Folie aus Polyethylen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) aus Polymeren des Ethylens" eingereiht.

DEBTI9995/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-02

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Pactainer" um einen dreidimensional gearbeiteten Sack aus miteinander verschweißten, farblos-transparenten Folien aus Polyethylen (gemäß Datenblatt), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das flachliegend beispielsweise ca. 78 cm breite und 221 cm lange Erzeugnis verfügt am geschlossenen Ende über eine Verjüngung (sog. Auslauf) und ist am anderen Ende zum Befüllen offen gearbeitet. Der Sack dient der Verpackung von Schüttgütern (z.B. pharmazeutischen Rohstoffen) und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Waren um "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus Polymeren des Ethylens".

DEBTI19449/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-25

Nach den Antragsangaben sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich bei dem sog. "SickBag" um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Kunststoffbeutel, einem Absorbervlies und einem Erfrischungstuch. Der rechteckige Beutel (flachliegend ca. 24 cm x 25 cm) besteht aus einer an den Rändern verschweißten, weißen Folie aus Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend). An der Öffnung ist die Folie nach Innen umgeschlagen und zur Bildung eines doppelten Tunnelzugs verschweißt. In den Tunneln befindet sich je eine Kordel aus Spinnstoffen, die zum Verschließen des Beutels dienen. Das Absorbervlies stellt sich als recheckiges (ca. 23 , 5 cm x 13 cm x 0 , 2 cm), dreilagiges Flächenerzeugnis dar. Die Außenlagen bestehen aus einem Papiervlies und die Innenlage aus Zollstofffasern mit eingelagerten Absorberpartikeln aus Kunststoff (SAP). Die Lagen sind durch punktuelles Verpressen vollflächig miteinander verfestigt. Das parfümierte Erfrischungstuch besteht aus textilem Vlies und ist in einem bedruckten Tütchen verpackt. Derartige Erzeugnisse dienen z.B. bei Reisekrankheit zur Aufnahme von Erbrochenem in dem Beutel. Durch das eingelegte Absorbervlies wird die sich darin befindliche Flüssigkeit aufgesaugt und gebunden. Das Erfrischungstuch dient zur Reinigung nach dem Erbrechen und wird mit im Beutel entsorgt. Der Charakter der gemeinsam in einem bedruckten Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch den Kunststoffbeutel als aufnehmendes Erzeugnis bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen, Beutel (einschließlich Tüten), aus Polymeren des Ethylens" eingereiht.

CZBTI31/041477/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-02-02

Dle poskytnutých údajů se jedná o obalový materiál (výrobek pro balení zboží) ve formě po obou stranách uzavřeného tubusu ze speciální třívrstvé fólie (o celkové tloušťce 130 μm), který je dodávaný (svinutý) v rolích. Výrobek je potištěn (měřítko a informativní text ve čtyřech jazycích). Tubus je určen k následnému zastřižení/nařezání na určitou délku a po vložení baleného produktu (syntetického fixačního obvazu na zlomeniny) k zatavení otevřených konců tak, aby opět tvořil zcela uzavřený sáček. Materiálové složení ve vzájemných poměrech: nylon 12 % (tloušťka 15 μm), hliník 7 % (tloušťka 9 μm), LLDPE lineární polyethylen 79 % (tloušťka 103 μm), potisk (barva) 2 % (tloušťka 3 μm).

DEBTI24988/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-01

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen ca. 82 x 44 cm großen, farbig bedruckten Beutel. Das mehrlagige Erzeugnis mit einer Gesamtdicke von ca. 180 Mikrometern besteht laut wissenschaftlicher Untersuchung im Wesentlichen aus - einer Folie (Dicke ca. 40 µm) aus metallisiertem Polyethylenterephthalat und - einer Folie (Dicke ca. 140 µm) aus Polyethylen. Bei Polyethylenterephthalat und Polyethylen handelt es sich um Kunststoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die an den Seiten verschweißte Ware dient zu Transport-oder Verpackungszwecken für lt. Antrag Tierfutterzusatzstoffe und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Im Hinblick auf dem Umfang (Dicke) ist die Folie aus Polyethylen als charakterverleihend anzusehen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Beutel aus Polymeren des Ethylens" eingereiht.

CZBTI51/360850/2025-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-01-18

Dle deklarovaných údajů se jedná o plastové sáčky, vyrobené z polymerů ethylenu (vysokohustotního polyethylenu, HDPE). Slouží jako sáčky na odpadky (k hygienickému odstranění domovních odpadků). Sáčky mohou být v některých variantách u horního okraje opatřeny tzv. zatahovací páskou pro rychlejší uzavření. Objemy sáčků jsou v rozmezí 18 – 120 l.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3923

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) zu Position 3923, RZ 02.0. (Sitzungsbericht TAXUD-A4/AB/akn D (2014) 2177443) vom 26. Juni 2014, TOP 5.7) Siehe Foto. Ein Behälter, versehen mit einem Deckel, mit den Maßen 17 x 13,9 x 3 cm, hergestellt aus transparentem Kunststoff (PET), der der Verpackung von Lebensmitteln dient, ist in die Unterposition 3923 10 10 1) der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 a und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 10 10. Siehe auch Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) zu Position 3923, RZ 02.0. Siehe Foto. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Bereich Agrar/Chemie (86. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 6. …

Pos. 3923

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/03): 4. Behälter aus Hartkunststoff, die beim Transport, bei der Lagerung und bei der Handhabung von Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet werden. Die Innenwände, die als Einschubschächte dienen, sind mit Rillen versehen. An der Unterseite und an einer Längsseite sind die Behälter offen. Unterposition 3923 10 00 1 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3923 und 3923 10 00. …

Pos. 3923

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 464. Sitzung mit qualifizierter Mehrheit folgende Stellungnahme abgeben: Ein Kunststoffbehältnis für Bade- und Duschgel in Form einer Tierfigur, mit einem Schraubverschluss unter dem abnehmbaren Kopf, ist in die Unterposition 3923 30 10 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Dieses Behältnis ist nicht für die Unterhaltung von Kindern oder Erwachsenen gestaltet und folglich handelt es sich bei diesem Erzeugnis nicht um ein Spielzeug im Sinne des Kapitels 95. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 30 und 3923 30 10. Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Agrar/Chemie) – hat auf der 54. Sitzung im März 2011 und auf der 135. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3923.21.00?

Die Zolltarifnummer 3923.21.00 umfasst Transport- oder Verpackungsmittel, aus Polymeren des Ethylens. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3923.21.00?

Der Drittlandszollsatz für 3923.21.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3923.21.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392321. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3923.21.00?

3923.21.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3923.21.00 im Zolltarif eingeordnet?

3923.21.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3923 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen > 392321 aus Polymeren des Ethylens. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3923.21.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3923.21.00 erfasst, zum Beispiel CZBTI31/538464/2026-300000-ZI/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3923.21.00?

KN-Code 3923.21.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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